Zahnzusatzversicherung

  • Ohne Wartezeit
    Sofortiger Versicherungsschutz ab 5,90 Euro
  • Schmerzlinderung und Angst­linderung
    100 Prozent Kostenübernahme für Narkose und Sedierung
  • Zahnreinigung und Bleaching
    Volle Erstattung für die professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr und 250 Euro für Bleaching alle zwei Jahre.
Zahnzusatzversicherung: Junge Frau mit strahlend weißen Zähnen lacht ihren Partner an.

Leistungen der Zahn­zu­satz­ver­sicherung

Perfekter Schutz für gesetzlich Versicherte

Produkttabelle
Mehr Zahn Kompakt 80 Mehr Zahn Kompakt 90 Mehr Zahn Kompakt 100

Drei gute Gründe für die Gothaer Zahn­zusatz­versicherung

Das spricht für unsere Zahnzusatz­versicherung

  • 100 % für Zahnbehandlungen

    In allen Tarifen sind Behandlungen wie zum Beispiel Kunststoff­füllungen, Wurzel­behandlungen und Schienen zu 100 % abgedeckt.

  • Ohne Wartezeiten

    Mit unserer Zahnzusatzversicherung genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz zu attraktiven Preisen.

  • Innovationsgarantie

    Innovative Behandlungsmethoden sind versichert, auch solche, die es heute noch nicht gibt.

So viel kostet ein Zahnarztbesuch ohne Zusatzversicherung

Finanzielles Risiko

Die Kosten für Behandlungen bei Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen können schnell in die Höhe gehen. Schon für kleinere Anwendungen werden oftmals größere Beträge berechnet. Patient*innen müssen dafür tief in die Tasche greifen. Damit Sie einen Eindruck erhalten, welche Leistungen wie viel kosten, haben wir einige Beispiele herausgesucht:

Kieferorthopädie für Kinder/Jugendliche:

3.000 bis 5.000 Euro

Kieferorthopädische Leistungen sind unter anderem Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen sowie festsitzende Retainer.

Professionelle Zahnreinigung:

80 bis 120 Euro

Sie ist wichtig um Zahnbeläge und Verfärbungen auch an Stellen zu entfernen, an die Sie beim Zähneputzen nicht herankommen.

Unsere Zahnzusatzversicherung schützt Sie zuverlässig vor diesen und vielen weiteren Kosten. Ihren individuellen Beitrag können Sie in nur wenigen Minuten ganz bequem online berechnen:

Zahnersatz:

1.500 bis 3.500 Euro pro Zahn

Dazu zählen beispielsweise Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.


Was zahlt unsere Zahn­zusatz­ver­siche­rung und was nicht?

Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt:

  • Zahnbehandlung: Volle Erstattung für Zahnbehandlungen wie hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und?Parodontosebehandlungen, Aufbiss-Schienen sowie schmerzlindernde Maßnahmen
  • Zahnersatz: Je nach gewählten Tarif 80 %, 90 % oder 100 % für Brücken, Kronen, Implantate und Inlays
  • Professionelle Zahnreinigung: Volle Erstattung ein Mal pro Kalenderjahr
  • Bleaching: Bis zu 250 € alle zwei Kalenderjahre
  • Kieferorthopädie: Bis zu 5.000 € (2.500 bei Kindern/Jugendlichen) und 80-100 % je nach Tarif und Vertragsjahr
  • Aufbiss-Schienen: Zum Beispiel Knirscherschienen
  • Schmerzlindernde Maßnahmen: Im Rahmen einer versicherten Behandlung, zum Beispiel Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose und Lachgas-Sedierung
Den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht:

  • Begonnene Behandlungen: Bereits vor Vertragsabschluss begonnene, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind nicht abgedeckt.
  • Rein kosmetische Maßnahmen: Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit mit Ausnahme von Bleaching werden nicht übernommen.
Den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Einfach & schnell Ihre Rechnung einreichen

Sie möchten eine Rechnung über eine zahn­ärzt­li­che Be­hand­lung ein­rei­chen? Hier erfahren Sie, wel­che Kon­takt­mög­lich­keiten Sie nut­zen kön­nen, um Ihre Rech­nungen schnell ein­zu­rei­chen und die Kos­ten­er­stat­tung zu be­schleu­nigen:

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Häufige Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung stellt sicher, dass Sie im Fall einer Zahnbehandlung finanziell unterstützt werden. Das betrifft sowohl zahnärztliche Leistungen als auch kieferorthopädische Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Für wen ist die Zahnzusatzversicherung geeignet?

Die private Zahnzusatzversicherung ist für alle gesetzlich Krankenversicherten geeignet. Dabei gibt es kein Höchst- oder Mindestalter. Die Zahnzusatzversicherung ist also durchaus auch für Kinder, Senioren und Seniorinnen geeignet.

Was deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

Eine Zahnzusatzversicherung deckt unter anderem die Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Füllungen, Zahnprophylaxe, Wurzelbehandlungen, Vor- und Nachbehandlungen, Zahnschienen und vieles mehr ab.

Kann man die Zahnzusatzversicherung kündigen?

Nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren können Sie die Zahnzusatzversicherung mit Montasfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Kann man sich den Zahnarzt oder die Zahnärztin frei aussuchen?

Ja, Sie können grundsätzlich frei wählen, bei welchen Mediziner*innen Sie sich behandeln lassen. Wichtig ist nur, dass Sie auf allen Belegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV oder Ihrer Heilfürsorge bestätigen lassen beziehungsweise die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Vorleistung auf der Rechnung ausweist, bevor Sie diese einreichen.

Kann man die Zahnzusatzversicherung auch für Kinder abschließen?

Ja, die Zahnzusatzversicherung kann auch für Kinder abgeschlossen werden. Für junge Versicherte bietet sie speziell auf Kinder abgestimmte Leistungen etwa für Kieferorthopädie, Prophylaxe und die frühzeitige Zahngesundheit.

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