Versicherungscheck für Bauherren und Bauherrinnen

Das Errichten des Traum­hauses kann schnell zum Alb­traum werden. Der Grund: Bau­arbeiten sind teuer und gefähr­lich. Und auf der Bau­stelle kann immer etwas schief­gehen.

Der Gothaer Ratgeber macht den Ver­siche­rungs­check für Bau­herren und Bau­herrinnen. Wir erklä­ren die wichtig­sten Ver­siche­rungen auf dem Weg in die eige­nen vier Wände. Infor­mieren Sie sich am besten jetzt gleich.

Eltern freuen sich mit ihren Kindern über den Einzug in ihr eigenes Haus.

Der Traum vom Eigen­heim – Versiche­rungs­schutz in der Bauphase

Häuslebauen liegt im Trend. Klar, die niedri­gen Zinsen sorgen für einen regel­rechten Bau-Boom. Jährlich gibt es laut Statis­tischem Bundes­amt mehr als eine Viertel­million neue Genehmi­gungen für Wohn­gebäude in Deutsch­land.

Was viele Bau­herren nicht wissen: Bereits wäh­rend der Bau­phase kommt es auf den richtigen Versiche­rungs­schutz an. Denn mit Bau­vor­haben sind teils erheb­liche Haftungs­risiken ver­bunden. Nur selten sind diese über die private Haftpflichtversicherung mit abge­deckt. Das Problem: Nach dem BGB haftet man in Deutsch­land für Schäden unbe­grenzt, also im Ernst­fall mit seinem ge­samten Vermögen. Gleich­zeitig benötigt auch der gerade ent­ste­hende Sach­wert – Ihr neues Zu­hause in spe – eine ent­sprechende Absiche­rung. Und nicht zuletzt kann schnell etwas pas­sieren, wenn Sie selbst oder Ihre Freunde auf der Bau­stelle mit an­packen. Sind Sie bei einem Unfall vor den finan­ziellen Fol­gen ge­schützt?

Versicherungsschutz fürs Traumhaus

Schon vor dem Einzug wichtig

Die größte und wichtigste Inves­tition im Leben – für die meisten ist damit wohl das eigene Haus gemeint. Wer sich nicht für eine Bestands­immo­bilie ent­scheidet, sondern selbst unter die Häusle­bauer gehen möchte, benötigt dringend schon vor der Ein­weihungs­party Ver­siche­rungs­schutz. Zu den wichtig­sten Policen ge­hören:

  • Rohbauversicherung
  • Bauherrenhaftpflicht­ver­sicherung
  • Unfallschutz – für Helfer*innen und Eigentümer*innen
Versicherungen für Handwerker

Haftungsrisiken mit einer Bau­herren-Ver­siche­rung absichern

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Selbst, wenn der erste Spaten­stich noch nicht getan ist, gilt auf Ihrem neu erworbe­nen Grund und Boden: Sie als Eigen­tümer*in haften für Schä­den, die Dritten durch Gefah­ren ent­stehen, die mit Ihrem Grund­stück verbun­den sind. Liegt das erwor­bene Land noch längere Zeit brach und wird erst zu einem späte­ren Zeit­punkt bebaut, haftet der Grund­stücks­besitzer den­noch bereits bei Unfäl­len auf dem unbe­bauten Grund­stück, wenn andere zu Schaden kom­men. Für die Phase direkt nach dem Grund­stücks­kauf gibt es des­halb bereits die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Je nach An­bieter und Immo­bilie ist es unter Umstän­den mög­lich, die private Haftpflicht­versiche­rung um diesen Schutz (tempo­rär) zu erwei­tern – oder gleich mit der Bau­herren­haftpflicht­ver­siche­rung ab­zu­schließen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Spätestens mit Baubeginn sollte eine Bauherrenhaftpflicht ab­ge­schlos­sen werden. Während der Bau­phase haften Sie als Bau­herr*in bei even­tuellen Schaden­ersatz­ansprüchen. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant durch ein herab­stürzen­des Bauteil oder ein Kind beim Spielen auf der Bau­stelle, greift statt der Privat­haft­pflicht­versiche­rung meist nur eine sepa­rate Bau­herren­haft­pflicht­versiche­rung. Sie bietet Häusle­bauern Versiche­rungs­schutz bei Ersatz­an­sprüchen Dritter. Sie tritt auch dann ein, wenn der Bau­herr seine oder die Bauherrin ihre so genann­ten Verkehrs­siche­rungs­pflichten verletzt. Etwa weil er oder sie die Bau­stelle nicht aus­reichend abge­sichert hat.mehr

