Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die alle Jäger*innen zur Lösung eines Jagdscheines bei der Jagdbehörde vorweisen müssen.
Unsere Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet oder Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen.
Wir schützen Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind und übernehmen die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehren wir ab, führen im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Sie und tragen die Kosten.
Leistungen der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Versicherungssumme steht je Schadensfall zur Verfügung. Die wählbare Deckungssumme beträgt drei, sechs oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
3, 6 oder 15 Mio. €
Jagdlich brauchbare Hunde
Jagdlich brauchbare Hunde
Jagdlich brauchbare Jagdhunde sind in unbegrenzter Anzahl auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert.
Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.
Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflichtversicherung umfasst auch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen.
Forderungsausfall
Forderungsausfall
Werden Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages von einem Dritten geschädigt, und die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen die Person, die den Schaden verursacht hat, können Sie nicht durchsetzen, tritt die Gothaer im Rahmen Ihres Vertrages ein.
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen
Mitversichert sind Schäden und das Abhandenkommen an/von geliehenen oder gemieteten Gegenständen von Dritten, die Ihnen kurzfristig zum Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung je Schadensfall beträgt 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schaden.
Innovationsklausel
Innovationsklausel
Sollten sich unsere Bedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung für unsere Kund*innen verbessern, so liegen auch Ihrem Vertrag automatisch die verbesserten Bedingungen zugrunde.
Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden
Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden
In unbegrenzter Anzahl sowie der Welpen dieser Hunde (inkl. Mietsachschaden durch diese Hunde)
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition
Der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition ist bei der Jagdhaftpflichtversicherung auch außerhalb der Jagd versichert.
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Betrieb, Unterhaltung und Bau von jagdlichen Einrichtungen, wie z.B. Hochsitze, Fütterungen, Jagdhütten.
Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens
Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens
Bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch besteht bei der Jagdhaftpflichtversicherung ein Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens.
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Gesellschaftsjagden (z. B. Treib-, Drück- und Bewegungsjagd) und revierübergreifenden Jagden.
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild
Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden Dritter (Produkthaftpflicht – Abgabe und Herstellung inklusive Verpackungsrichtlinie – auch die Inanspruchnahme eines anerkannten Fleischerfachbetriebes) aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret.
Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
Sie haben auch Versicherungsschutz beim nichtgewerbsmäßigen Wiederladen von Munition nach behördlicher Genehmigung für den Eigenbedarf.
Weltweiter Versicherungsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz
Für Jäger*innen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Österreich gilt die Versicherung weltweit. Für Jäger*innen mit ständigem Wohnsitz im Ausland (ausgenommen Österreich) gilt der Versicherungsschutz nur für die Jagdausübung in Deutschland.
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger
Schmerzensgeldansprüche Angehöriger
Bei Schusswaffenverletzung können Angehörige bei der Jagdhaftpflichtversicherung Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Was Sie noch zur Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung wissen sollten
Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als
Jäger*in/Forstbeamter/Forstbeamtin
Hundehalter*in/Falkner*in
Jagdpächter*in/Jagdveranstalter*in
Berufsjäger*in/Jagdaufseher*in
Waffenbesitzer*in
Dienstherr*in der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
Halter*in/Besitzer*in/Führer*in eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt außerdem
Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber*innen bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
Treiber*innen und sonstige Jagdgehilfen/Jagdgehilfinnen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
Nicht gewerbsmäßige Hüter*innen Ihres Jagdhundes
Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
Wir bieten eine Jagdhaftpflichtversicherung für Tagesjagdscheine (für 14 aufeinander folgende Tage) mit einer Deckungssumme von sechs Millionen Euro - zum Beispiel für Ihre Jagdgäste an.
Ihre Jagdhaftpflichtversicherung können Sie in wenigen Sekunden online berechnen und direkt abschließen. Die für die Beantragung Ihres Jagdscheines notwendige Versicherungsbestätigung steht sofort für Sie zum Ausdrucken bereit.
Mehrfacher Testsieger
Sie sind leidenschaftliche*r Jäger*in und verbringen gerne Zeit mit Ihrer Passion. Aber rund um die Jagd kann viel passieren. Im Schadensfall sichert unsere Jagdhaftpflichtversicherung Ihr Risiko umfassend und zeitgemäß ab.
Als Marktführer und mehrfacher Testsieger legen wir Wert auf einen speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz.
Haben Sie Fragen zur Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung?
Sie möchten sich mit der Jagdhaftpflichtversicherung zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch !
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