Gothaer Private Krankenversicherung: Pflegerin mit Frau im Rollstuhl

Anpassung des Heilmittel­verzeich­nisses zum 1. Januar 2022

Allgemein steigende Kosten, aber auch medi­zinischer Fort­schritt führen im Gesund­heits­wesen zu Teuerungen. Diese haben u. a. zur Folge, dass im Laufe der Zeit zum Beispiel die erstattungs­fähigen Rechnungs­beträge im Heil­mittel­verzeichnis oftmals nicht mehr dem realen Kosten­niveau entsprechen. Um Ihnen weiterhin hoch­wertigen Versicherungs­schutz zu bieten, haben wir deshalb das Heil­mittel­verzeichnis der Tarife MediVita, MediStart und KG über­arbeitet.

Als Basis diente der Leistungs­katalog für Heilmittel der Bundes­beihilfe­verordnung (BBhV) und die dort festge­setzten Höchst­beträge. Auf dieses Niveau wurde das neue Heilmittelverzeichnis ange­hoben. Somit haben wir erstattungs­fähige Rechnungs­beträge erhöht und neue Behandlungs­methoden wie zum Beispiel Ernährungs­therapie integriert.

Das neue Heil­mittel­verzeichnis steht Ihnen ab sofort hier zur Verfügung. Alle Versicherten erhalten außerdem das neue Heilmittel­verzeichnis voraus­sichtlich im ersten Quartal 2022.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Ihre Gothaer Krankenversicherung

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