Versicherungen für Paare

Ob wil­de Ehe oder mit Trau­schein – wenn ein Paar in eine ge­mein­same Wohn­ung zieht, bleibt ein De­tail häu­fig unbe­achtet: Was pas­siert mit den Ver­siche­rungen, wenn beide Partner*innen be­reits eine ei­gene Po­lice ha­ben? Und welche Ver­siche­rungen machen ab jetzt zu­sätz­lich Sinn?

Der Gothaer Rat­geber klärt über den pas­senden Ver­sicherungs­schutz für Paare auf.

Infor­mieren Sie sich jetzt über Ihre Mög­lichkeiten!

Glückliches Paar

Versicherungen für Paare: Zu zweit richtig abgesichert

Wir geben’s ja zu: Roman­tisch ist das The­ma Ver­siche­rungen nicht. Trotz­dem sol­lten sich Paare damit be­schäftigen. Das gilt natür­lich für alle, die sich ganz offi­ziell das Ja-Wort geben. Aber auch für die­jenigen, die in soge­nannter "Wil­der Ehe" zusam­menleben, gibt es ei­niges zu be­achten. Und die wer­den immer mehr: In Deutsch­land leben rund 2,6 Mil­lionen Paare ohne Trau­schein zusam­men.

Vor allem ab dem Zeit­punkt, wo zwei Haus­halte zusam­mengelegt werden, macht ein Ver­sicherungs­check definitiv Sinn. Dies ist aus mehreren Gründen der Fall:

  • Manche Ver­siche­rungen beste­hen doppelt
  • Manche gelten für beide Ehe­partner*innen
  • Manche ver­schlingen un­nötig Geld und an­dere sol­lten zusätz­lich abge­schlos­sen werden

Welche Po­licen zusam­mengelegt werden kön­nen, erfah­ren Sie hier.

Versicherungen für Paare

Haftpflichtversicherung für Paare

Das Wich­tigste vor­weg: Ein Ver­trag reicht aus. Aus­nahme: Es han­delt sich statt einer Ver­siche­rung für Pa­are um einen aus­drück­lichen Single-Tarif. Der jüng­ere Ver­trag kann meist problem­los aufge­löst werden. Homo oder hetero, mit Trau­schein oder ohne – in die­ser Bezieh­ung sind die meis­ten Ver­siche­rungen sehr tole­rant, Paar ist Paar: Wer zusam­menlebt und die oder den Partner*in benennt, kann die private Haftpflichtversicherung also auch gemein­schaftlich abschließen. Paare ohne Trau­schein sollten den Na­men der Partnerin oder des Partners eintra­gen lassen. Zusam­men­gezo­ge­ne Paare sollten dafür ihren Haft­pflicht­ver­siche­rer anspre­chen.

Aber beach­ten Sie: Die Haft­pflicht­ver­siche­rung deckt bei einem gemein­sam leben­den Paar üblicher­weise keine gegen­seitigen Schä­den ab. Ver­letzt man zum Bei­spiel die ei­gene Part­nerin oder den ei­genen Partner ver­sehent­lich, kann deren oder dessen Kranken­kasse die Behand­lungs­kosten einfor­dern. Damit in dem Fall die Haft­pflicht regu­liert, sollte die Po­lice eine speziel­le Klausel ent­halten, wonach Re­gress­ansprü­che (wenn eine Ver­siche­rung bei einer Pflicht­verlet­zung der oder des Ver­sicherungs­nehmer*in Geld für eine be­reits von ihr er­brachte Leis­tung zurück will) mit­ver­sichert sind. Mehr

Sie können Re­gress­ansprü­che von

  • Sozial­ver­sicherungs­trägern
  • Sozialhilfeträgern
  • privaten Krankenversicherungen
  • sowie Arbeitgeber*innen

mitver­sichern.

Übrigens: Eine Doppel­ver­siche­rung beider Partner*innen wäre auch in die­sem Fall völ­lig unsin­nig. Denn im Innen­verhältnis unter den Partner*innen haftet die Ver­siche­rung ohne­hin nie­mals. Auch nicht bei zwei abge­schlos­senen Verträgen. Und im Außen­verhält­nis kann ein Scha­den immer nur ein­mal begli­chen werden. Ene dop­pelte Zah­lung oder Erhöh­ung der Ver­sicherungs­summe gibt es durch die dop­pelte Ver­siche­rung nicht.

Hausratversicherung für Paare

In aller Kür­ze: Ein Ver­trag ge­nügt auch hier. Ab dem Zeit­punkt des Zusammen­ziehens können Sie den jüng­eren Ver­trag auflö­sen. Es lohnt sich die Überprüfung, ob ein bereits vorhandener Vertrag an die gemeinsame Wohnung anzupassen ist oder nicht. Hier reicht es nicht, nur die Adresse zu ändern. Der Ver­siche­rer erstat­tet den antei­ligen Rest des Bei­trags für das Ver­sicherungs­jahr. Unsere Empfeh­lung: Prüfen Sie, ob die Ver­sicherungs­summe noch aus­reicht. Denn häu­fig haben sich Woh­nung und Haus­halt mit dem Zusam­menzug vergrö­ßert. Dann besteht die Gefahr einer Unter­versiche­rung. Ihre Ver­siche­rung übernim­mt dann im Schadens­fall nur einen Teil der Schadens­summe. Für die rest­lichen Kos­ten müs­sen Sie dann al­lein aufkom­men. Empfoh­len wird in der Re­gel eine Ver­siche­rungs­sum­me von mindes­tens 650 Euro je Qua­drat­meter Wohn­fläche. Letzt­endlich sollte die Ver­sicherungs­summe dem Wieder­beschaf­fungs­wert Ihres Haus­rats ent­sprech­e. Und zwar in "glei­cher Art und Güte in neuwer­tigem Zu­stand".

