Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als
- Jäger/Forstbeamter
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt außerdem
- Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes
- Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung