logoprintversion sloganprintversion

Umweltschadensversicherung

» Übersicht
» Details
» Beratung

Umweltschadensversicherung

Mit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) am 14.11.2007 werden diejenigen, die für Umweltschäden verantwortlich sind, erstmals auch für diese Schäden einen Ausgleich schaffen müssen.



Und wer kennt solche Meldungen nicht? "Fischsterben im Fluss. Tausend Fische verenden." oder "Angriff auf Ameisenbläuling. Wirtspflanze und Wirtstier werden Opfer von Mäharbeiten."

Der Verantwortliche muss dafür sorgen, dass entweder die geschützte Tierart wieder angesiedelt oder ein ökologischer Ausgleich geschaffen wird. Solche Maßnahmen können sehr schnell einige Zehntausend Euro kosten und einen selbständigen oder mittelständischen Unternehmer in finanzielle Bedrängnis bringen. Die Gothaer Umweltschadensversicherung schützt Sie hiervor zuverlässig.

Vorteile der Umweltschadensversicherung auf einen Blick:

Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen
GeschäftskundenProdukte von A bis ZHaftpflichtversicherungen > Umweltschadens- Versicherung
Persönlich beraten lassen

Finden Sie Ihren
Gothaer Experten vor Ort:


Online-Kundenservice
Was tun im Schadensfall?