Vergleich PKV und GKV

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV)? Und woher weiß man, welche Versicherung besser zu einem passt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

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Welche Krankenversiche­rung passt am besten zu Ihnen?

Die gesetzliche Kranken­versicherung

In der gesetzlichen Kranken­versiche­rung (GKV) hat jede*r Ver­siche­rungs­nehmer*in Anspruch auf die medizi­nisch not­wendige Grund­versorgung.

Die private Kranken­versicherung

Eine private Krankenversicherung (PKV) können Sie indivi­duell auf Ihre Bedürf­nisse abstim­men. Sie bietet Ihnen einen moder­nen und zeit­ge­mäßen Versicherungs­schutz unter Berück­sichti­gung Ihres persön­lichen Bedarfs und Ihrer finan­ziellen Möglich­keiten. Ihr Beitrag berechnet sich nicht - wie in der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung - nach Einkom­men und Beitrags­satz der jeweiligen Kranken­kasse, sondern richtet sich u. a. nach den von Ihnen gewählten Versiche­rungs­leistungen und dem Ein­tritts­alter.

Wann kann ich mich privat kranken­versichern?

Vollkostenversicherung:

Arbeitnehmer*innen:

Privat versichern können Sie sich, wenn Sie nicht ver­siche­rungs­pflichtig sind. Das bedeutet, dass Ihr Arbeits­entgelt ober­halb der Versiche­rungs­pflicht­grenze liegen muss. Wenn Sie für den Zeit­raum eines Jahres die Jahres­arbeits­entgelt­grenze über­schreiten, dürfen Sie sich privat ver­sichern.

Selbständige:

Als Selbständige*r haben Sie unab­hängig von Ihrem Ein­kom­men die Mög­lich­keit zu einer privaten Kranken­ver­sicherung. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie Geld sparen, sondern Sie erhalten auch höhere Leis­tungen als in der gesetz­lichen Kranken­versicherung.

Ergänzungsversicherung:

Arbeitnehmer*innen:

Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen Sie nicht auf die guten Leis­tungen der privaten Kranken­versicherung ver­zichten! Unsere Produkt­palette bietet Ihnen unter­schied­liche Zusatz­versiche­rungen zur Ergän­zung Ihrer gesetz­lichen Kranken­versicherung.

Selbständige:

Als Selbständige*r haben Sie die Mög­lich­keit der frei­willigen Mitglied­schaft in der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung. Auch in diesem Fall müssen Sie nicht auf die guten Leis­tungen der privaten Kranken­ver­siche­rung ver­zichten. Unsere Produkt­palette bietet Ihnen eine opti­male Ergän­zung zu Ihrer gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung.


PKV vs. GKV: Die Leistungsunterschiede

Beim Arzt/bei der Ärztin

Kassenpatient*in
= feste Leistungen mit festem Eigen­anteil
Privatpatient*in
= mögliche Leistungen, je nach Tarif
Die Behandlung erfolgt durch Vertrags­ärzte bzw. Vertrags­ärztinnen. Die Behandlung erfolgt durch den Arzt bzw. die Ärztin Ihrer Wahl.
Inanspruchnahme eines Fach­arztes/einer Fach­ärztin nur nach Über­weisung durch den Haus­arzt bzw. die Haus­ärztin. Inanspruchnahme eines Fach­arztes/einer Fach­ärztin auch ohne Über­weisung.
Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten Fest­beträge oder Höchst­preise. Zuzüg­lich gelten Eigen­beteili­gungen von 10 Prozent der Kosten - mind. 5 Euro, max. 10 Euro.Leistungsstarke Kostenerstat­tung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs­mittel ohne Eigen­anteil.