Die Bau­herren­haftpflicht­versiche­rung kann bei klei­neren Um- oder An­bau­maß­nah­men bereits in einem bestimmten Um­fang in der Privat-haft­pflicht­versiche­rung mit einge­schlos­sen sein. Oder sie kann für wenig Geld beim Versiche­rer als zusätz­licher Bau­stein mit höhe­ren Deckungs­summen ange­dockt werden. In jedem Fall lohnt sich eine Über­prüfung des bestehen­den Haft­pflicht­schutzes. Tipp: Schlie­ßen Sie die Bau­herren­haft­pflicht­versiche­rung bereits beim Grund­stücks­kauf ab, sofern klar ist, dass das Ge­bäude voraus­sicht­lich binnen zwei oder drei Jahren fertig wird. Dann ist das unbe­baute Grund­stück schon vor dem Bau­beginn mit­ver­sichert.


Sachschäden in der Bauphase absichern

Schutz vor Feuerschäden während der Bauphase

Neben den Haftungsrisiken gilt es aber auch, die für die meisten Menschen größte Inves­tition des Lebens gegen Sach­schäden ab­zu­sichern. Zu den wichtigen Bau­herren-Versiche­rungen gegen Sach­schäden gehört zunächst die Roh­bau­versiche­rung. Sie sichert das Haus in der Bau­phase mindes­tens gegen Schäden ab, die durch Feuer – also Brand, Blitz­schlag oder Ex­plosion – ent­stehen können. Weil gerade ein Brand einen großen finan­ziellen Schaden nach sich ziehen kann, gilt die Rohbau­versiche­rung als abso­lutes Muss – an dem Bau­herr*innen aber in der Regel sowieso nicht vorbei­kommen. Denn die finan­zierende Bank legt meist Wert auf aus­reichen­den Versiche­rungs­schutz – auch schon in der Bau­phase.

Viele Versiche­rungs­gesell­schaften bieten deshalb die Option, eine Roh­bau­versicherung, die mindes­tens bis zu sechs Monate vor Fertig­stellung des Ge­bäudes gilt, als kosten­freien Zusatz­schutz im Rahmen der zeit­lich an­schließen­den Wohngebäudeversicherung abzu­schließen.

Schutz gegen unvorher­ge­sehene Schäden

Die Rohbauversicherung schützt zwar im Brand­fall, nicht aber bei Schäden, die zum Bei­spiel durch Schlecht­wetter- oder Natur­ereig­nisse ent­stehen. Eine Bauleis­tungs­versiche­rung hin­gegen sichert den Bau­herren in der Bau­phase gegen un­vorher­gesehene Schäden an Bau­leistungen sowie am Bau­material ab. Sie tritt beispiels­weise auch bei Dieb­stahl fest einge­bauter Teile ein. Beschä­digungen und Zer­störungen durch Vanda­lismus oder eindringen­des Regen­wasser bei extremen Stark­regen­nieder­schlägen sind ebenso ab­ge­deckt wie solche durch Her­stel­lungs- und Kon­struk­tions­fehler. Tipp: Häusle­bauer können die Prämien für die Bau­leistungs­versiche­rung an­teilig auf Bau­firmen und Hand­werker umlegen.


Unfallversicherung für Bauherr*innen und Bauhelfer*innen

Ein Muss für Ihre Sicherheit

Und was könnte sonst noch wichtig sein? Zum Beispiel die Bau­helfer-Unfall­versiche­rung. Wenn Verwandte und Freunde be­ziehungs­weise Freun­dinnen auf der Bau­stelle helfen, besteht für sie Versiche­rungs­pflicht. Auch wenn sie unent­gelt­lich mit an­packen. Lässt sich der Bau­herr oder die Bau­herrin also vom Familien- und Freundes­kreis unter­stützen, dann gilt: Alle Helfen­den müssen bis spätestens eine Woche nach Bau­beginn bei der Berufs­genossen­schaft für Bau­wirt­schaft ange­meldet werden. Andern­falls droht ein Buß­geld von bis zu 2.500 Euro.mehr

Anders sieht es bei Bauherr*innen und ihren Ehe­partnern aus, die selbst auf der Bau­stelle tätig werden. Da sie selbst nicht bei der Bau­berufs­genossen­schaft gegen Unfall­schäden bei Eigen­leistungen am Bau pflicht­versichert werden können, macht deshalb der Abschluss einer privaten Unfall­versiche­rung Sinn. So sichern Sie zumin­dest die finan­ziellen Folgen solcher Risiken ab.

