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Was ist eine GKV und welche Kassen gibt es?

Krankenkassen sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Sie sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kraft Gesetz sind sie zur Kostendeckung verpflichtet. Überschüsse müssen in Form von Beitragssatzsenkungen an die Versicherten zurückgegeben werden. Mindereinnahmen werden durch Beitragssatzerhöhungen oder Leistungskürzungen ausgeglichen.

Es gibt folgende gesetzliche Krankenkassen:

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Ersatzkassen (Barmer, DAK, Techniker)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
berufsspezifische Kassen (See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen und die Bundesknappschaft)

Ursprünglich war die Allgemeine Ortskrankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Ersatzkassen boten Versicherungsschutz nur für bestimmte Personengruppen (z.B. Techniker), Betriebskrankenkassen standen nur den jeweiligen Betrieben offen und Innungskrankenkassen versicherten nur die jeweiligen Innungen.

Seit 1996 können grundsätzlich alle Versicherten ihre Krankenkasse frei wählen. So "öffnen" sich seit einigen Jahren vermehrt Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen, das heißt, es können sich jetzt alle Arbeitnehmer bei ihnen versichern. Ebenso haben sich Ersatzkassen für alle Arbeitnehmer geöffnet. Lediglich die berufsspezifischen Kassen sind aufgrund Ihrer speziellen Risiken nach wie vor nur für die speziellen Berufsgruppen geöffnet.

InfomagazinKrankenversicherungen > FAQ zur GKV
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