Gothaer Wohnbau­finanzierung

Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Oft scheitert der Traum an einer unzureichenden Wohn­bau­finan­zierung. Setzen Sie Ihre Träume sorgen­frei in die Tat um! Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Wohn­bau­finan­zierung gerne zur Seite und er­mitteln aus den Ange­boten von über 100 Partner­banken die besten Kon­ditio­nen für Ihr Haus oder Ihre Eigen­tums­wohnung.

  • Erstklassige Konditionen für Ihre Wohnbau­finanzierung
  • Vielfältige Finanzierungs- und Tilgungsmodelle
  • Schnelle, unbürokratische Ab­wicklung

Weitere Informationen zur Gothaer Wohnbaufinanzierung

Tilgungsmöglichkeiten

Aus den verschiedenen Finanzierungs- und Tilgungs­möglichkeiten finden wir die beste und günstigste Finan­zie­rungs­lösung für Sie. Ihre Gothaer Bau­finan­zierungs-Expert*innen beraten Sie gerne und berück­sichtigten dabei Ihre Wünsche und finan­ziellen Möglich­keiten.

Bartilgung (Annuitätendarlehen)

Bei dieser Möglichkeit tilgen Sie Ihr Darlehen mit laufenden Zahlungen. Die Kombination verschiedener Tilgungs­varianten ist ebenfalls möglich.

Bausparvertrag als Tilgungsersatz

Bestimmen Sie Ihre monatliche Belastung genau. Nach dem ersten Sollzins­bindungs­zeitraum Ihres Darlehens unterliegen Sie keinen Zinsschwankungen mehr, denn mit dem Abschluss Ihres Bau­spar­ver­trages haben Sie so­gleich die Kon­dition für Ihr Bau­spar­dar­lehen ver­einbart.

Fondsgebundene Lebens­versicherung

Eine Möglichkeit, Ihr Bau­finanzierungs­darlehen zurück­zuzahlen, ist der Einsatz einer fonds­gebundenen Lebens­versicherung. Bestehende Ver­träge können in die Finan­zierung ein­gebaut werden.

Kapitalbildende Lebens­versicherung

Wenn Sie eine Immobilie zur Kapitalanlage finanzieren, bietet sich der Einsatz einer kapital­bildenden Lebens­versicherung als Tilgungs­ersatz an. Die Schuld­zinsen sind über die gesamte Darlehenslaufzeit als Werbungskosten voll abzugsfähig.

Kapitalbildende Ren­ten­ver­siche­rung mit Kapital­wahl­recht

Sie schließen eine Renten­versicherung mit Kapital­wahl­recht zur Alters­vorsorge ab. Bei Fällig­keit können Sie zwischen der Zah­lung einer monat­lichen Rente oder der Aus­zahlung in einer Summe wählen. Für Ihre Finan­zierung bedeutet das: Die Renten­versicherung, die Sie zur Alters­vorsorge ab­geschlossen haben, tilgt bei Fällig­keit Ihr Finan­zierungs­darlehen.

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Sie möchten von erst­klassigen Konditionen für Ihre Wohnbaufinanzierung profitieren, haben noch Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!