Silvester-Versicherungen: Welche Police leistet beim Jahreswechsel?

Wenn die Menschen in der Silvesternacht ausgelassen ins neue Jahr hinein feiern, entsteht schnell mal ein Schaden.

Wir erklären, welche Silvester-Versicherungen Schäden an Häusern, Autos und auch Personen aufkommen – und wie Sie sicher und gesund ins neue Jahr kommen.

Informieren Sie sich am besten jetzt gleich über Ihre Möglichkeiten und genießen entspannte Feiertage.

Paar mit Silvesterfeuerwerk
Sektgläser in der Silvester-Nacht

Silvesterschäden – wie sind Sie abgesichert?

Über 100 Mil­lionen Euro geben die Deut­schen jedes Jahr für Ra­keten, Böller und Co. aus. Doch was in der Luft schön aus­sieht, kann hier un­ten schnell den Silvester­spaß ver­hageln. In der Fol­ge kommt es oft zu miss­lichen Situa­tionen, wie:

  • Ver­irrte Ra­keten auf Bal­konen
  • Böller im Haus­flur
  • In Brand gera­tene Au­tos

Diese Unan­nehmlich­keiten sind beim Feuer­werk zum Jahres­wechsel leider kei­ne Selten­heit. Zum Glück spring­en unter­schied­liche Silvester-Versiche­rungen ein, wie wenn

  • etwas in Brand gerät
  • ein Silvesterknaller unter dem Auto landet
  • oder ein Partygast gesundheitliche Schäden davonträgt.

Aber welche Ver­sicherung leistet eigent­lich wann? Der Gothaer Rat­geber gibt einen Über­blick.

Silvesterschäden – wie sind Sie abgesichert?

Über 100 Mil­lionen Euro geben die Deut­schen jedes Jahr für Ra­keten, Böller und Co. aus. Doch was in der Luft schön aus­sieht, kann hier un­ten schnell den Silvester­spaß ver­hageln. In der Fol­ge kommt es oft zu miss­lichen Situa­tionen, wie:

  • Ver­irrte Ra­keten auf Bal­konen
  • Böller im Haus­flur
  • In Brand gera­tene Au­tos

Diese Unan­nehmlich­keiten sind beim Feuer­werk zum Jahres­wechsel leider kei­ne Selten­heit.

Zum Glück spring­en unter­schied­liche Silvester-Versiche­rungen ein, wie wenn

  • etwas in Brand gerät
  • ein Silvesterknaller unter dem Auto landet
  • oder ein Partygast gesundheitliche Schäden davonträgt.

Aber welche Ver­sicherung leistet eigent­lich wann? Der Gothaer Rat­geber gibt einen Über­blick.

Silvester-Versicherungen und Schäden an Silvester

Privathaftpflichtversicherung

Zu den wichtigsten Silvester-Versiche­rungen gehört die private Haftpflichtversicherung! Wer ver­sehent­lich durch einen Feuer­werks­körper Scha­den an­richtet, kann sich in diesem Fall an seine Haftpflichtversicherung wen­den. Die Haft­pflicht­ver­siche­rung tritt zum Bei­spiel dann ein, wenn die oder Ver­sicherte als Party­gast in einer Woh­nung mit Feuer­werkskörpern Scha­den an­richtet. Ein wei­teres Beis­piel: Jugend­liche han­tieren mit Böl­lern oder Knall­fröschen. Jemand kommt da­durch zu Schaden. Auch wenn Kin­der einen Scha­den verur­sachen, be­steht nicht im­mer Ver­sicherungs­schutz. Die Ent­scheidung hängt zum Bei­spiel davon ab, ob die Erziehungs­berech­tigten ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben – oder ob Ihre Po­lice auch Schä­den ab­deckt, die durch eigent­lich delikt­unfähige Kin­der ver­ursacht wurden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung er­setzt Schäden, die an Ein­richtungs­gegen­ständen ent­stehen. Diese müs­sen sich in der Woh­nung oder dem Haus be­finden. Schäden kön­nen zum Bei­spiel durch einen Brand oder auch durch Lösch­wasser ent­stehen. Doch bei Silvester­schäden heißt es den­noch auf­passen. Denn stellt die Ver­sicherung eine Mit­schuld der ver­sicherten Person fest, wer­den die Leis­tungen unter Um­ständen ent­sprechend ge­kürzt. Ein gekip­ptes oder of­fenes Fenster kann als fahr­lässiges Versäum­nis ausgelegt werden. Dies kann unter Um­ständen damit zu gekürz­ten Leis­tungen füh­ren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung sichert unter an­derem bei Schäden an

  • Hauswand
  • Dach
  • oder Garage

ab. Werden die­se durch umher­fliegende Ra­keten be­schädigt, kommt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung der Eigen­tümerin oder des Eigen­tümers dafür auf. Sie schützt also vor den finan­ziellen Fol­gen eines Sach­schadens. Diese können beispiels­weise durch explo­dierende Feuer­werks­körper am Ge­bäude ent­stehen. Ver­sichert ist das ge­samte Ge­bäude. Einschließlich al­ler fest ein­gebauten Gegen­stände.