Übrigens: Beim Zusam­menlegen der Hausratversicherung bleibt es sinn­voll, dass nur einer der Partner*innen als Ver­sicherungs­nehmer*in einge­tragen ist. Der Grund: Nur die oder der Ver­sicherungs­nehmer*in hat beson­dere Obliegen­heiten. Nur eine*r ris­kiert zum Beis­piel bei grob fahr­lässigem Verhal­ten die Kür­zung der Regu­lierungs­summe. Pas­siert das Mal­heur aber der ande­ren Person, die nicht Ver­sicherungs­nehmer*in ist, wird nicht ge­kürzt.

Tipp: Wer um­zieht, hat für eine Zeit­lang zwei Woh­nungen. Und beide Woh­nungen sind auch mit der Haus­rat­ver­siche­rung versi­chert. Voraus­gesetzt, das Paar teilt dies mö­glichst bereits nach der Miet­vertrags­unter­schrift dem Ver­sicherungs­unterneh­men mit. Zwei Mo­nate nach dem Umzugs­termin erlischt die Haus­rat­ver­siche­rung für die alte Woh­nung spätes­tens.


Risikolebensversicherung für Paare

Bis dass der Tod uns scheidet – dieses Ehe­verspre­chen geben sich viele Paare. Rein finan­ziell betrachtet, kann für Hinter­bliebe­ne aber noch da­rüber hinaus ge­sorgt werden. Dies geht auch ohne Traus­chein. Mit einer Risikolebensversicherung kön­nen sich Paare finan­ziell für den Todes­fall absi­chern. Haben sie zwei Poli­cen und tragen die jewei­lige Partnerin oder den jewei­ligen Partner als Begüns­tigte*n ein, hat sich das Paar sinn­voll gegen­seitig abge­sichert. Empfeh­lenswert als Ver­sicherungs­sum­me ist das Drei- bis Fünf­fache des Brutto­jahres­einkom­mens der Haupt­verdie­nerin oder des Haupt­verdie­ners. So sichert man die oder den Lebens­partner*in ab.

Tipp: Es ist rat­sam, die Risiko­lebens­ver­siche­rung so früh wie mög­lich abzu­schlie­ßen. So sind die Bei­träge nie­driger. Wich­tig ist da­bei, dass sich die Höhe ohne wei­tere Gesundheits­prüfung anpas­sen lässt. Denn wenn Kin­der hinzu­kommen oder eine Immo­bilie finan­ziert werden muss, er­höht sich der Ab­sicherungs­bedarf deut­lich.

Rechtsschutzversicherung für Paare

Auch bei der Rechts­schutz­ver­siche­rung sind Lebens­partner*innen, ob verhei­ratet oder nicht, in der Re­gel ohne Zusatz­beitrag einge­schlossen. Dazu gibt es die Mög­lichkeit, die Partnerin oder den Partner in den be­stehen­den Ver­trag mit aufzu­nehmen. Voraus­setzung dafür ist, dass das Paar in einer Wohn­ung zusam­men­lebt und keinen Single-Tarif abge­schlos­sen hat. Wichtig: Bei man­chen An­bietern darf keine*r der bei­den noch mit einer oder einem Ex-Partner*in ver­heiratet sein.

Steuervorteile für Paare mit dem Splitting-Tarif

Ende des Jahres herr­scht bei Standes­ämtern regel­mäßig Hoch­konjunk­tur. Weil Heira­ten dann beson­ders roman­tisch ist? Viel­leicht. Wahr­schein­licher ist aber, dass sich das ein oder an­dere Paar noch Steuer­vorteile si­chern will. Denn die gel­ten je­weils rück­wirkend – fürs gan­ze lau­fende Jahr.

Ab dem Zeit­punkt der Vermäh­lung erlaubt das Finanz­amt den frisch Ge­trauten die Wahl: Ent­weder sie blei­ben bei der Einzel­veran­lagung oder sie setzen im Vor­druck der Einkom­mensteue­rerklärung das Kreuz­chen bei Zusammen­veranlagung. Dann wird das gemein­same Einkom­men nach dem Splitting­tarif besteuert. So nennt sich das Ver­fahren, bei dem die Einkom­men beider Ehe­gatt*innen zusammen­gerechnet werden. Aus dieser Sum­me wird die Einkom­mensteuer ermit­telt und dann hal­biert. Dadurch wird für die Be­rechnung der Einkom­mensteuer so getan, als wür­den beide Ehe­gatt*innen jeweils genau die Hälfte des gemein­samen Einkom­mens erwirt­schaften. In den mei­sten Fällen bringt die Zusam­menver­anlagung eine erheb­liche Steuer­ersparnis. Gene­rell lässt sich sagen: Je grö­ßer der Unter­schied zwischen den Einkom­men beider Partner*innen und je höher der zusam­mengerech­nete Ver­dienst ist, desto größer ist der Split­tingvor­teil. Wenn beide Partner*innen etwa gleich hohe Ein­künfte erzielen, gewinnt nie­mand.

Fazit

Mit dem Zusammen­legen der Haus­halte beginnt für Paa­re auch in Sa­chen Ve­rsiche­rungen ein neuer Lebens­abschnitt. Bei einigen Ver­siche­rungen für Paare sparen Sie ba­res Geld. Auch wenn die Po­licen "zusammen­ziehen". Die Über­prüfung des bis­herigen Schut­zes durch Expert*innen kann defi­nitiv genau jetzt Sinn ma­chen.

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