Wie berücksichtigen wir Ihre Schadenverlaufsbescheinigung in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die Prämie in der KFZ-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der als schadenfrei geltenden Kalenderjahre ab. Diese richten sich nach der Anzahl der nachgewiesenen, schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers beziehungsweise der Versicherungsnehmerin sowie nach Anzahl und Datum der Schäden.
Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der KFZ-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Wurde der Versicherer gewechselt, muss der Schadenverlauf eines oder mehrerer Vorversicherer separat nachgewiesen werden, wenn der Schadenverlauf aus diesen Vorversicherungen nicht in der Bescheinigung des letzten Versicherers berücksichtigt ist. Eine Bescheinigung ist nur einmalig verwendbar. Wir behalten uns vor, die Echtheit der Bescheinigung zu überprüfen.
Haben Sie Fragen zur Schadenverlaufsbescheinigung in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter 0221 3090 7070 oder schreiben Sie uns unter info@gothaer.de.
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