Die Gothaer solidarisiert sich mit der Ukraine

Krieg in der Ukraine

Die Gothaer unterstützt Flücht­linge und private Helfer*innen

Der Krieg in der Ukraine hat das Land schwer erschüttert und dazu geführt, dass bereits mehr als zwei Millionen Menschen aus ihrem Heimatland geflohen sind. Ob und wann sie zurückkehren können, ist ungewiss.

Diese Ereignisse haben eine bemerkenswerte Welle des Mitgefühls und der Hilfsbereitschaft in ganz Europa ausgelöst. Zahllose Menschen helfen mit Geld- und Sachspenden, organisieren den Transport dringend benötigter Güter in die Krisenregion und nehmen die Geflüchteten bei sich zu Hause auf oder bringen sie in Wohnungen und Ferienhäusern unter.

Wir als Gothaer möchten diese große Hilfsbereitschaft ebenfalls unterstützen und sowohl unseren Kund*innen als auch den bei ihnen untergekommenen Menschen mit Deckungserweiterungen für ihre privaten Versicherungsverträge zusätzlichen Versicherungsschutz bieten.

Unbürokratische Hilfe

Die Leistungen betreffen Flüchtlinge aus der Ukraine, deren Gast­geber*innen (Helfer*innen) bei uns ihre Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und/oder Wohnung&Wert- und Heim&Haus-Versicherung haben.

  • Der Versicherungsschutz gilt ab dem Beher­bergungs­beginn bis zum Ende der Beher­bergung, längstens jedoch für ein Jahr
  • Eine Meldung der Unterbringung des Flüchtlings bei der Gothaer ist nicht erforderlich
  • Eine Schadenmeldung erfolgt durch den Versicherungs­nehmer/die Versicherungs­nehmerin über dessen/deren Versicherungs­vertrag.
  • Dies Leistungserweiterungen sind kostenlos

Leistungserweiterungen für Flüchtlinge und Helfer*innen

Private Haftpflichtversicherung

  • Geflüchtete, die vorübergehend dem Familien­verbund angegliedert sind, sind mitversichert.
  • Dies gilt auch, wenn diese außerhalb der Hauptwohnung des Versicherungs­nehmers/der Versicherungs­nehmerin in dessen/deren mitversicherten privaten Wohnraum (z. B. Einlieger-, Ferien-, Eigentums­wohnung, Ferien­haus) unterge­bracht werden
  • Diese Regelung dehnen wir auch auf Bedingungs­stände aus, in denen die Klausel noch nicht enthalten war.
  • Schäden, die unseren Kund*innen durch die aufgenom­menen Geflüchteten entstehen, werden bis 10.000 Euro übernommen.
  • Mitgebrachte Haustiere inklusive Hunde sind im Rahmen der Privathaft­pflicht­versicherung des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin mitversichert.
  • Alternativ greift auch die Gothaer Tierhalter­haftpflicht­versicherung, wenn keine Privathaft­pflicht bei der Gothaer abgeschlossen wurde.

Hausratversicherung

  • Sofern Versicherungsnehmer*innen Geflüchtete in einer/einem privat genutzten Wohnung/Haus beherbergen, für die/das bei uns eine Hausratver­sicherung besteht, ist der Hausrat der Geflüchteten (gemeinsam mit dem unseres Versicherungs­nehmers/unserer Versicherungs­nehmerin) bis zur Versicherungs­summe zzgl. Vorsorge­betrag, und den verein­barten Entschädigungs­grenzen versichert.
  • Im Rahmen der versicherten Gefahren sind auch Schäden am Hausrat des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin versichert, die ggf. durch die beherbergten Personen unbeabsichtigt verursacht werden.

Private Unfallversicherung

  • Jeder Flüchtling erhält auf Grundlage der GUB 2018 Basis eine Unfallver­sicherung, wenn im Haushalt eine Gothaer Unfallver­sicherung besteht.
  • Dies gilt auch, wenn der/die Geflüchtete außerhalb der Hauptwohnung in einem anderen, privat zur Verfügung gestellten Wohnraum des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin untergebracht ist (z. B. Ferienwohnung/-haus).
  • Leistungen: Invalidität 30.000 Euro ohne Progression, 5.000 Euro Todesfall je unterge­brachtem Flüchtling.

Heim & Haus und Wohnung & Wert

Die Regelungen für die Privathaft­pflicht- und Hausrat­versicherung gelten analog für die Heim&Haus- und Wohnung&Wert-Verträge.

Helferschutz

  • In der Privathaftpflicht sind ehren­amtliche Tätigkeiten und Freiwilligen­arbeit des Versicherungs­nehmers/der Versicherungs­nehmerin und der mitversicherten Personen abgedeckt.
  • In der Unfallversicherung unterstützen wir wie folgt:
    - Abweichend vom Bedingungswerk leisten wir im Rahmen der GUB bis auf weiteres auch für Schäden, die zwar Folge eines mit dem Konflikt in der Ukraine unmittelbar zusammen­hängenden Kriegsereig­nisses sind, aber außerhalb der Ukraine eintreten (z. B. durch versehent­lichen grenzüber­schreitenden Beschuss).

    Der Ausschluss des Kriegsrisikos bleibt darüber hinaus unberührt. Die Beteiligung am Kriegsge­schehen ist vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.