Warum ändern sich die Beiträge in Ihrer Wohngebäudeversicherung?
Mit Ihrer Wohngebäudeversicherung ist Ihr Haus bestens geschützt und Sie haben sich mit der Gothaer für einen starken Partner entschieden.
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Kostensteigerungen im Baugewerbe werden berücksichtigt
Nur wenn die Entwicklung der Schadenaufwendungen es erfordert
Können sich zusätzlich auf die Beitragshöhe auswirken
Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.
Der Anpassungsfaktor stellt sicher, dass sich die Versicherungsleistung im Schadensfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadensfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragstellung korrekt ermittelt wurde. Ein aufgrund der richtigen Ermittlung der Versicherungssumme vereinbarter Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Gleichzeitig ist damit eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Der Anpassungsfaktor setzt sich aus zwei Indizes zusammen:
Die Anpassung der beiden Indizes wird auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts ermittelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestimmt anschließend unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren den Anpassungsfaktor. Dieser gilt für alle in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen.
Sie haben die Möglichkeit, der sich aus der Änderung des Anpassungsfaktors resultierenden Erhöhung des Beitrags schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.
Wir werden Ihren Vertrag in diesem Fall mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Entschädigungssumme im Schadensfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung (7)). Dies trifft auch bei Teilschäden zu, die im entsprechenden Verhältnis gekürzt werden.
Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, da es sich um eine vertraglich vereinbarte Anpassung handelt, durch die sich lediglich die Versicherungsleistung an den neu ermittelten Bedarf anpasst.
Auch die unternehmensinterne Kalkulation der Verträge muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Wir können die Beiträge für Ihre Versicherung anpassen, wenn die Häufigkeit oder der Aufwand für die Behebung von Schäden steigen. Gleichzeitig müssen wir die Beiträge zu Ihren Gunsten absenken, sofern sich eine Reduzierungsmöglichkeit ergibt.
Gründe für die gestiegene Schadenwahrscheinlichkeit sind in jüngerer Vergangenheit insbesondere in extremen Unwetterereignissen aufgrund des Klimawandels zu finden. So treten zum Beispiel Schäden durch Sturm und Überschwemmung häufiger auf; verbunden mit einem extrem hohen Schadenaufwand.
Unabhängig von dieser Entwicklung sehen wir seit geraumer Zeit eine massive Zunahme der Schäden im Leitungswasserbereich. Dies resultiert aus einer großen Anzahl an stetig älter werdenden Bestandsimmobilien und deren überdurchschnittlich anfälligen Rohrsystemen.
Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu des Ihnen aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrechts finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen unter der Überschrift "Berechnung und Anpassung des Beitragssatzes".
Wichtig bei Vorliegen einer Grundschuld oder Hypothek: Für eine Kündigung benötigen Sie gegebenenfalls die Zustimmung der finanzierenden Bank.
Ihr Vertrag kann individuelle Vereinbarungen enthalten, die sich zusätzlich auf die Beitragshöhe auswirken. Dies sind in der Regel:
(1) Baupreisindex
Der Baupreisindex dient als Indikator der Preisentwicklung im Baugewerbe. Er bildet die Veränderung der Kosten für Bauleistungen im Laufe der Zeit ab. Der Index wird vom statistischen Bundesamt erhoben und gibt Auskunft darüber, ob die Kosten für Bauleistungen im Vergleich zu einem bestimmten Basisjahr gestiegen oder gesunken sind.
Um diesen zu ermitteln, werden jährliche Preiserhebungen durchgeführt. Dabei werden die Preise von Baumaterialien wie beispielsweise Stahl, Beton oder Dämmstoffen erhoben und miteinander verglichen.
(2) Tariflohnindex
Der Tariflohnindex für das Baugewerbe spiegelt die Gehaltsentwicklung der Baubranche wider.
(3) Rabattsystem bei Schadenfreiheit (SFR)
Mit Einführung des Tarifes VGB/WEZ 2018 wurde bei uns der optionale Schadenfreiheitstarif (SFR) eingeführt.
Mit Einführung des Schadenfreiheitsrabatts haben wir eine Möglichkeit geschaffen, den Beitrag Ihres Vertrages individuell an Ihr persönliches Schadenaufkommen anzupassen und schadenfreie Verträge entsprechend mit Nachlässen zu versehen. Sicher kennen Sie ein solches Verfahren bereits aus der KFZ-Versicherung.
Ihr Vertrag wird jährlich zur Hauptfälligkeit überprüft und die Schadenfreiheitsklasse der aktuellen Schadensituation angepasst. Hieraus kann eine Änderung des Beitragssatzes resultieren, die zusammen mit Beitragsanpassung (BAP) und Anpassungsfaktor den neuen Beitrag bestimmt.
(4) Altersstaffel - Beitrag in Abhängigkeit des Gebäudealters
Im Rahmen der Ermittlung eines risikogerechten Beitrags wird mit der Altersstaffel auch der Situation Rechnung getragen, dass mit dem Gebäudealter auch das Alter der gesamten Bausubstanz steigt. Dadurch nimmt das Risiko eines Schadens stetig zu. Aufgrund dessen kann auch dies Berücksichtigung in Ihrem Beitrag finden.
(5) Neubaunachlass
Mit dem Neubaunachlass berücksichtigen wir die Tatsache, dass bei neu gebauten Wohngebäuden moderne Baumaterialien, -methoden und -technologien zum Einsatz kommen, die das Risiko von Schäden durch ein versichertes Ereignis verringern können.
Der Nachlass entfällt beim ersten Schaden, was zu einer Erhöhung des Beitrages führt.
(6) Kernsanierungsnachlass
Mit dem Kernsanierungsnachlass berücksichtigen wir die Tatsache, dass bei der Sanierung von Wohngebäuden moderne Baumaterialien, -methoden und -technologien zum Einsatz kommen, die das Risiko von Schäden durch ein versichertes Ereignis verringern können.
Ein Nachlass von bis zu 15 Prozent kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Sanierungsnachlass bis zu 20 Prozent ist möglich:
Der Nachlass entfällt beim ersten Schaden, was zu einer Erhöhung des Beitrages führt.
(7) Unterversicherung
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Schadens geringer ist als der Neubauwert des Gebäudes. In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert gekürzt. Dies gilt auch bei einem Teilschaden.
(8) Unterversicherungsverzicht
Wenn Sie die Versicherungssumme Ihres Gebäudes nach unseren Ermittlungsmethoden bestimmen lassen, gewähren wir für Ihren Vertrag Unterversicherungsverzicht.
Haben Sie zwischen Antragstellung und Schadentag keine werterhöhenden An-, Um- und Ausbauten vorgenommen, gehen wir im Schadensfall von einer korrekten Versicherungssumme aus und zahlen die Entschädigungsleistung in vollem Umfang.
In Meine Gothaer haben Sie rund um die Uhr einen Überblick über Ihre Versicherungen und können einfach Kontakt zu Ihrem Gothaer-Berater bzw. Ihrer Gothaer Beraterin aufnehmen.
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