Krankenfahrten (Kostenüber­nahme nur nach Genehmi­gung)
10 Prozent Eigen­anteil des Preises - mind. 5 Euro, max. 10 Euro%
Krankenfahrten ohne Eigen­anteil
Keine Leistung für Brillen und Kontakt­linsen Kostenerstattung von Brillen und Kontakt­linsen
Keine Übernahme von Behand­lungen durch Heil­prakti­ker*innenÜbernahme der Kosten für Heil­praktiker­behand­lungen

Im Krankenhaus

Kassenpatient*in
= feste Leistungen mit festem Eigen­anteil
Privatpatient*in
= mögliche Leistungen, je nach Tarif
Verpflichtung, das in der Einwei­sung genannte Kranken­haus zu nutzen. Bei Wahl eines anderen Kranken­hauses sind die Mehr­kosten selber zu tragen.Freie Krankenhauswahl
Die Behandlung erfolgt durch den dienst­haben­den Arzt bzw. die dienst­haben­de Ärztin (keine Einfluss­nahme möglich, keine Chefarzt­behand­lung).Die Behandlung erfolgt durch den Chef­arzt bzw. die Chef­ärztin.
Kostenübernahme für allgemeine Kranken­haus­leistungen. Das bedeutet zum Beispiel Unter­bringung im Mehr­bett­zimmer.Kostenübernahme für die Unter­bringung im Ein- oder Zwei­bett­zimmer.
Zuzahlung von 10 Euro pro Kalender­tag für die ersten 28 Tage je Kalender­jahrKeine Zuzahlung zu den Kranken­haus­aufent­halten.

Beim Zahnarzt /bei der Zahn­ärztin

Kassenpatient*in
= feste Leistungen mit festem Eigen­anteil
Privatpatient*in
= mögliche Leistungen, je nach Tarif
Anerkennung von Festzuschüssen für Zahn­ersatz. Deren Höhe hängt vom jewei­ligen Befund ab und orientiert sich an den Durch­schnitts­kosten einer Regel­versorgung.Übernahme aller zahnärzt­licher Leis­tungen (Prophy­laxe, Zahn­ersatz, Behand­lung, Kiefer­ortho­pädie inkl. Material- und Labor­kosten - je nach Tarif).
Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regel­versorgung.
Bei regelmäßiger Vorsorge kann sich der Festzu­schuss auf 60 bzw. 65 Prozent erhöhen.
Keine Übernahme von hochwerti­geren Versor­gungen bzw. maximal Erstat­tung des Festzu­schusses der Regel­versorgung.

Bei Arbeitsunfähigkeit

Kassenpatient*in
= feste Leistungen mit festem Eigen­anteil
Privatpatient*in
= mögliche Leistungen, je nach Tarif
6 Wochen zahlt Ihr*e Arbeit­geber*in Ihren Lohn/Ihr Gehalt. Ab Beginn der 7. Woche wird Kranken­geld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regel­mäßigen Arbeits­entgelts und darf 90 Prozent nicht über­steigen.Geleistet wird als Folge von Krank­heiten oder Unfällen – ohne 78 Wochen-Begren­zung.
Anspruch auf Krankengeld besteht auch, wenn Sie wegen der Betreu­ung Ihres kranken Kindes nicht arbeiten können und niemand aus Ihrem Haushalt sich um das Kind kümmern kann.Krankentagegeld darf mit sonstigen Kranken­tage- und Kranken­geldern das auf den Kalender­tag umge­rechnete, aus der beruf­lichen Tätig­keit herrüh­rende Netto­ein­kommen nicht über­steigen.
Kürzung des Krankengeldes um folgenden Ver­sicherten­anteil:
Renten­versicherung, Arbeits­losen­versicherung, Pflege­pflicht­versicherung

Im Ausland

Kassenpatient*in
= feste Leistungen mit festem Eigen­anteil
Privatpatient*in
= mögliche Leistungen, je nach Tarif
Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozial­versiche­rungs­abkommen.Versicherungsschutz gilt in Europa, welt­weiter Versicherungs­schutz ist möglich.
Keine Erstattung von Kosten für Rück­transporte.Kostenübernahme von medizinisch notwen­digen Rück­transporten.

Fazit

Arbeitnehmer*innen können sich privat ver­sichern, wenn sie nicht versiche­rungs­pflichtig sind. Wenn sie versicherungs­pflichtig sind, können sie von unter­schied­lichen Zusatz­versiche­rungen zur Ergän­zung Ihrer gesetz­lichen Kranken­versiche­rung profitieren. Als Selb­ständige bzw. Selb­ständiger können Sie sich unab­hängig von Ihrem Einkom­men privat versichern oder neben einer gesetz­lichen Kranken­versicherung eben­falls viele private Ergänzungs­versiche­rungen genießen.

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