Einbruchdiebstahlversicherung
- Inbegriffen bei der Gothaer Hausratversicherung
- Schutz bei Einbruchdiebstahl
- Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl versicherbar
Die Absicherung des Risikos Einbruchdiebstahl ist bei Abschluss einer Hausratversicherung inbegriffen und kann auch für die Inhaltsversicherung für Geschäfte und Betriebe abgeschlossen werden.
Machen Sie sich keine Sorgen, denn eine Versicherung gegen Diebstahl schützt Sie im Ernstfall! Mit unserer Einbruchdiebstahlversicherung sind Sie gegen die finanziellen Schäden eines Einbruches zuverlässig abgesichert.
Im Schnitt wird in Deutschland alle zwei Minuten eingebrochen. Nahezu 90 Prozent der Einbrüche in Wohnungen und Häusern finden bei Abwesenheit der Bewohner*innen statt. Dadurch liegen unbewohnte Wohnungen und Häuser in der Urlaubszeit besonders im Fokus von Einbrecher*innen.
Leider kümmern sich die Mieter*innen und Hausbesitzer*innen in der Regel erst nach einem Einbruch um Sicherheitstechnik beziehungsweise Einbruchschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt mechanische und elektronische Schutzmaßnahmen, die Einbrüche erschweren beziehungsweise teilweise auch vereiteln.
Denn schon durch die Beachtung von einfachen Maßnahmen lassen sich Kriminelle abschrecken und Sie können mit einem guten Gefühl Ihren Urlaub genießen.
Wenn das alles nichts geholfen hat, sorgt eine Einbruchdiebstahlversicherung dafür, dass Sie wenigstens den Schaden ersetzt bekommen. In der Gothaer Einbruchdiebstahlversicherung ist hierbei die Kellereinbruch-Versicherung integriert sowie auch der Einbruchsversuch versichert.