Gruppenunfallver­siche­rung für Vereine

  • Absicherung für die Vereins­tätig­keit aller Mit­glieder
  • Erweiterter Unfallbegriff (zum Bei­spiel Infek­tionen durch Zecken­biss, Lebens­mittel­ver­gif­tungen und anderes)
  • Weltweite Deckung
Gothaer Gruppenunfallversicherung für Vereine: Vereinsmitglieder am See - gut versichert durch den Verein.

Was ist eine Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine?

Sie unternehmen zahlreiche Aus­flüge und Aktivi­täten mit Ihrem Verein und neh­men regel­mäßig an Veran­stal­tungen teil? Durch einen Unfall kann diese ange­nehme Freizeit­betäti­gung plötz­lich be­droht werden. Unsere Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine schützt die gesamte Gruppe vor diesem Risiko. Neben der Basis-Ab­siche­rung ist eine Erweite­rung auf Gothaer Unfall Plus möglich.

Leistungen der Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine

Produkttabelle
Basis Unfall Plus

Kosten einer Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine

Musikverein (50 Mitglieder)

zum Beispiel

310,89 € pro Jahr

Tanzsportverein (50 Mitglieder)

zum Beispiel

491,77 € pro Jahr

Gruppenunfallver­siche­rung für Vereine: Zusatz­leistungen

Todesfallleistung

Mit der Todesfallleistung können Hinter­blie­bene zumin­dest ent­stehende finan­zielle Pro­bleme lin­dern. Wir zahlen die verein­barte Summe, wenn die ver­sicherte Per­son inner­halb von zwölf Mona­ten an den Folgen eines Unfalls stirbt. Die Todes­fall­leistung kann zum Bei­spiel verwendet werden für:

  • Finanzierung von Be­stat­tungs­kosten
  • Vorübergehende Einstellung einer Hilfe für die Betreu­ung der Kinder und des Haushalts

Darüber hinaus kann versichert werden:

  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Gothaer Unfall Plus mit vielen Ver­bes­se­rungen bei Leis­tungen und Kosten­positionen

Haben Sie Fragen zur Gruppen­unfall­ver­sicherung für Vereine?

Sie möchten alle Mitglieder mit unserer Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine zuver­lässig und günstig ab­sichern? Haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen?

Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

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Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen zur Gruppen­unfall­versicherung

Wo gilt die Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine?

Der Versicherungsschutz er­streckt sich auf die reine Vereins­tätig­keit (zum Bei­spiel ein Unfall bei einer Probe für den Musik­verein) und die direkten Wege (beispiels­weise von zu Hause zur Probe und wieder zurück). Die privaten Unfälle der Vereins­mit­glieder sind nicht ver­sichert.

Welche Personen sind bei der Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine ver­sichert?

Als versichert gelten alle aktiven und pas­siven Mit­glieder des Vereins, für den eine Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Ver­eine bean­tragt wurde.

Welche Leistungsarten können ver­sichert werden?

Folgende Leistungsarten können ver­sichert werden:

  • Invalidität
  • Tod
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld

Die jeweils gewählten Leistungs­arten werden zwischen Ver­siche­rungs­nehmer*in und uns verein­bart und im Ver­siche­rungs­schein aufge­führt. Die Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine schützt die ver­sicher­ten Per­sonen bei Unfällen während der Vertrags­laufzeit.

Bis zu welcher Höhe besteht Ver­siche­rungs­schutz?

Wir leisten je nach festgestell­tem Krank­heits- be­ziehungs­weise Invali­di­täts­grad. Maxi­mal leisten wir bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­men, die für die ein­zel­nen Leistungs­arten bean­tragt und im Ver­si­che­rungs­schein doku­men­tiert wurden.

Wonach richten sich die Ver­siche­rungs­summen der Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine?

Die Versicherungssummen sind je nach dem indivi­du­ellen Bedarf der Gruppen fest­zu­legen. Die Versiche­rungs­sum­men sollten vom Versiche­rungs­nehmer oder der Versiche­rungs­nehmerin so ge­wählt sein, dass sie eine aus­reichende Absiche­rung für die ver­sicher­ten Per­sonen dar­stellen.

Wie unterstützt die Gothaer Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine nach einem Unfall?

Führt ein Unfall zur Invalidität, zahlt Ihnen die Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Vereine die Inva­li­di­täts­leistung als Kapital. Die Höhe der Invalidi­täts­leistung richtet sich immer nach dem Grad der Invali­dität. Mit der Ka­pi­tal­leistung können Sie zum Beispiel:

  • Eine teure Spezial­be­hand­lung finanzieren
  • Einkommensverluste mindern
  • Eine Umschulung oder einen Berufs­wechsel finanzieren
  • Erforderliche Umbauten an Haus oder Woh­nung vornehmen

Darüber hinaus sind beitrags­frei weitere Leis­tungen ver­sichert, wie zum Beispiel

  • Kosten für kosmetische Opera­tionen
  • Bergungskosten
  • oder Zahnersatzkosten für natür­liche Zähne

Zusätzlich besteht die Mög­lich­keit, durch die Verein­barung von beitrags­pflich­tigen Deckungs­erweite­rungen, wie beispiels­weise

  • das Reha-Manage­ment
  • Haushaltshilfegeld
  • oder eine Sofort­leistung bei schweren Verlet­zungen und vieles mehr

insgesamt noch bessere Leis­tungen für die ver­sicher­ten Per­sonen zu erhalten.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Nicht abgedeckt in der Gruppen­unfall­versiche­rung für Vereine sind unter anderem Unfälle

  • durch Bewusstseinsstörungen (nur über Gothaer Unfall Plus ver­sicherbar)
  • die bei der vorsätzlichen Aus­übung einer Straftat ein­treten
  • im Zusammenhang mit der Luft­fahrt

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