Parkkonto

  • Geld zu attraktiven Kondi­tionen "parken" und Flexi­bili­tät durch Ein­zah­lungen nutzen
  • Bis zu vier Wochen Ren­dite sichern durch rück­wirken­den Vertrags­abschluss zum Monats­ersten
  • Zinseszinseffekt nutzen und von Ver­steue­rung bei Aus­zah­lung profi­tieren
Gothaer Parkkonto: Eine glückliche Familie sitzt auf dem Sofa.
Produkttabelle
Leistungen

Weitere Informationen zum Parkkonto

Rendite nach Kosten

Der Zinssatz für das Gothaer Park­konto wird alle drei Monate neu deklariert. Die Höhe des Zins­satzes orien­tiert sich dabei am aktu­ellen Markt­umfeld.

Vertragslaufzeit

Das Gothaer Parkkonto wird mit einer Lauf­zeit von fünf Jahren abge­schlos­sen. Selbst­ver­ständ­lich kann der Vertrag auch mit einer Frist von zwei Kalender­wochen zu jedem Monats­ersten voll­ständig aufge­löst werden. Oder Sie wählen eine lebens­lange Rente.

Auszahlungen

(Teil-)Auszahlungen sind einmal im Monat mög­lich bis zu zwölf­mal im Jahr. Es fallen keine Ge­büh­ren an. Fällt das ver­blei­bende Vertrags­gut­haben nach einer (Teil-) Aus­zah­lung unter 5.000 Euro, wird das Park­konto auf­gelöst und der Rest­betrag aus­gezahlt.

Personenkreis

Als Versicherungsneh­mer*in kommen natür­liche und juris­tische Perso­nen in Frage.

Rentenoption

Wenn Sie sich für eine Ver­ren­tung des Park­kontos ent­schei­den möchten, können Sie das jeder­zeit tun. Auch vor dem Ende der fünf­jähri­gen Anspar­phase ist dies möglich.

Todesfallschutz

Bei Todesfall der versicher­ten Person in der Anspar­zeit erhal­ten die Hinter­bliebe­nen das Deckungs­kapital samt bereits zuge­wiese­ner Über­schuss­beteili­gungen unver­zinst zurück. Mindes­tens jedoch die ge­leiste­ten Beiträge, abzüg­lich im Rahmen von even­tuellen Teil­kündi­gungen bereits ausge­zahlter Beiträge.

Bei Todes­fall im Renten­bezug wäh­rend der Renten­garantie­zeit erhalten die Hinter­bliebe­nen die bis zum Ablauf der Renten­garantie­zeit noch aus­stehen­den Renten in voller Höhe.

Versicherungsbedingungen

Gothaer Parkkonto

Häufige Fragen zum Park­konto

Wie kann ich eine (Teil-)Aus­zahlung beantragen?

Für eine kostenlose (Teil-)Aus­zah­lung nutzen Sie bitte unseren Aus­zah­lungs­antrag:

Download

Wie kann ich Geld in mein bestehendes Gothaer Parkkonto einzahlen (Zuzahlung)?

Für eine kostenlose Zuzahlung nutzen Sie bitte unseren Zuzahlungs­antrag:

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Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?

Senden Sie uns folgenden Frei­stellungs­auftrag aus­gefüllt zu:

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Sofern Sie keinen Freistellungs­auftrag einge­reicht haben, werden wir den ermittel­ten Steuer­betrag, ein­schließ­lich Solidari­täts­zuschlag und gege­be­nen­falls Kirchen­steuer, an das Finanz­amt abführen.

Wie werde ich über den Vertrags­stand informiert?

Sie erhalten jährlich zum Stamm­monat eine Informa­tion über das erreichte Vertrags­gut­haben. Und auch über die bei Vertrags­ablauf voraus­sicht­lich erreichte Gesamt­leistung zum Stamm­monat werden Sie informiert.

Was muss ich zum Ende der fünf­jährigen Vertrags­laufzeit (Auf­schub­zeit) beachten?

Nach der Aufschubzeit erhalten Sie eine lebens­lange Rente. Alter­nativ können Sie selbst­ver­ständ­lich auch eine Kapital­ab­findung oder eine Kombi­nation aus beidem wählen. Hierzu werden Sie recht­zeitig vor Vertrags­ablauf oder zum Ende der Auf­schub­zeit informiert.

Wie sind meine Erträge zu versteuern?

Aufgrund des Versicherungs­mantels ergeben sich in der Anspar­phase und Renten­phase Stun­dungs­effekte mit posi­tiven Aus­wirkungen auf die Kapital­leistung: In der Auf­schub­zeit werden die erwirt­schafte­ten Zinsen eines Jahres nicht wie bei einem Bank­produkt jähr­lich ver­steuert. Diese ergibt einen optimierten Zinses­zins­effekt in der Auf­schub­zeit. Bei Auszah­lungen in der Auf­schub­phase oder bei Nutzung des Kapital­wahl­rechtes fällt die Kapital­ertrags­steuer erst zum Zeit­punkt der Auszah­lung an. Für die erwirt­schafte­ten Erträge des zu verren­ten­den Kapitals fallen keine Steuern an. Im Renten­bezug ist die Ertrags­anteils­besteue­rung maß­geblich. Das heißt, nur ein geringer Anteil der Renten­leistungen wird mit dem persön­lichen Einkom­mens­steuer­satz ver­steuert.

Gibt es eine Einlagensicherung bei der Lebens­versicherung?

Zunächst steht natürlich die Gothaer ein! Sie ist seit 1827 am Markt etabliert und kürzlich erst unter anderem wegen ihrer Finanz­stärke ausge­zeichnet worden. Darüber hinaus müssen sich Lebens­versiche­rungs­unter­nehmen an strengen gesetz­lichen und aufsichts­recht­lichen Anforde­rungen orien­tieren. Für den schlimmsten Fall gibt es "Protektor". Durch Änderung des Versiche­rungs­aufsichts­gesetzes (§§ 124 ff. VAG) wurde die Errich­tung eines Sicherungs­fonds für die Lebens­ver­sicherer vorge­schrieben. Der bereits in 2002 von der Branche gegrün­deten Auffang­gesell­schaft Protektor Lebens­versiche­rung AG wurden dabei die Aufgaben und Befug­nisse des gesetz­lichen Sicherungs­fonds für die Lebens­ver­sicherung über­tragen.

Durch den Fonds sind die Ansprüche der Versiche­rungs­neh­mer*innen und aller sonstigen, begüns­tigten Personen geschützt. Im Siche­rungs­fall wird die Auf­sichts­behörde die Verträge auf den Siche­rungs­fonds über­tragen. Die Mitglied­schaft im gesetz­lichen Sicherungs­fonds ist für alle Lebens­versiche­rungs­unter­nehmen obliga­torisch. Anders als bei der Einlagen­siche­rung der Banken müssen im Ernst­fall nicht alle Kund*innen gleich­zeitig ausge­zahlt werden, sondern nur dann, wenn ihre Verträge aus­laufen. Das heißt: Hier ist nicht mit finan­ziellen Problemen zu rechnen.

Tod nach Rentenbeginn und Abfin­dung: Werden die Renten inklusive Über­schuss­anteil abgefunden?

Ja, innerhalb der Rentengarantie­zeit wird die Summe der noch aus­stehen­den (Gesamt-)Renten als Todes­fall­leistung ausge­zahlt. Zum Renten­beginn können Sie die bei Vertrags­abschluss verein­barte Renten­garantie­zeit neu fest­legen.

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