In der Regel werden Sie zu Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit als Angestellte*r bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Denn nur Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttoeinkommen über 66.600 Euro (Stand 2023) können sich zwischen der GKV oder einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) entscheiden.
Solange Sie in der GKV versichert sind, haben wir für Sie genau auf Ihren Bedarf zugeschnittene Zusatztarife. Diese schützen Sie nicht nur vor hohen Zuzahlungen, sondern bieten Ihnen die Möglichkeit, Leistungen der GKV zu erweitern bzw. Lücken zu schließen. Nähere Infos hierzu finden Sie hier.
Unser Tipp: Schließen Sie eine Anwartschafts- oder Optionsversicherung ab. Damit ist eine spätere Versicherung in der PKV zu günstigeren Bedingungen möglich. Wenn Sie vorübergehend aus der privaten Krankenversicherung (PKV) austreten müssen, können Sie eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit wird die bestehende Versicherung nicht aufgelöst, sondern nur unterbrochen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man in den alten Tarif zurückkehren. Während der Anwartschaftsversicherung besteht kein Krankenversicherungsschutz.
Unser Optionstarif OPT G stellt frühzeitig die Weichen für einen Wechsel in die Vollversicherung. Sie machen eine Gesundheitsprüfung und das Ergebnis wird sozusagen "eingefroren". Sobald Sie später in die PKV wechseln können, ist keine erneute Gesundheitsprüfung mehr erforderlich.