Insgesamt gilt: Grund­sätzlich ist bei einem Unfall zwischen einer privaten Unfall­versiche­rung und der gesetz­lichen Pflicht­versiche­rung bei der Bau-Berufs­genossen­schaft zu unter­scheiden. Da die gesetz­liche Unfall­versiche­rung der Bau-Berufs­genossen­schaft nur eine Grund­absiche­rung bieten kann, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfall­versiche­rung für den Bau­herrn oder die Bau­herrin, ihre Ehe­partner und eventuell auch für die freiwilligen Helfer*innen.

Versicherungsschutz für Bauherr*innen und Familie

Selbst wenn Baustelle und Haus aus­reichend ver­sichert sind, kann weiteres Unge­mach drohen. Dann nämlich, wenn die Finan­zierung zusam­men­zu­brechen droht, weil der Bau­herr oder die Bauherrin berufs­unfähig wird und er oder sie die Raten für die Hypo­thek nicht mehr auf­bringen kann. Hier schützt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung vor existen­zieller Not. Kom­biniert mit einer Risiko­lebens­versiche­rung ist die Familie darüber hinaus auch im Todes­fall ab­ge­sichert.


Sicherheit auf der Baustelle

Ihre Verantwortung als Bauherr*in

An fast jedem Bauzaun ist es zu lesen: Eltern haften für ihre Kinder. Stimmt aber leider nur selten. Im Schadens­fall auf Ihrer Baustelle können Sie sich mit Verweis auf die Beschilde­rung nur schwer heraus­reden. Denn Ihre Verkehrs­siche­rungs­pflichten sind umfang­reich. Eine Baustelle birgt viele Gefahren, die aber durch eine gute Vorbe­reitung und eine "saubere" Baustelle verhindert werden können.

Eine gute Bau­stellen­führung ist Grund­voraus­setzung, um als Bau­herr*in Haftungs­risiken zu mini­mieren. Wenn beispiels­weise am Abend der Müll einfach liegen gelassen wird oder die Dämm­matte in einer Pfütze liegt, zeigt das, dass hier nicht genügend Sorgfalt im Spiel ist. Auch wenn hierfür die Verant­wortung weit­gehend bei der aus­führen­den Firma liegt, sollte der Bauherr oder die Bauherrin im eigenen Interesse darauf Einfluss nehmen.mehr

Natürlich kann es sein, dass letzt­endlich der aus­führende Hand­werker haften muss, weil er Dinge getan oder unter­lassen hat, die zu dem Scha­den geführt haben. Erster Ansprech­partner für den Geschä­digten sind aber immer Sie als Bau­herr selbst. Sie sind es, der ver­pflichtet ist, die Bau­stelle von Ge­fahren­quellen zu be­reinigen – oder be­reinigen zu lassen. Daher ist es wichtig sich mit einer passen­den Bau­herren-Versiche­rung zu­sätz­lich abzu­sichern.

Bei der Aus­wahl der Bau­firmen oder beauf­tragter Hand­werker ist große Sorg­falt erforder­lich. Neben der gründ­lichen bau­tech­nischen und recht­lichen Prüfung von Ver­trägen sollten sich Bau­herr*innen unbedingt Refe­renzen ein­holen. Und gerade für private Bau­herr*innen bietet es sich an, bei einer bau­be­gleiten­den Qualitäts­kontrolle das eigene Laien­verständ­nis durch den Sach­verstand eines ge­schulten Bau­fach­mannes zum Bei­spiel des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zu unter­stützen.

Bauherrenhaftpflicht: Bauherr

Fazit

Der Weg ins eigene Traum­haus kann durch­aus gefähr­lich und schaden­trächtig sein – und immense Kosten ver­ur­sachen. Umso wich­tiger ist der Versiche­rungs­schutz durch den Ab­schluss pas­sen­der Ver­siche­rungen für Bau­herr*innen. Damit die wich­tigste In­ves­tition in Ihrem Leben von An­fang an auf einem sicheren Fun­da­ment steht.

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