Hinweise
* Die Angaben hier sind eine Orientierung und stellen keine Gewähr für eine Erstattung dar. Die Leistungen der Krankenkassen sind dabei stark verkürzt dargestellt. Einzig verbindlich sind die Leistungsgrundsätze der jeweiligen aktuellen Satzung der Krankenkasse. Eine genaue Erstattung wird bei ihrer Krankenkasse und bei uns im Rahmen der Leistungsprüfung, nach Einreichung berechnet.
** Bitte beachten Sie: Bei fast allen Krankenkassen müssen Arzneimittel von einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. einer zugelassenen Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet werden und die Einnahme medizinisch notwendig sein, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Im Tarif FlexSelect werden Arzneimittel nach den AVBen erstattet (die Arzneimittel müssen allgemein wissenschaftlich anerkannt sein).
*** Hier leistet Ihre Krankenkasse über die gesetzlichen Vorgaben hinaus eine Erstattung. Die gesetzlichen Leistungen sind hier nicht aufgeführt und werden meist direkt zwischen Arzt/Ärztin und Krankenkasse abgerechnet.