Der richtige Schutz für Ihr Handwerk
Unsere Versicherungen für Zimmereien & Schreinereien
Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemeinschaft: Wir sind eng mit dem Mittelstand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchenkonzepts spezielle Versicherungslösungen für Ihr Handwerk. Durch unsere langjährigen Beziehungen zum Zimmerer- und Schreinerhandwerk wissen wir genau, welche Absicherungen für Sie absolut notwendig sind.
Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemeinschaft: Wir sind eng mit dem Mittelstand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchenkonzepts spezielle Versicherungslösungen für Ihr Handwerk. Durch unsere langjährigen Beziehungen zum Zimmerer- und Schreinerhandwerk wissen wir genau, welche Absicherungen für Sie absolut notwendig sind.
Ganz gleich, ob beim Einbau einer Holztreppe bei Ihrer Kundschaft etwas schief geht oder Ihnen bei der Fertigung von maßgefertigten Möbeln für Ihre Kundschaft ein Missgeschick passiert – wir bieten Ihnen die richtige Auswahl an passgenauen Versicherungen!
Fünf gute Gründe, warum Sie mit Ihrem Zimmerer- & Schreinerbetrieb in der Gothaer Gemeinschaft genau richtig sind:
"Unzuverlässiges Messwerkzeug!"
Ihr Auftrag:
Ihre Kundschaft saniert ihr neu erworbenes Einfamilienhaus und beauftragt Sie, eine neue Holztreppe anzufertigen und einzubauen.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Sie und Ihre Mitarbeitenden fertigen die Holztreppe nach den Wünschen der Kundschaft an und bauen diese fachgerecht ein. Einige Wochen nach dem Einbau melden sich die Auftraggebenden bei Ihnen und reklamieren die Treppe, da diese sich verzogen hat und knarrt. Sie ahnen bereits die Ursache, da Ihr verwendetes Feuchtigkeitsmessgerät zur Überprüfung des Holzes letzte Woche den Geist aufgegeben hat. Sie besuchen Ihre Kundschaft und Ihre Vermutung einer fehlerhaften Messung bewahrheitet sich. Das verbaute Holz muss beim Einbau eine zu hohe Restfeuchtigkeit aufgewiesen haben. Der Mangel an der Treppe lässt sich nur durch einen kompletten Austausch beheben.
Gesamtschaden: rund 1.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht – welche optional mitversichert werden kann – unter anderem vor den finanziellen Folgen derartiger Aus- und Einbaukosten, sofern die notwendige Erneuerung der eingebauten Holztreppe auf einem Mangel (zu feuchtes Holz) beruht und der Einbau an sich fehlerfrei erfolgte. Wir übernehmen die entstandenen Kosten für den Ausbau der mangelhaften Treppe und den nachfolgenden Einbau einer mangelfreien Treppe.
"Eine verhängnisvolle Mittagspause!"
Ihr Auftrag:
Sie haben den Auftrag erhalten, mehrere maßgefertigte Möbel für das neue Ferienhaus Ihrer Kundschaft anzufertigen. Nachdem Sie mit Ihrer Kundschaft das Design abgestimmt und das Holz ausgewählt haben, betrauen Sie eine Fachkraft mit der Fertigung der Möbel.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Ihr Teammitglied beginnt mit der Anfertigung der einzelnen Bestandteile. Für die Mittagspause unterbricht Ihre Fachkraft die Arbeit an der Bandsäge. Während der Arbeiten sind unbemerkt Funken vom Arbeitstisch gefallen und haben nach einiger Zeit ein Feuer verursacht. Glücklicherweise bemerkt ein anderes Teammitglied das Feuer und löscht es mit einem Pulverlöscher. Durch Feuer, Ruß und Löschpulver entstehen Schäden an Ihren Qualitätswerkzeugen und der Werkstatteinrichtung.
Gesamtschaden: rund 7.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Inhaltsversicherung erstattet Ihnen dank der Absicherung der Gefahr Feuer die Wiederbeschaffungskosten für Ihre beschädigte Betriebseinrichtung und Ihre Arbeitsmaterialien. Zudem kommen wir für die Aufräumungskosten auf. Die Gothaer Gebäudeversicherung würde Ihnen zudem den Schaden am eigenen Gebäude ersetzen.
"Böse Überraschung am Morgen!"
Ihre Situation:
Als Vorbereitung für die Auslieferung und Montage maßgefertigter Möbel bei Ihrer Kundschaft rüsten Sie und Ihre Mitarbeitenden bereits am Vortag Ihr Montagefahrzeug aus. Das Fahrzeug lassen Sie über Nacht vor Ihrer Werkstatt, über welcher Sie selbst wohnen, auf Ihrem umzäunten und abgeschlossenen Betriebsgelände stehen.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Am nächsten Morgen stellen Sie fest, dass Ihr Eingangstor zum Betriebsgelände offen steht, es wurde in der Nacht aufgebrochen. Nach einem kurzen Rundgang entdeckt eines Ihrer Teammitglieder das zerbrochene Beifahrerfenster des ausgerüsteten Fahrzeugs. Sie bemerken daraufhin, dass aus dem Inneren neben Ihrer neuen elektronischen Wasserwaage auch der hochwertige Werkzeugkasten, ein Linienlaser, zwei Stichsägen sowie Akkuschrauber entwendet wurden.
Gesamtschaden: rund 6.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Werkverkehrsversicherung erstattet Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung der durch Einbruchdiebstahl gestohlenen Gegenstände. Dank unserer besonderen Neuwertentschädigung für Werkzeuge, die bis zu zwei Jahre alt sind, erhalten Sie von uns für Ihre neue elektronische Wasserwaage sogar den Neupreis erstattet. Mit der Gothaer KFZ-Versicherung (Kasko) würden wir Ihnen zudem den Schaden an Ihrem Firmenfahrzeug ersetzen.
Sparen Sie bares Geld
Wenn Sie über drei bis fünfzehn Fahrzeuge verfügen, dann ist die Gothaer KFZ-Kleinflottenversicherung für Sie genau das Richtige. Die Fahrzeuge müssen nur auf Ihren Handwerksbetrieb zugelassen sein und schon können Sie bares Geld sparen.
In der Gruppe stärker, besser, günstiger
Im Falle eines Unfalls sorgen Sie mit der Gothaer Gruppen-Unfallversicherungdafür, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden bestens versorgt werden und schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
Mit diesem zusätzlichen Schutz als Sozialleistung zeigen Sie Verantwortung und steigern Ihre Attraktivität als Handwerksbetrieb für Ihr Team und Bewerbenden. Denn wer stolz auf seinen Arbeitgeber bzw. seine Arbeitgeberin ist, arbeitet nicht nur motivierter, sondern bleibt auch langfristig treu.
* Für alle aufgeführten Schadenbeispiele gilt: Bei den Schadenbeispielen handelt es sich um einen vereinfacht dargestellten Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen einer möglichen Schadensleistung sowie der jeweils vollständige Leistungsumfang ergeben sich aus den entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.