Beitragsanpassung zum 1. Juli 2026

Hier finden Sie Informationen und Hinter­gründe zur Beitrags­anpas­sung im Stan­dard­tarif.

Mit Ihrer privaten Krankenver­siche­rung (PKV) haben Sie sich für beste medizi­nische Versor­gung entschie­den. Sie profi­tieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt und vom schnellen Zugang zu Fach­ärzten und Fachärztinnen. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fort­schritt­lich­sten.

Die gute Nachricht: Der stetige medi­zi­nische Fort­schritt (zum Bei­spiel neue Medika­mente, verbes­serte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwar­tung positiv beein­flusst werden.

Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­steige­rungen im Gesund­heits­wesen, aber auch gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Fak­toren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer reagieren müssen. Gesetz­lich sind wir ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen. Für die branchen­ein­heit­lichen Tarife (zum Bei­spiel Stan­dard­tarif und Basis­tarif) über­nimmt das der Verband der Privaten Kranken­versicherung (PKV-Verband).

Unantastbar ist der Umfang Ihres Ver­siche­rungs­schutzes bei uns. Sie kön­nen auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leis­tungs­versprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­ver­siche­rung (GKV) in der Vergan­gen­heit trotz Bei­trags­erhö­hun­gen auch Leistungs­kür­zungen vorge­nom­men hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Gründe der Beitragsanpassung

Einflüsse auf die Beitragshöhe

Auf der einen Seite garan­tieren wir Ihnen einen dauer­haft unver­änderten Versiche­rungs­schutz. Auf der anderen Seite müssen wir – vom Gesetz­geber vorge­geben – regel­mäßig über­prüfen, ob die Beiträge für den garan­tierten Versiche­rungs­schutz aus­reichen.

Die Beitragsüberprüfung

Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesund­heit. Da wir unsere vertrag­lichen Leis­tungen nicht kürzen dürfen (und auch nicht wollen), müssen wir unsere Bei­träge an die neuen Gege­ben­heiten anpassen. Dies erfolgt in Form einer Beitrags­an­passung.

Ein Blick in die Zukunft

Zur Beitragsentwicklung für die Zukunft kön­nen wir keine kon­krete Aus­sage treffen. Zu viele Einfluss­faktoren sind nicht vorher­sehbar und nicht kalku­lierbar.

Widerspruch gegen die Beitrags­anpassung

Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitrags­erhö­hung gibt es nicht.

Besonderheiten der diesjährigen Beitrags­anpas­sung (BAP) im Standardtarif

Beitragsanpassung im Standardtarif

Die Beitragsüberprüfung durch den Ver­band der Priva­ten Kranken­ver­siche­rung (PKV-Verband) hat erge­ben, dass im Stan­dard­tarif einige Ver­sicher­tengruppen von einer Beitrags­anpas­sung betrof­fen sind. Auslöser hierfür sind gestiegene Leistungsausgaben.

Darüber hinaus gilt im Stan­dard­tarif eine Höchst­beitrags­garantie. Für das Jahr 2026 beträgt der Höchst­beitrag im Stan­dard­tarif 848,63 Euro. Für Beihilfe­berech­tigte redu­ziert er sich pro­zen­tual entspre­chend des Beihilfe­satzes. Der Stan­dard­tarif sieht außer­dem eine Beitrags­begren­zung für Ehe­gatten vor.

Anpassung des Selbstbehaltes

Zusätzlich wird die Obergrenze der 20-prozentigen Eigenbeteiligung für die Versicherten in den von der Beitragsanpassung betroffenen Tarifstufen von 306 Euro auf 500 Euro angehoben. Hintergrund dieser Änderung ist die Entwicklung der Inflationsraten in den vergangenen Jahrzehnten.

Die Anpassung erfolgt ebenfalls zum 1. Juli 2026. Daraus ergeben sich für das Jahr 2026 anteilige Beträge. Zur Veranschaulichung:

Wegfall der Bescheinigungen

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt die elektronische Übermittlung der Beiträge für die Kranken- und Pflegepflicht­versicherung das bisherige Papier­bescheini­gungs­verfahren.

Aus diesem Grund entfallen die bislang mit dem Schreiben zur Beitrags­anpassung übersandten Bescheinigungen "Beitrags­bescheinigung der Vorsorge­aufwen­dungen" und "Beitrags­bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeber­zuschusses".

Informationsblatt zur Beitrags­anpassung

In einem separaten Informa­tions­blatt infor­mie­ren wir Sie über die indivi­du­ellen, auf den Vertrag zutref­fenden Gründe der An­passung.

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