Wie berücksichtigen wir Ihre Schaden­verlaufs­bescheinigung in der KFZ-Haftpflicht­versicherung?

Die Prämie in der KFZ-Versicherung hängt bei vielen Fahr­zeug­arten auch von der Anzahl der als schaden­frei gelten­den Kalender­jahre ab. Diese richten sich nach der Anzahl der nach­gewiese­nen, schaden­freien Versiche­rungs­jahre des Versiche­rungs­nehmers be­ziehungs­weise der Versiche­rungs­nehmerin sowie nach Anzahl und Datum der Schäden.

Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausge­stellte Bescheini­gungen über den Schaden­verlauf in der KFZ-Haft­pflicht­versiche­rung genauso wie eine im Inland aus­gestellte Bescheini­gung ent­sprechend unseren Allge­meinen Bedingungen zur Kraft­fahrt­versiche­rung. Voraus­setzung ist, dass die Schaden­verlaufs­bescheini­gung dem von der EU-Kommis­sion vorge­sehenen Muster entspricht.

Wurde der Versicherer gewechselt, muss der Schaden­verlauf eines oder mehrerer Vorver­sicherer separat nach­ge­wiesen werden, wenn der Schaden­verlauf aus diesen Vorver­siche­rungen nicht in der Bescheini­gung des letzten Versiche­rers berück­sichtigt ist. Eine Bescheini­gung ist nur ein­malig verwend­bar. Wir behalten uns vor, die Echt­heit der Bescheini­gung zu über­prüfen.

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