Versicherungsschutz bei Bau- und Moder­ni­sie­rungs­maßnahmen

Bei Modernisierungen und Um­bau­maß­nahmen der eige­nen Immo­bilie ent­stehen Risi­ken. Diese soll­ten Ihnen als Eigen­tümer*in be­kannt sein. Keine Sorge: Sie kön­nen sich da­ge­gen ver­sichern.

Wir erklären im großen Versiche­rungs­check, worauf Sie in Sachen Ver­siche­rungs­schutz achten sollten, wenn Sie Ihr Traum­haus noch traum­hafter ge­stalten.

Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Junges Paar auf einer Baustelle vor einem unfertigen Haus.

Versicherungsschutz bei Umbauten

Kennen Sie das? Eine Immobilie wird eigent­lich nie richtig fertig. Der Um­bau des eige­nen Hau­ses kostet meist nicht nur Geld, son­dern auch Nerven. Und er bringt zu­sätz­liche Un­wäg­bar­keiten mit sich. Es können Fehler pas­sieren und im schlimm­sten Fall sogar Un­fälle. Da­gegen sollten Sie sich ab­sichern, denn nur so können Sie Ihre ganze Ener­gie in Ihr Pro­jekt stecken.

Grundsätzlich ist zu be­denken: Durch eine Moder­nisie­rung können Lücken im Ver­siche­rungs­schutz ent­stehen. Wir zeigen, wo die größten Ge­fahren lauern – und welche Risi­ken Sie auf dem Schirm haben sollten, wenn Sie Ihr Eigen­heim auf­hübschen.

Versicherungsschutz und Moder­ni­sierung

Darauf sollten Sie achten

Wohngebäudeversicherung: Erhöht sich der Wert der Immo­bilie durch den Umbau? Und gibt es eine Gefahr­erhöhung während der Bau­maß­nahmen – oder nach ihrem Ab­schluss?

Hausratversicherung: Wenn sich die Wohn­fläche ver­größert, muss der Ver­siche­rungs­schutz ange­passt werden. Das Gleiche gilt bei stark stei­gen­dem Wert der Ein­richtung. Außer­dem: Gibt es eine Gefahr­erhöhung – zum Bei­spiel durch ein Bau­gerüst?

Haftpflichtversicherung: Sie als Eigen­tümer*in tragen die Ver­ant­wortung für die Bau­maß­nahme – und somit auch das Haftungs­risiko.

Umbaumaßnahmen: Welche Haft­pflicht ist nötig?

Das Wichtigste in Sachen Haft­pflicht vor­weg: Sie als Immo­bilien­be­sitzer*in haften gene­rell für Perso­nen-, Sach- und Ver­mögens­schäden, die von Ihrem Grund­stück oder der Immo­bilie aus­gehen. Kosten, die im Rah­men von Personen­schäden mit zum Beispiel einer dauer­haft not­wen­digen medizi­nischen Be­hand­lung ent­stehen, kön­nen schnell sieben­stellige Sum­men um­fassen. Sich gegen dieses existen­zielle Risiko abzu­sichern, hat also höchste Priori­tät in Sachen Ver­siche­rungs­schutz. Zum Glück ist der Schutz fürs selbst­bewohnte Eigen­heim bereits in der normalen Privathaftpflichtversicherung enthalten – was auch für Umbau­maß­nahmen gilt.mehr

Wird die Immobilie allerdings nicht selbst bewohnt, greift die Privat­haft­pflicht­versiche­rung nicht. Wer sein Ein­familien­haus statt­dessen ver­mietet, benötigt eine zusätz­liche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das­selbe gilt für Mehr­familien­häuser.

Oberste Pflicht bei der Reno­vierung des Eigen­heims ist aus Haftungs­gründen immer die aus­reichende Siche­rung der Bau­stelle. Gut organi­sierte Hand­werker­betriebe werden in ihren Gewer­ken in der Regel für genügend Sicher­heit sorgen. So kommen sie der soge­nannten Verkehrs­siche­rungs­pflicht nach. Aller­dings kann auch hier Kon­trolle durch den Grund­stücks­eigen­tümer nicht schaden. Ohnehin ist es sinn­voll, sich auch bei größe­ren Moderni­sierungs­vorhaben fach­lichen Rat und Unter­stüt­zung durch eine bau­beglei­tende Qualitäts­kon­trolle zu holen.

Tipp: Bevor Sie mit den Arbei­ten los­legen, sollten Sie bei Ihrer Ver­siche­rung unbe­dingt in Erfah­rung bringen, wo das Versiche­rungs­limit liegt. Bei hohen Bau­sum­men sorgt die Bauherren-Haftpflichtversicherung für den nötigen Versiche­rungs­schutz.


Photovoltaik absichern

Nachträgliche Absicherung von Solaranlagen

Eine Besonderheit stellen Photo­voltaik-Anlagen dar: Eine nach­träg­lich mon­tierte An­lage ist in der Regel nicht auto­matisch in der Ge­bäude­ver­siche­rung mit­ver­sichert. Der Grund: Eine solche Anlage kann den Wert des Gebäu­des beträcht­lich er­höhen. Gegen einen Auf­preis kann aber auch eine Photo­voltaik-Anlage grund­sätz­lich über die Wohn­gebäude­versiche­rung mit­ver­sichert wer­den. Zu­sätz­lich besteht die Mög­lich­keit, die Anlage auch ge­gen Haft­pflicht­risiken oder sogar Ertrags­aus­fälle abzu­sichern. Beispiels­weise, wenn Strom ins ört­liche Ver­sorger­netz ein­ge­speist wird.

Die Sonne scheint auf eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses.

Bei Modernisierung droht Unter­ver­siche­rung – und Gefahr­erhöhung

Versicherungsschutz bei bau­lichen Verände­rungen

Wenn durch Renovierungen oder Moderni­sie­rungen das Risiko steigt oder sich der Immo­bilien-Wert erhöht, sollte die Wohn­gebäude­versiche­rung infor­miert und je nach Art des Um­baus ange­passt werden. Ansons­ten könnte es im Schadens­fall böse Über­raschungen geben.

Grundsätzlich gilt: Eine Wohn­gebäude­versiche­rung kommt für Schä­den direkt am Ge­bäude auf, etwa als Folge von Brand, Sturm oder Rohr­bruch. Größere Hand­werks­arbeiten können diese Gefah­ren ver­größern. Diese soge­nannten Gefahr­erhö­hungen muss der Versiche­rungs­kunde oder die Versiche­rungs­kundin melden.mehr

Diese Änderungen stellen zum Bei­spiel typische, dem Versiche­rer mit­zu­teilende Gefahr­er­höhungen dar:

  • Leerstehende (Teil-)Gebäude
  • Baumaßnahmen, durch die das Dach ganz oder teil­weise ent­fernt wird
  • Baumaßnahmen, durch die das Gebäude über­wiegend un­be­nutz­bar wird
  • Gewerbebetriebe, die sich im Wohn­ge­bäude an­siedeln

Anders ausgedrückt: Als Gefahr­erhöhung werten die meisten Gebäude­versiche­rer alles, was den Ein­tritt eines Ver­siche­rungs­falles wahr­schein­licher oder das Schaden­potenzial größer macht. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil ent­zünd­liche Lacke in der Garage ge­lagert werden. Das kann dauer­haft sein, weil ein Kamin­ofen einge­baut wird.

Eine Gefahrerhöhung zu verschwei­gen, ist übri­gens keine gute Option: Im Schadens­fall könnte der Versiche­rungs­schutz ganz oder teil­weise ver­weigert werden, sofern ein Zu­sam­men­hang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestan­den hat.

Unterversicherung durch Umbau und Renovierung

Wenn sich durch eine Baumaß­nahme der Wert des Objektes erhöht hat, etwa wegen einer nach­träg­lich einge­bauten Fuß­boden­heizung, wegen eines Winter­gartens oder einer Sau­na, muss der Versiche­rungs­vertrag ange­passt werden. Denn sonst droht im Schadens­fall eine Unter­versiche­rung. Der Wert des Hauses ist dann größer als die Versiche­rungs­summe, im Ernst­fall wird in der Folge nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Brennt zum Beispiel ein mit 200.000 Euro ver­sicher­tes Haus ab, so gibt es im Schadens­fall maxi­mal diesen Be­trag von der Versicherung, auch wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Und auch bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Haus­besitzer oder die Haus­besitzerin eine schmerz­liche Ein­buße erleiden. Denn waren nur zwei Drittel des Haus­wertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens be­zahlt, hier also statt 50.000 also nur 33.333 Euro. mehr

Zwar haben die meisten Kund*innen eine "gleitende Neu­wert­versiche­rung" verein­bart, die dafür sorgt, dass sich die Versiche­rungs­summe auto­matisch parallel zum Preis­index erhöht. Damit ist aber nur gewähr­leistet, dass das Objekt im bis­herigen Zu­stand richtig ver­sichert ist. Eine Wert­erhöhung wird davon nicht erfasst.


Modernisierung: Auswirkungen auf die Hausrat­versicherung

Risiken und Meldepflichten bei Moderni­sierungen

Die Hausratversicherung sollten Sie bei Moder­ni­sie­rungen und Um­bauten eben­falls im Blick haben. Auch hier wieder zu­nächst zur Gefahr­erhöhung während der Bau­maß­nahme. Ob neuer An­strich oder Wärme­däm­mung: Für viele Bau­arbei­ten ist ein Ge­rüst am Haus not­wendig. Doch das prak­tische Gestell erhöht auch die Gefahr eines Ein­bruchs. Darüber gelangen Einbrecher*innen be­quemer als sonst in die Woh­nung. Die Bewohner*innen müssen aufpassen, dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzen­bleiben.

Durch das Gerüst ändert sich die Gefahren­lage der Woh­nung. Das müssen Eigen­tümer*innen oder Mieter*innen der Hausrat­ver­siche­rung melden, sonst riskieren sie ihren Ver­siche­rungs­schutz. Auch wenn die Immo­bilie auf­grund der Um­bau­maß­nahmen längere Zeit nicht be­wohnt ist, sollte dies die Haus­rat­ver­siche­rung eben­falls wissen. Bei den meisten Versiche­rern gilt dies ab einer Dauer von mehr als 60 Tagen.

Bei Wertsteigerung Versiche­rungs­schutz anpassen

Schaffen Sie sich zum Beispiel für einen aus­ge­bauten Dach­boden oder den neuen Winter­garten neues Inven­tar an, sollten Sie die Haus­rat­ver­siche­rung ent­sprechend anpas­sen, um nicht unter­ver­sichert zu sein. Daher gilt auch nach Ab­schluss der Bau­arbeiten: Den Versiche­rer über die Neue­rungen infor­mieren und sich be­raten lassen.

Eine Unterversicherung kann unan­ge­nehme Fol­gen haben, da Ihre Ver­siche­rung im Schadens­fall nur einen Teil der Schadens­summe über­nimmt. Für die restlichen Kosten müssen Sie allein auf­kom­men. Empfohlen wird in der Regel eine Ver­siche­rungs­summe von mindes­tens 650 Euro je Quadrat­meter Wohn­fläche. Letzt­endlich sollte die Ver­siche­rungs­summe dem Wieder­be­schaf­fungs­wert Ihres Haus­rats ent­sprechen, und zwar in "gleicher Art und Güte in neu­werti­gem Zustand".


Was Sie sonst noch über Bau­ver­siche­rungen wissen sollten

Sicherheitsvorschriften der Wohn­gebäude­versiche­rungen beachten

In den überwiegend einheitlich formu­lierten Bedin­gungen von Wohn­ge­bäude­ver­siche­rungen (VGV) findet sich meist unter dem Punkt "Sicher­heits­vor­schriften" eine Klausel. Danach haben die Ver­siche­rungs­nehmer*innen alle gesetz­lichen, behörd­lichen oder verein­barten Sicher­heits­vor­schriften zu beach­ten. Das kann zu einem Ver­siche­rungs­loch führen, wenn zum Beispiel ein Kamin­ofen einge­baut wurde, die Ab­nahme durch den Schorn­stein­feger oder die Schorn­stein­fegerin aber noch fehlte. Bei einem Feuer könnte der Ver­siche­rer die Leistung zumin­dest teil­weise verwei­gern, weil gegen Sicher­heits­vor­schriften ver­stoßen wurde.

Auch hier lohnt sich die Kontakt­auf­nahme zu Ihrer Ver­siche­rung. Die Ex­perten und Exper­tinnen dort kennen sich in der Regel mit den meisten Umbau­maß­nahmen aus. Sie weisen Sie gerne darauf hin, auf welche An­sprech­partner*in Sie zur Er­fül­ung aller Sicher­heits­vor­schriften bei Moder­ni­sie­rungen zu­gehen sollten.

Gothaer Wohngebäudeversicherung: Eine Familie verbringt Zeit im Garten ihres Hauses.

Fazit

Umbaumaßnahmen und Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen bringen verschie­dene Risi­ken mit sich. Es können Fehler und Un­fälle pas­sieren, Sach­schäden ent­stehen oder die Ein­bruch­gefahr erhöht sich. Daher ist es wichtig, sich mit den verschie­denen Ver­siche­rungen zu be­fas­sen, um sorgen­frei die Umbau­ar­beiten durch­führen zu können.

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