Gruppen­unfall­versicherung für Betriebe

  • Leistungsstarker Unfallschutz
    Überdurchschnittliche Leistungen bei Invalidität
  • Infektionen mitversichert
    zum Beispiel durch Zeckenbisse
  • Optional versicherbar
    Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
Gothaer Gruppenunfallversicherung: Junge Unternehmensmitarbeitende lachen in die Kamera.

Ihre Leistungen der Gruppen­unfall­ver­sicherung für Betriebe

Produkttabelle
Unfallversicherung für Betriebe

Informationen zur Gruppen­unfall­ver­sicherung für Betriebe

Baukastenlösung

Sie als Arbeitgeber*in suchen nach effek­tiven Lösungen zur Personal­bindung? Darüber hinaus möchten Sie bei einem Unfall optimal versichert sein? Auch viele Arbeit­nehmer*innen wün­schen sich zu­sätz­liche Sozial­leistungen und hono­rieren diese mit höherer Moti­va­tion und Betriebs­treue.

Für die Gruppenunfallversiche­rung für Betriebe – als Teil unserer Bau­kasten­lösung - ist nur die Va­ri­an­te ohne Namens­nennung bis 250 zu ver­sichern­de Personen möglich.

Für die Gruppen-Unfallversiche­rung für Betriebe außer­halb unserer GewerbeProtect Bau­kasten­lösung infor­mieren Sie unsere Berater*innen gerne persön­lich oder telefo­nisch.

GewerbeProtect

Ein Beispiel aus der Praxis

Einer unserer Mitarbeiter ist lei­den­schaftlicher Motorrad­fahrer. Während einer Motorrad­tour nahm ihm ein Pkw die Vorfahrt. Die Folgen waren ein Polytrauma und Frak­tu­ren. Es blieb ein In­va­li­di­täts­grad von 50 Prozent. Die Gothaer hilft in solchen Fällen zum Bei­spiel mit Invalidi­täts­zahlungen, um Ver­dienst­aus­fälle auszu­gleichen. Außer­dem hilft sie mit einem professio­nellen Reha-Manage­ment, so dass der Mit­arbeiter schnell wieder an den Ar­beits­platz zurück­kehren kann.

Folgende Leistungsarten können verein­bart werden

  • Invalidität mit und ohne Progression oder Mehrleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld

Gruppenunfallversicherung: Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur betrieblichen Gruppen­unfall­versiche­rung gelten als Arbeits­lohn und müssen ent­sprechend ver­steuert werden. Unter Umstän­den kann eine pauschale Steuer von 20 Pro­zent an­ge­setzt werden. Gleich­zeitig stellen die Beiträge einen be­trieb­lichen Auf­wand dar. Dies wirkt sich positiv auf die Steuer­last des Unter­nehmens aus.

Infoblatt Gruppenunfallversicherung Steuerliche Behandlung


Haben Sie Fragen zur Gruppen­unfall­versiche­rung für Betriebe?

Sie möchten sich und Ihre Mitarbeiter*innen mit unserer Gruppen­unfall­versiche­rung für Betriebe zuver­lässig und günstig ab­sichern? Haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen?

Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

Berater*in finden

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Häufige Fragen zur Gruppen­unfall­versicherung

Wann kann eine Gruppen­unfall­ver­siche­rung abge­schlos­sen werden?

Eine Gruppenunfallversiche­rung kann bereits ab zwei zu ver­sichern­den Mitarbei­tenden abge­schlos­sen werden.

Welche Personen sind bei der Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Betriebe versichert?

Als versichert gelten alle betrieb­lichen Mitarbei­ter*innen, für die Sie eine Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Betriebe bean­tragt und abge­schlos­sen haben. Die ver­sicherten Per­sonen sind entweder nament­lich oder als Ver­sicherten­gruppe (zum Beispiel alle kauf­männi­schen Mitarbei­ter*innen) im Versiche­rungs­schein aufge­führt.

Mit Namensnennung – ab 21 Personen (Mischform mit und ohne Namensnennung möglich)

Als versichert gelten alle be­trieb­lichen Mitarbeiter*innen, für die Sie eine Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Be­triebe beantragt und ab­ge­schlos­sen haben und die na­ment­lich im Ver­siche­rungs­schein aufgeführt sind. Es müssen mindes­tens 21 Personen versichert werden.

Ohne Namensnennung – von 2 bis maximal 250 Personen (für Gothaer GewerbeProtect).

Versichert werden alle Mitarbei­ter*innen einer Versicherten­gruppe. Diese werden im Versicherungs­schein nicht nament­lich aufge­führt. Es müssen mindes­tens zwei Personen in einem Vertrag ver­sichert werden.

Welche Vorteile für Arbeit­ge­ber*innen hat die Gruppen­unfall­versicherung?

  • Bindungsinstrument für Mitarbeiter*innen
  • Steigerung der Attraktivität des Unter­nehmens
  • Steuerlicher Aspekt
  • Ergänzung der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung

Welche Vorteile für Arbeit­neh­mer*innen hat die Gruppen­unfall­versicherung?

  • Die Deckungslücke der gesetz­lichen Unfall­ver­siche­rung wird ge­schlossen
  • Preisgünstige Absicherung des Unfall­risikos ist auch für den privaten Bereich (24-Stunden-Deckung) möglich
  • Leistungen aus dem Vertrag kön­nen weit­gehend steuer­frei ge­stal­tet werden

Welche Leistungsarten sind bei der Gruppen­unfall­versiche­rung für Betriebe versichert?

In der Gruppenunfall­ver­siche­rung für Be­triebe sind ent­sprechend dem Ver­trags­umfang alle Leis­tungs­arten, zum Beispiel

  • Invalidität
  • Tod
  • Krankenhaustagegeld

ver­sichert, die zwischen Versiche­rungs­nehmer*in und uns verein­bart wurden. Die Gruppen­unfall­versiche­rung für Be­triebe schützt die ver­sicher­ten Per­so­nen bei Un­fällen während der Ver­trags­laufzeit.

Mit der 24-Stunden-Deckung besteht der Ver­siche­rungs­schutz auch bei privaten Un­fällen der ver­sicher­ten Personen.

Wie unterstützt die Gothaer Gruppen­unfall­versiche­rung nach einem Unfall?

Führt ein Unfall zur Invalidität, zahlt Ihnen die Gruppen­unfall­ver­siche­rung für Betriebe zum Beispiel die Inva­li­di­täts­leistung als Kapital. Die Höhe der Invalidi­täts­leistung richtet sich immer nach dem Grad der Invali­dität.

Mit der Ka­pi­tal­leistung können Sie zum Beispiel:

  • Eine teure Spezial­be­hand­lung finanzieren
  • Einkommensverluste mindern
  • Eine Umschulung oder einen Berufswechsel finanzieren
  • Erforderliche Umbauten an Haus oder Wohnung vornehmen

Darüber hinaus noch weitere Hilfen in Form von

  • einem Reha-Management, das die verun­fallte Person nach einem Unfall be­gleitet
  • einer Sofortleistung bei schweren Verlet­zungen
  • Haushaltshilfegeld
  • Übernahme von Kosten für eine unfall­bedingt not­wen­dige kos­me­tische Be­handlung
  • und vieles mehr

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