Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Hintergründe und Informationen

Gothaer Beitragsanpassung

Hier finden Sie Informationen und Hinter­gründe zur Beitrags­anpassung im Stan­dard­tarif und zur Anhe­bung des Höchst­bei­trages in der Privaten Pflege­pflicht­versicherung.

Mit Ihrer privaten Krankenversiche­rung (PKV) haben Sie sich für beste medizi­nische Versor­gung entschie­den und profi­tieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt und schnellem Zugang zu Fach­ärzten. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fort­schritt­lichsten.

Die gute Nachricht: Der stetige Fort­schritt der Medizin (zum Beispiel neue Medika­mente, verbesserte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwar­tung positiv beein­flusst werden.

Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld.

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­steige­rungen im Gesund­heits­wesen einer­seits, aber anderer­seits auch Verände­rungen im Zins­niveau und gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Fak­toren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer reagieren müssen. Dies gilt für alle PKV-Unter­nehmen. Denn gesetz­lich ist jeder Versicherer ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen.

Unantastbar ist der Umfang Ihres Ver­siche­rungs­schutzes bei uns. Sie kön­nen auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leis­tungs­versprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­versiche­rung (GKV) in der Vergan­gen­heit trotz Bei­trags­erhö­hun­gen auch Leistungs­kür­zungen vorge­nommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Die Gründe der Beitragsanpassung

Einfluss auf die Beitragshöhe

Die Beitragsüberprüfung

Ein Blick in die Zukunft

Ist ein Widerspruch gegen die Beitrags­anpas­sung möglich?

Besonderheiten der diesjährigen Beitrags­anpas­sung (BAP) im Standardtarif

In diesem Jahr können wir eine positive Nachricht überbringen:

Die Beitragsüberprüfung durch den PKV Verband hat ergeben, dass bei den im Stan­dard­tarif versicher­ten Frauen eine Abwei­chung zwischen den kalku­lierten und den tatsäch­lichen Leis­tungen über dem im Tarif festge­legten Schwellen­wert vorliegt. Die darauf­hin erfolgte Über­prüfung ergab eine nicht nur vorüber­gehende Entwick­lung der Leis­tungen. Erfreu­licher­weise kommt es zu einer Beitrags­senkung.

Weiterhin gilt im Standardtarif eine Höchst­beitrags­garantie. Für das Jahr 2023 ergibt sich ein monat­licher Höchst­beitrag von 728,18 Euro. Für Beihilfe­berech­tigte redu­ziert er sich prozen­tual entspre­chend des Beihilfe­satzes. Außer­dem sieht der Tarif eine weitere Beitrags­begren­zung für Ehe­gatten vor.

Informationsblatt zur Beitrags­anpassung

In einem separaten Informations­blatt infor­mieren wir Sie über die indivi­du­ellen, auf den Vertrag zutref­fenden Gründe der Anpassung.

Anpassung der Höchstbeiträge in der Pflege­pflicht­versicherung

Neue Beitragssätze in der sozialen Pflege­pflicht­versicherung (sPV)

Der Entwurf des Pflegeunter­stützungs- und -entlas­tungs­gesetzes (PUEG) sieht neben Leistungs­anpas­sungen und finan­zieller Stabili­sierung eine Anhe­bung des Beitrags­satzes in der sozialen Pflege­versiche­rung (sPV) zum 1. Juli 2023 vor. Diese Anpas­sung hat direkte Auswir­kung auf die private Pflege­pflicht­versiche­rung (PPV), da der Höchst­beitrag bei der sozialen und der privaten Pflege­pflicht­versiche­rung iden­tisch ist.

Demnach steigt der monatliche Höchstbeitrag wie folgt:

Monatliche Erhöhung umNeuer monatlicher Höchstbeitrag
Tarif PVN17,46 Euro169,58 Euro
Tarif PVB 6,98 Euro 67,83 Euro

Hiervon betroffen sind Kund*innen, deren Beitrag auf den Höchst­beitrag limi­tiert ist.

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