Gesetzlich krankenversichern können Sie sich bei:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Ersatzkassen (EK wie Barmer, DAK, Techniker)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- berufsspezifische Kassen (See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen und die Bundesknappschaft)
Ursprünglich war die Allgemeine Ortskrankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Ersatzkassen boten Versicherungsschutz nur für bestimmte Personengruppen (z. B. Techniker), Betriebskrankenkassen standen nur den jeweiligen Betrieben offen und Innungskrankenkassen versicherten nur die jeweiligen Innungen.
Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Bei einem Wechsel sollten Sie daher auf die freiwilligen Leistungen – etwa besondere Wahltarife, Serviceleistungen oder Zuschüsse zu alternativen Behandlungsmethoden – achten.