Wenn Sie keine Leistungen beansprucht oder geringfügige Aufwendungen für Heilbehandlungen selbst übernommen haben, wirkt sich dies positiv auf die Verwaltungskosten aus. Hierdurch werden im Verlauf eines Kalenderjahres weniger Leistungsanträge bearbeitet. Die Kostenersparnis gibt die Gothaer Krankenversicherung in Form einer Beitragsrückerstattung seit vielen Jahren an ihre Versicherten weiter.
Wir unterscheiden dabei zwischen einer erfolgsabhängigen und einer erfolgsunabhängigen (garantierten) Beitragsrückerstattung.
Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung handelt sich um eine freiwillige Leistung des Krankenversicherers. Welche Tarife in welcher Höhe eine Beitragsrückerstattung erhalten, wird jedes Jahr durch den Vorstand der Gothaer Krankenversicherung festgelegt.
Die erfolgsunabhängige bzw. garantierte Beitragsrückerstattung ist in ihrer Höhe eine feststehende Tarifleistung. Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine garantierte Beitragsrückerstattungs-Zahlung.