Hintergründe und Informationen
Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zur Beitragsanpassung im Standardtarif und zur Anhebung des Höchstbeitrages in der Privaten Pflegepflichtversicherung.
Mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie sich für beste medizinische Versorgung entschieden und profitieren somit vom medizinischen Fortschritt und schnellem Zugang zu Fachärzten. Das deutsche Gesundheitssystem gehört dabei zu den besten und fortschrittlichsten.
Die gute Nachricht: Der stetige Fortschritt der Medizin (zum Beispiel neue Medikamente, verbesserte Therapien) führt erfreulicherweise dazu, dass Krankheiten geheilt werden und sowohl Lebensqualität als auch Lebenserwartung positiv beeinflusst werden.
Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld.
Höhere Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen einerseits, aber andererseits auch Veränderungen im Zinsniveau und gesetzliche Änderungen sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Dies gilt für alle PKV-Unternehmen. Denn gesetzlich ist jeder Versicherer verpflichtet, zumindest einmal jährlich die Beiträge zu überprüfen.
Unantastbar ist der Umfang Ihres Versicherungsschutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungsversprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Vergangenheit trotz Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen vorgenommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jederzeit möglich.
Einfluss auf die Beitragshöhe
Die Beitragsüberprüfung
Ein Blick in die Zukunft
Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?
Die Beitragsüberprüfung durch den PKV Verband hat ergeben, dass bei den im Standardtarif versicherten Frauen eine Abweichung zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Leistungen über dem im Tarif festgelegten Schwellenwert vorliegt. Die daraufhin erfolgte Überprüfung ergab eine nicht nur vorübergehende Entwicklung der Leistungen. Erfreulicherweise kommt es zu einer Beitragssenkung.
Weiterhin gilt im Standardtarif eine Höchstbeitragsgarantie. Für das Jahr 2023 ergibt sich ein monatlicher Höchstbeitrag von 728,18 Euro. Für Beihilfeberechtigte reduziert er sich prozentual entsprechend des Beihilfesatzes. Außerdem sieht der Tarif eine weitere Beitragsbegrenzung für Ehegatten vor.
Informationsblatt zur Beitragsanpassung
In einem separaten Informationsblatt informieren wir Sie über die individuellen, auf den Vertrag zutreffenden Gründe der Anpassung.
Neue Beitragssätze in der sozialen Pflegepflichtversicherung (sPV)
Der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sieht neben Leistungsanpassungen und finanzieller Stabilisierung eine Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung (sPV) zum 1. Juli 2023 vor. Diese Anpassung hat direkte Auswirkung auf die private Pflegepflichtversicherung (PPV), da der Höchstbeitrag bei der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung identisch ist.
Demnach steigt der monatliche Höchstbeitrag wie folgt:
Monatliche Erhöhung um | Neuer monatlicher Höchstbeitrag | |
---|---|---|
Tarif PVN | 17,46 Euro | 169,58 Euro |
Tarif PVB | 6,98 Euro | 67,83 Euro |
Hiervon betroffen sind Kund*innen, deren Beitrag auf den Höchstbeitrag limitiert ist.
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