Fähigkeitenschutz für Kinder

Unsere Kinderversicherung Fähig­keitenschutz Kids bietet Ihrem Kind Sicherheit ein Erwerbsleben lang:

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kin­des bei Verlust oder Nicht­er­ler­nen von Fähigkeiten bereits ab dem vollendeten 6. Le­bens­monat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind eine sichere monatliche Zahlung
  • Einfacher Wechsel in eine Be­rufs­unfähigkeitsversicherung
Kinderversicherungen Gothaer Kids: Signet Käpt'n KänGo

Was ist der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids?

Der Grundstein für ein sicheres Einkommen

Hören, Sehen, Sprechen, Gehen – wie selbst­ver­ständ­lich er­lernt Ihr Kind je­den Tag et­was Neues. Doch was, wenn nicht? Der Ver­lust oder auch das Nicht­er­lernen wichtiger Fä­hig­kei­ten durch Krank­heit, Un­fall oder eine Ver­letzung kann schwere, lebens­lange Fol­gen haben.

Leider kann nie­mand Ihr Kind vor die­ser Ge­fahr be­wah­ren, aber Sie können es vor den finan­ziel­len Fol­gen schüt­zen: mit dem Gothaer Fähig­keiten­schutz Kids. Diese Kin­der­ver­siche­rung orien­tiert sich an der natür­lichen Ent­wick­lung des Kin­des und trägt im Ernst­fall zu ein­em re­gel­mä­ßigen monat­lichen Ein­kommen bei.

Und wer früh anfängt vereinfacht sein­em Kind später auch die Möglichkeit ohne er­neute Ri­si­ko­prüfung in eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu wechseln.

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kindes bei Verlust oder Nicht­er­ler­nen von Fähigkeiten be­reits ab dem voll­en­deten 6. Lebensmonat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind bis zum Alter von 67 Jahren eine sichere mo­nat­liche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
  • Sie bekommen Soforthilfe durch eine Einmalzahlung bei schweren physischen oder psychischen Erkrankungen
  • Ein Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung oder den Fä­hig­kei­ten­schutz für Er­wachs­ene ist zu be­stimmten An­lässen ohne er­neute Ri­si­ko­prü­fung möglich
  • Die Pflegedürftigkeit ist ab dem 6. Le­bens­jahr au­to­ma­tisch mit­ver­sichert

Leistungen des Gothaer Fähigkeitenschutzes Kids

Plus
Premium
Hören, Sehen, Sprechen, Greifen/Handgebrauch, Sitzen, Abstützen
ab 6 Monate
ab 6 Monate
Gehen, Stehen, Treppen steigen, Armgebrauch, Heben/Tragen, Knien/Bücken
ab 3 Jahren
ab 3 Jahren
Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, ÖPV, Autoein- und -ausstieg
ab 6 Jahren
ab 6 Jahren
Autofahren ab 17 Jahren

Weitere Informationen zum Gothaer Fähigkeitenschutz Kids

Was sind Grundfähigkeiten?

Mit jedem neuen Tag erlernt Ihr Lieb­ling neue Grund­fähigkeiten. Von Hören, Sehen, Sprechen bis hin zur rich­ti­gen Ba­lance. Es sind Fä­hig­kei­ten, die Kinder tagtäglich einsetzen.

Was leistet der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids?

Verliert Ihr Kind eine Fähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall oder kann eine Fähigkeit erst gar nicht er­ler­nen, kann das schwe­re, le­bens­lange Kon­se­quen­zen haben.

Im Ernstfall erhält Ihr Kind dann die ver­ein­barte mo­nat­liche Zahlung bis zum Alter von 67 Jahren.

Abgeschlossen werden kann der Tarif für Kinder im Alter zwischen 6 Mo­na­ten und 14 Jahren. Der Vertrag geht dabei immer bis zum 30. Le­bens­jahr - die Leistungs­dauer im Ernst­fall bis zum Ende des Er­werbs­le­bens mit 67. Jahren.

Ein Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung oder in den Fä­hig­kei­ten­schutz für Er­wachsene ist später bei Beginn einer Aus­bil­dung/ eines Studiums oder bei Be­rufs­start ohne er­neu­te Ri­si­ko­prüfung möglich. Auch nach Ver­trags­ab­lauf zum 30. Le­bens­jahr ist ein ein­facher Wechsel mög­lich.

Ursachen, die zum Verlust von Fähig­keiten bei Kindern führen können:

Krankheiten, z.B.:

  • Krebserkrankung
  • Psychische Essstörung

Entwicklungsstörungen, z.B.:

  • Eingeschränkter Handgebrauch
  • Sprachstörung

Unfälle, z.B.:

  • Verbrennungen
  • Fahrradunfälle

Leistungsbeispiel

Im Ernstfall abgesichert

Ihr Kind verbrüht sich im Alter von drei Jahren eine Hand. Die Ver­brü­hung hat eine ausgeprägte Nar­ben­bil­dung zur Fol­ge, so­dass die Greif­fä­hig­keit der Hand stark ein­ge­schränkt wird. Da­durch sind die Er­werbs­chan­cen für Ihr Kind auf dem Ar­beits­markt deut­lich re­du­ziert. Ge­nau hier ste­hen wir zur Seite und zah­len bis zum En­de des Er­werbs­le­bens mit 67 Jah­ren eine mo­nat­li­che fi­nan­zi­elle Un­ter­stütz­ung von bis zu 1.500 Euro.

Häufige Fragen zur Grund­fähig­keits­ver­siche­rung für Kinder

Was ist eine Grund­fähigkeits­ver­siche­rung für Kinder?

Ist eine Grund­fähigkeits­ver­siche­rung für Kinder sinnvoll?

Wann kann ich vom Fähigkeiten­schutz Kids in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung wechseln?

Ab wann sollte eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kinder ab­ge­schlos­sen werden?

Wie viel kostet eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kinder?

Ist eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kinder mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung gleich­zu­setzen?

Kann eine Grund­fähigkeits­ver­siche­rung für Kinder ohne Ge­sund­heits­fragen ab­ge­schlossen werden?

Wie lange macht eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kin­der Sinn?

Kann eine Grund­fähigkeits­ver­siche­rung für Kinder später in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung um­ge­wan­delt wer­den?

Wie hoch ist die monatliche Zahlung, die mein Kind erhält, wenn es eine Fähigkeit nicht erlernt oder verliert?

Versicherungsbedingungen der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung für Kinder

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