Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.
Die Gothaer Rollerversicherung ersetzt im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt.
100 Mio. € pauschal
100 Mio. € pauschal
Entwendung
Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Grobe Fahrlässigkeit
Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, bezahlen manche Versicherungen den Schaden nicht bzw. nur teilweise. Gothaer Kunden und Kundinnen kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb bzw. der Diebin allzu leicht gemacht wurde.
Naturgewalten
Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Brand und Explosion
Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen.
Glasbruch
Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art entstehen.
Kurzschluss an der Verkabelung
Schäden durch Brand oder Explosion an dafür zugelassenen Ladestationen oder Wallboxen sind bis 1.000 Euro mitversichert, sofern sie beim Aufladen des Akkus des versicherten Fahrzeugs eintreten. Wir leisten, soweit kein Dritter (z. B: der Gebäudeversicherer) zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
Überspannungsschäden beim Laden des Akkus an Ladekabel, Bordelektronik oder am Akku selbst sind bis insgesamt 1.000 Euro mitversichert.
Siie sind an der Ampel versehentlich an einem Auto entlang geschrammt? Oder bei der Spritztour ins Grüne mit dem Roller auf der Schotterstraße gestürzt? Ihr Beifahrer wurde dabei verletzt und die Frage ist nun, wer übernimmt den Schaden?mehr
Ihre Roller-Versicherung springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie zahlt für Schäden, die anderen entstehen. Mit der Gothaer Roller-Versicherung sind Sie mit bis zu 100 Mio. Euro versichert. Das gilt, wenn Personen verletzt werden oder wenn Sie etwas beschädigen – sowohl bei Sach- als auch bei Vermögensschäden.
Und wenn Sie gar nicht schuld sind, vertritt die Gothaer Ihre Interessen und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Das gilt europaweit - und damit selbstverständlich auch in Ihrem Urlaub! So können Sie jederzeit mit einem guten Gefühl losfahren, denn Sie können sich darauf verlassen, dass die Gothaer in der Not für Sie einspringt und für Sie da ist!
Streit im Straßenverkehr - die Gothaer hilft
Mit unserer Roller-Versicherung sind Sie auch für Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr bestens gerüstet. Denn die Gothaer hilft, unberechtigte Schadenersatzansprüche der gegnerischen Partei abzuwehren. So können Sie sorglos weiterhin den vollen Fahrspaß genießen.
Roller-Versicherung: Kennzeichen und Versicherungsschutz
Ihr Roller-Kennzeichen erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen mit dem Versicherungsschein und der Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat. Dabei wird das Roller-Versicherungskennzeichen mit den anderen Unterlagen per Post an die angegebene Adresse versendet. Der Versicherungsschutz Ihrer Roller-Versicherung beginnt ab dem in Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Wichtig ist, dass Sie zur Bewegung Ihres Rollers auf öffentlichen Wegen ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigen.
Sie möchten sich mit unserer Roller-Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!
Eine Versicherung für den Roller - im Sinne einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar verpflichtend, sollte das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Straßen verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Roller-Versicherung wichtig, um sich bei Sach- und Vermögensschäden sowie auch bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr gut abzusichern.
Roller-Versicherung: Was braucht man?
Zur Nutzung von Rollern bzw. Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen ist eine gültige Betriebserlaubnis/COC (Certificate of Conformity) und ein gültiges Kennzeichen in der richtigen Farbe sowie ein Versicherungsschein notwendig.
Wie versichere ich einen Roller?
Die Beantragung Ihrer Roller-Versicherung kann schnell und unkompliziert über den Gothaer Roller-Rechner erfolgen. Alternativ erhalten Sie Ihr Kennzeichen auch in einer unserer Gothaer Agenturen in Ihrer Nähe.
Sie haben hier die Wahl zwischen einer Kraftfahrzeughaftpflichtdeckung ohne Teilkaskodeckung oder auch mit Teilkaskodeckung (einschließlich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro).
Wann sollte ich eine Roller-Versicherung abschließen?
Die Roller-Versicherung kann zu Beginn eines jeden Verkehrsjahres (01.03.) abgeschlossen werden. Dabei sind Versicherungsbeginne bei Wechsel oder Neuabschluss der Roller-Versicherung innerhalb des Verkehrsjahres ohne Weiteres möglich.
Roller-Versicherung: Wer darf fahren?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer bzw. einer berechtigten Fahrerin geführt werden. Berechtigte*r Fahrer*in ist, wer den Roller mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten (Halter*in oder Eigentümer*in) nutzt. Der/die Fahrer*in des Rollers darf diesen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis führen. Außerdem dürfen Sie als Halter*in oder Eigentümer*in des Rollers diesen nicht von jemandem benutzen lassen, der nicht den erforderlichen Führerschein hat.
Wie lange dauert der Versicherungszeitraum einer Roller-Versicherung?
Die Höchstlaufzeit einer Roller-Versicherung beträgt immer maximal ein Jahr. Das Verkehrsjahr startet immer am 01.03. eines jeden Jahres und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres.
Spätere Beginne nach dem 01.03. sind selbstverständlich möglich. Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verkehrsjahres.
Muss die Versicherung jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja, da es sich bei der Roller-Versicherung um eine sogenannte Ablaufpolice handelt, muss sie jedes Jahr neu beantragt werden. Sie verliert mit Beendigung des Verkehrsjahres - dem letzten Tag des Februars - ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass ein Neuabschluss der Roller-Versicherung erforderlich ist. Die neue Versicherungspolice weist dann wiederum ebenso eine Höchstlaufzeit von einem Jahr auf.
Bietet meine Roller-Versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja, Sie haben in der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Zwecks Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Haftpflichtversicherung erstellen wir Ihnen auf Anforderung eine IVK.
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