KFZ-Kaskoversicherung

Bei Schäden am Auto tritt die Teilkaskoversicherung für den Scha­den ein. Bei­spiels­weise bei Brand durch Feuer­werks­körper oder durch eine Ex­plosion. Die Voll­kasko­ver­siche­rung leistet darüber hin­aus Schaden­ersatz. Und zwar wenn Autos in der Silvester­nacht mut­willig rampo­niert werden, ohne dass die schul­dige Person er­mittelt wer­den kann.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim Han­tieren mit Feuer­werks­körpern verletzt und dabei einen dauer­haften Schaden davon­trägt, erhält Leis­tungen aus der privaten Unfallversicherung. Heil­behandlungs­kosten sind aller­dings Sache der Kranken­versicherung. Verlet­zungen wie abge­rissene Glied­maßen oder tau­be Ohren sind lei­der Jahr für Jahr eine trau­rige Begleit­erscheinung der Silvester­nacht.


Silvester-Sicherheitstipps

Silvesterfeuerwerk

Um Unfälle und Sach­schäden in der Silvester­nacht zu vermei­den, sollten Feiernde auch mit Silvester-Versiche­rung immer ein Au­ge auf die Sicher­heit haben.

Wo Silvester kein Feuerwerk entzündet werden darf

Grund­sätzlich darf ein Feuer­werk zum Jahres­wechsel an jedem belie­bigen Ort entzün­det werden. Es be­steht jedoch ein Ver­bot zum Ab­brennen von Feuer­werk in der Nähe von

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern.

Stellen Sie in Wohn­gegenden außer­dem sicher, dass keine ge­zündeten Feuerwerks­artikel in Ihren Wohn­raum ge­langen kön­nen. Dies kann durch ge­öffnete Fen­ster oder Tü­ren gesche­hen.

Beim Abbrennen des Feuerwerks Sicherheitsregeln beachten

Das Ab­brennen von Feuer­werks­körpern kann äußerst gefähr­lich sein. Be­achten Sie dabei die not­wendigen Sicher­heits­regeln. Verwen­den Sie nur Feuer­werks­körper mit CE-Kenn­zeichnung und Registrier­nummer. Zu gezün­deten Feuer­werks­körpern muss im­mer ein aus­reichen­der Abstand einge­halten werden. Grund­sätzlich darf ein Feuer­werk niemals direkt auf Per­sonen ge­richtet werden. Artikel, die im Zim­mer verwen­det werden dürfen, sol­lten nicht in der Nähe von leicht ent­flamm­baren Stof­fen abge­brannt werden. Das können Tisch­feuer­werke oder Zimmer­fontänen sein. Alle anderen Ar­tikel dürfen nur im Frei­en abge­brannt werden. Blind­gänger sollten Sie mit Was­ser über­schütten. Ent­sorgen Sie sie in einem gewäs­serten Müll­beutel. Zünd­versager niemals zwei­mal anzün­den!

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand

Kinder sollten recht­zeitig auf die Gefah­ren aufmerk­sam gemacht werden. Sie sollten am Silvester­abend niemals unbe­aufsichtigt umher­laufen. Kinder unter­schätzen die Gefah­ren von Feuer­werks­körpern. So können sie not­wendige Sicher­heits­abstände nicht selbst­ständig ein­schätzen. Auch am Neujahrs­tag ist die Ge­fahr für Kinder keines­falls be­endet. Denn für sie ist es beson­ders span­nend am Tag nach dem großen Er­eignis nach übrig­geblie­benen Feuer­werks­körpern zu suchen. Nicht selten ver­suchen sie diese zu ent­zünden oder zu öf­fnen. Hier hilft nur das klare Ver­bot, Feuer­werks­körper anzu­fassen.

Verhalten im Notfall

Sollte trotz aller Vor­sichts­maß­nahmen doch etwas pas­siert sein, be­herzigen Sie die folgen­den Punkte:

  • Ruhe bewah­ren und über­legt handeln.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Un­fall sofort den Not­ruf 112. Fordern Sie Hil­fe an.
  • Unter­nehmen Sie nur eige­ne Lösch­versuche, wenn Sie sich selbst nicht in Ge­fahr bring­en.
  • Bei Brand­verlet­zungen sofort mit Was­ser kühlen. Not­falls sofort eine Ärz­tin oder einen Arzt verstän­digen oder auf­suchen.
  • Den Gefahren­bereich verlas­sen.
  • Die Nach­barn war­nen.
  • Wenn das Treppen­haus ver­raucht ist, blei­ben Sie in der Woh­nung. Machen Sie sich für die Feuer­wehr bemerk­bar.

Fazit

Für einen siche­ren Start ins neue Jahr müs­sen in der Silvester­nacht einige Sicher­heits­tipps be­herzigt werden. Falls es doch zu einem Scha­den kommt, sprin­gen je nach Schaden­bereich unter­schied­liche Silvester-Versiche­rungen ein. Diese federn die finan­ziellen Fol­gen ab.

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