
Mit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) am 14.11.2007 werden diejenigen, die für Umweltschäden verantwortlich sind, erstmals auch für diese Schäden einen Ausgleich schaffen müssen.
Und wer kennt solche Meldungen nicht? "Fischsterben im Fluss. Tausend Fische verenden." oder "Angriff auf Ameisenbläuling. Wirtspflanze und Wirtstier werden Opfer von Mäharbeiten."
Der Verantwortliche muss dafür sorgen, dass entweder die geschützte Tierart wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen wird. Solche Maßnahmen können sehr schnell einige Zehntausend Euro kosten und einen selbständigen oder mittelständischen Unternehmer in finanzielle Bedrängnis bringen. Die Gothaer Umweltschadensversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.
Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme |
Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen |