Jagdhaftpflicht­versicherung

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Jagdhaftpflicht

Pflichtversicherung für Jäger*innen

Die Jagdhaftpflichtversiche­rung ist eine gesetz­lich vorge­schriebene Pflicht­versiche­rung, die alle Jäger*innen zur Lösung eines Jagd­scheines bei der Jagd­behörde vor­weisen müssen.

Unsere Jagd­haft­pflicht­versiche­rung über­nimmt:

  • Beschädigung oder Abhanden­kommen von gelie­henen und gemie­teten Sachen
  • Schäden, die durch Ihren Jagd­hund verur­sacht werden - auch an anderen Tieren
  • Sie durch den Gebrauch Ihrer Schuss­waffe einen Schaden herbei­führen
  • Schmerzensgeldansprüche Ange­höriger bei Schuss­waffen­verletzung

Außerdem schützen wir Sie vor Schaden­ersatz­ansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie zum Schaden­ersatz ver­pflichtet sind und über­nehmen die berechtigten Schaden­ersatz­ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Unberechtigte Schaden­ersatz­ansprüche wehren wir ab, führen im Falle eines Rechts­streites den Prozess für Sie und tragen die Kosten.

Leistungen der Gothaer Jagd­haft­pflicht­versicherung

Jagdhaftpflicht
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
3, 6, 15 oder 20 Mio. €
Jagdlich brauchbare Hunde
Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Forderungsausfall
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Innovationsklausel
Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild
Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
Weltweiter Versicherungsschutz
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger

Drei gute Gründe für die Gothaer Jagd­haft­pflicht­ver­sicherung

Darum sollten sich Jäger*innen bei der Gothaer absichern
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Sie wollen einen Jagdschein machen?

Absicherung für Jungjäger*innen

Damit Sie als Jungjäger*in rundum abgesichert sind, ist eine Jagdhaftpflichtversicherung unabdinglich. Bereits während der Ausbildung ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn die Jagdhaftpflicht versichert auch schon diesen Teil des jagdlichen Lebens. Versichert sind Sie u. a. beim Übungsschießen außerhalb Ihrer Ausbildung, bei Veranstaltungen Ihrer Vereine sowie der Jagdprüfung selbst.

Die inkludierte Unfallversicherung deckt darüber hinaus mögliche Personenschäden während Ihrer Ausbildung ab.

Sie sollten die Jagdprüfung nicht bestehen? Keine Bange - dann erhalten Sie Ihre Beiträge einfach wieder zurück.

Alles rund um den Jagdhund

Ein Jagdhund spielt für viele Jäger*innen eine immer größere Rolle. Umso wichtiger ist es, den Vier­beiner abzu­sichern und auf Risiken vorbe­reitet zu sein. Die Gothaer Jagd­haft­pflicht­ver­siche­rung bietet Ihnen und Ihrem treuen Jagd­be­gleiter die ideale Ab­sicherung.

Grundsätzlich gilt, dass für junge Jagd­hunde bis zu einem Alter von 36 Monaten Ver­siche­rungs­schutz bei der Gothaer besteht, ohne dass ein Nach­weis der jagd­lichen Aus­bildung erforder­lich ist. Nach den 36 Monaten kann der Versiche­rungs­schutz weiter­geführt werden, wenn der Hund die Prüfung zum Jagd­hund absol­viert hat und nach­weislich zu Jagd­zwecken ein­setz­bar ist.

Hunde sind trotz guter Aus­bildung manch­mal nicht zu brem­sen und es kann zwischen zwei Vier­beinern zu heftigen Raufe­reien kommen, die mit schlimmen Biss­wunden enden können. In der Regel haften die Hunde­besitzer*innen dann zu gewissen Anteilen mit. Bei der Gothaer Jagd­haft­pflicht­versiche­rung kann der Ver­sicherte aller­dings auf die Mithaf­tung des Anderen bis zu einer Gesamt­höhe von 500 Euro verzichten. Das sorgt meistens für ein gutes Verhältnis zwischen Jagd­kolleg*innen.

Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung: Ein Jagdhund hat einen Vogel gefangen.

Wer ist versichert?

Unsere Jagdhaftpflicht­ver­siche­rung bietet Versiche­rungs­schutz für Sie als

  • Jäger*in/Forst­beam­ter/Forst­beamtin
  • Hundehalter*in/Falkner*in
  • Jagdpächter*in/Jagd­veran­stalter*in
  • Berufsjäger*in/Jagdauf­seher*in
  • Waffenbesitzer*in
  • Dienstherr*in der im Jagd­betrieb beschäftigten Personen
  • Halter*in/Besitzer*in/Führer*in eines nicht zulas­sungs­pflichtigen Fahr­zeuges im Revier

Die Jagdhaftpflicht­ver­siche­rung schützt außerdem

  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagd­betriebes einge­stellt haben (ausge­nommen Jagd­schein­inhaber*innen bei Tätig­keiten, für die der Besitz eines Jagd­scheines vor­ge­schrieben ist)
  • Treiber*innen und sons­tige Jagdge­hilfen/Jagdge­hilfinnen im Revier, bei Tätig­keiten, für die kein Jagd­schein vorge­schrieben ist
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter*innen Ihres Jagd­hundes
  • Ehegatten und Ihre im gleichen Haus­halt leben­den unver­heira­teten Kinder während der Jagd­schein­ausbildung
  • Hundewelpen in unbe­grenzter Anzahl bis 36 Monate ohne Nach­weis der Jagd­ausbildung

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Versicherungs­bedingungen zur Jagd­haft­pflicht­versicherung

Häufige Fragen zur Jagdhaft­pflicht­versicherung

Was ist eine Jagdhaft­pflicht­versicherung?

Was kostet eine Jagdhaft­pflicht­versicherung?

Was deckt die Jagdhaft­pflicht­versicherung ab?

Welche Versicherungen brau­chen Jäger*innen?

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Sie möchten sich mit der Jagd­haft­pflicht­ver­siche­rung zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch!

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