Wer seine Autoversicherung kündigen oder wechseln will, sollte die Frist zum Jahresende im Auge behalten – oder einen der weiteren möglichen Anlässe nutzen. Gründe gibt es viele, zum Beispiel zu hohe Beiträge. Doch auch ein Vergleich des Leistungsumfangs kann sich lohnen.
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Spätestens im November kommt man an dem Thema nicht mehr vorbei – zumindest, wenn man den Fernseher einschaltet. Denn dann kennt der Werbeblock nur noch ein Thema: den Wechsel der KFZ-Versicherung. Der Grund: Einmal pro Jahr haben Sie als Autohalter die Möglichkeit, Ihre KFZ-Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln – und das üblicherweise zum Jahreswechsel.
Der Vertrag bei Ihrem aktuellen Versicherer endet normalerweise am 31. Dezember und kann von Ihnen mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Ihr Kündigungsschreiben muss Ihrem aktuellen Versicherer also spätestens bis zum 30. November vorliegen. Fällt der Stichtag demnach auf ein Wochenende, geht die Frist sogar bis zum darauffolgenden Montag.
Neben dem jährlichen Recht auf Vertragskündigung haben Sie zusätzlich folgende Gelegenheiten, Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln:
Fahrzeugwechsel: Legen Sie sich ein neues Fahrzeug zu, so können Sie auch Ihre KFZ-Versicherung wechseln, denn wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, endet automatisch der Versicherungsschutz. Für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs benötigen Sie verschiedene Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle - je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Auf jeden Fall benötigen Sie für die Zulassung eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Halterwechsel: Wechselt bei einem Fahrzeug der Halter, so darf der neue Halter auch seine KFZ-Versicherung selbst bestimmen und wechseln. Aber Achtung: Ein Umzug in eine andere Straße oder einen anderen Wohnort ist kein Grund, die KFZ-Versicherung zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre KFZ-Versicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung kündigen. Das gilt nicht, wenn die Beitragserhöhung zum Beispiel durch eine Rückstufung im Schadensfall entstanden ist. Erhöht der Versicherer seine Beiträge erst Anfang Januar, so können Sie trotzdem noch rückwirkend zum 31. Dezember kündigen.
Kündigung im Schadensfall: Im Schadensfall können Sie die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung bzw. eines Ablehnungsschreibens wahlweise fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie fristlos kündigen, sollten Sie bereits vorher für neuen Versicherungsschutz gesorgt haben.
Übrigens: Bevor Sie mit Ihrer KFZ-Versicherung wechseln, lohnt sich ein Vergleich mit den Leistungen Ihrer aktuellen KFZ-Versicherung.
Meist geht es beim Wechsel der Autoversicherung vor allem um den Preis. Was dabei gerne übersehen wird: Häufig ist es möglich, den Versicherungsschutz zu einem geringen Aufpreis deutlich zu erweitern. Beispiele für eine bessere Absicherung:
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Zeitpunkte, die Autoversicherung zu wechseln. Neben dem Preis sollten Sie dabei aber auch den Leistungsumfang von alter und neuer Police vergleichen.
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