Allgemein steigende Kosten, aber auch medizinischer Fortschritt führen im Gesundheitswesen zu Teuerungen. Diese haben u. a. zur Folge, dass im Laufe der Zeit zum Beispiel die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge im Heilmittelverzeichnis oftmals nicht mehr dem realen Kostenniveau entsprechen. Um Ihnen weiterhin hochwertigen Versicherungsschutz zu bieten, haben wir deshalb das Heilmittelverzeichnis der Tarife MediVita, MediStart und KG überarbeitet.
Als Basis diente der Leistungskatalog für Heilmittel der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die dort festgesetzten Höchstbeträge. Auf dieses Niveau wurde das neue Heilmittelverzeichnis angehoben. Somit haben wir erstattungsfähige Rechnungsbeträge erhöht und neue Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Ernährungstherapie integriert.
Das neue Heilmittelverzeichnis steht Ihnen ab sofort hier zur Verfügung. Alle Versicherten erhalten außerdem das neue Heilmittelverzeichnis voraussichtlich im ersten Quartal 2022.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihre Gothaer Krankenversicherung
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