Führt ein Unfall zur Invalidität, zahlen wir Ihnen - gestaffelt nach dem Grad der Invalidität - ein Kapital, und zwar lohn- und einkommensteuerfrei. Mit der Kapitalleistung können Sie zum Beispiel:
Spezialbehandlungen (z.B. im Ausland) finanzieren |
Einkommensverluste mindern |
Eine Umschulung oder einen Berufswechsel finanzieren |
Erforderliche Umbauten an Haus/Wohnung vornehmen |
Nach einem Unfall zahlen wir - entsprechend dem Invaliditätsgrad - die Leistung aus der vereinbarten Versicherungssumme zum Beispiel:
| Versicherungssumme | 100.000 Euro |
| Invaliditätsgrad | 60 Prozent |
| Leistung der Gothaer | 60.000 Euro |
Hier steigt die Leistung überproportional mit dem Invaliditätsgrad. Bei einer 100-prozentigen Invalidität leisten wir das 3,5fache der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einem Invaliditätsgrad von zum Beispiel 60 Prozent zahlen wir folgende Invaliditätssumme aus:
| Versicherungssumme | 100.000 Euro |
| Invaliditätsgrad | 60 Prozent |
| Leistung der Gothaer | 150.000 Euro |
Auch hier steigt die Leistung überproportional mit dem Invaliditätsgrad. Bei einer 100-prozentigen Invalidität leisten wir das Sechsfache der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einem Invaliditätsgrad von zum Beispiel 60 Prozent zahlen wir folgende Invaliditätssumme aus:
| Versicherungssumme | 100.000 Euro |
| Invaliditätsgrad | 60 Prozent |
| Leistung der Gothaer | 205.000 Euro |
Sie sind uns viel wert! Der Invaliditätsgrad wird grundsätzlich nach festen Prozentsätzen festgelegt. Durch die Gliedertaxe der Gothaer erhalten Sie bei uns mehr als üblich.
| Invaliditätsleistungen z. B. bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit | |||
| Unfall | UnfallTop | PlusDeckung | |
| Eines Armes | 70% | 75% | 80% |
| Eines Daumens | 25% | 25% | 30% |
| Eines Zeigefingers | 16% | 16% | 20% |
| Eines Beines bis unterhalb des Knies | 55% | 60% | 60% |
| Eines Fußes | 50% | 50% | 50% |
| Bei gänzlichem Verlust der Sehkraft eines Auges | 55% | 60% | 60% |
| Des Gehörs auf einem Ohr | 35% | 40% | 40% |
| Der Stimme | 40% | 80% | 100% |
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, so zahlen wir die vereinbarte Summe. Mit der Todesfallleistung können Hinterbliebene zumindest entstehende finanzielle Probleme lindern, zum Beispiel um:
die Bestattungskosten zu tragen, |
für die Betreuung der Kinder und des Haushalts vorübergehend eine Hilfe einzustellen. |
Oft führt ein Unfall zu einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit und damit auch zu Einkommensverlusten. Zum Ausgleich des Verdienstausfalles können Sie ein Tagegeld mit uns vereinbaren. Das Tagegeld bieten wir für:
Selbständige ab dem 8., 15., 29. und 43. Tag |
Arbeitnehmer ausschließlich ab dem 43. Tag an. |
Das Tagegeld wird - abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit - für die Dauer der ärztlichen Behandlung (maximal ein Jahr) gezahlt.
Das Tagegeld Spezial bieten wir nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Personen, die keiner Berufstätigkeit nachgehen, also zum Beispiel für:
Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen und -männer |
Es wird ab dem 15. Tag für die Dauer der bescheinigten Leistungsunfähigkeit (bis zu sechs Monaten) unabgestuft in voller Höhe gezahlt. Mit dem Tagegeld Spezial können Sie - neben dem Verdienstausfall - zum Beispiel eine Haushaltshilfe, einen Babysitter oder Nachhilfeunterricht finanzieren.
Das Unfall-Krankenhaustagegeld zahlen wir Ihnen für die
Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes bis
maximal drei Jahre (UnfallTop) vom Unfalltag an.
Bei ambulanten, unfallbedingten Operationen haben Sie
Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld für drei Tage.
In der UnfallTop wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld auch gezahlt, wenn unfallbedingt eine Schiene oder ein Gips angelegt wird.
Zusätzlich können Sie für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt das Genesungsgeld abschließen.
Dann erhalten Sie für die Dauer des Krankenhausaufenthalts - bis zu maximal 100 Tagen - das vereinbarte Genesungsgeld.
Mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld und dem anschließenden Genesungsgeld (falls vereinbart) können Sie die bei einem
Krankenhausaufenthalt zusätzlich entstehenden Kosten auffangen, zum Beispiel für:
Bücher und Zeitschriften |
Fernsehmiete |
Telefongebühren |
eine Haushaltshilfe |
Nachhilfeunterricht |
Nach einem Unfall bleiben oft sichtbare Folgen zurück, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können. Die Gothaer übernimmt im vereinbarten Rahmen die Kosten für:
Arzthonorare |
Medikamente |
Verbandsmaterial |
Sonstige Hilfsmittel sowie |
Verpflegung und Unterbringung in der Klinik |
Die Kosten für kosmetische Operationen werden auch bei Verlust oder Teilverlust von Schneide- oder Eckzähnen gezahlt.
Hat die versicherte Person einen Unfall erlitten, drohte ein solcher unmittelbar oder war ein solcher nach den konkreten Umständen zu vermuten, ersetzen wir die Kosten im Rahmen der gewählten Deckungsvariante für:
Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten |
den Transport der verletzten versicherten Person in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet |
den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz |
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei Tod |
zusätzliche Kosten für die Heimfahrt oder Unterbringung der mitreisenden minderjährigen Kinder und des Partners, die nach einem Unfall im Ausland entstehen |
Um eine optimale Absicherung bei Invalidität zu erreichen,
ist eine Kombination der Unfall-Versicherung mit
einer
Unfall-Rente
empfehlenswert.
Bei der Unfall-Rente können Sie wählen zwischen der lebenslangen Invaliditätsrente und der preisgünstigeren Form, die nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet wird.
Speziell für Ihre Kinder bieten wir Ihnen unsere
Gothaer Kinderunfallversicherung
an.
Die wesentliche Tarifierungsgrundlage in der Unfallversicherung ist die Berufstätigkeit. So können zum Beispiel kaufmännisch Berufstätige günstiger tarifiert werden als handwerklich Berufstätige.
Es wird hierbei unterschieden in die Gefahrengruppe A, in die alle Personen ohne körperliche Berufstätigkeit eingruppiert werden, und in die Gefahrengruppe B, in die alle Personen mit körperlicher Berufstätigkeit (auch wenn nur gelegentlich) eingruppiert werden.
Wechseln Sie nun von einer Berufstätigkeit der Gefahrengruppe A in eine Berufstätigkeit der Gefahrengruppe B oder umgekehrt, so müssen Sie uns über diesen Wechsel informieren, da sich die Tarifierungsgrundlagen ändern.
Welcher Beruf in welche Gefahrengruppe einzuordnen ist, das ergibt sich aus unserem
Berufsgruppenverzeichnis.