Der richtige Schutz für Ihr Handwerk
Unsere Versicherungen für Ihren Verputz- & Stuckateurbetrieb
Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemeinschaft: Wir sind eng mit dem Mittelstand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchenkonzepts spezielle Versicherungslösungen für Ihr Handwerk. Durch unsere langjährigen Beziehungen zum Verputz- und Stuckateurhandwerk wissen wir genau, welche Absicherungen für Sie absolut notwendig sind.
Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemeinschaft: Wir sind eng mit dem Mittelstand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchenkonzepts spezielle Versicherungslösungen für Ihr Handwerk. Durch unsere langjährigen Beziehungen zum Verputz- und Stuckateurhandwerk wissen wir genau, welche Absicherungen für Sie absolut notwendig sind.
Ganz gleich, ob bei der Ausbesserung von Stuckarbeiten bei Ihrer Kundschaft etwas schief geht oder Ihr Transportfahrzeug samt Inhalt gestohlen wird – wir bieten Ihnen die richtige Auswahl an passgenauen Versicherungen!
Fünf gute Gründe, warum Sie mit Ihrem Verputz- oder Stuckateurbetrieb in der Gothaer Gemeinschaft genau richtig sind:
"Eine teure Maschinenanmietung!"
Ihr Auftrag:
Sie wurden von einem Museum beauftragt, in der Eingangshalle den Stuck an den vier Meter hohen Decken auszubessern und, wo notwendig, originalgetreu zu erneuern. Aufgrund Ihrer guten Auftragslage befinden sich derzeit Ihre zwei eigenen Arbeitsbühnen im Einsatz und Sie entschließen sich, eine nicht versicherungspflichtige Gelenkteleskop-Arbeitsbühne bei einem Arbeitsgeräteverleih zu mieten.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Um einige der neu angefertigten Stuckelemente anzubringen, begibt sich einer Ihrer Mitarbeitenden in den Arbeitskorb. Nachdem Ihr Teammitglied die notwendige Höhe erreicht hat, steuert es die verwinkelte Arbeitsstelle an. Durch eine Unachtsamkeit unterläuft Ihrer Fachkraft ein Bedienungsfehler. Als Folge schwenkt der Korb aus und trifft einen Stahlträger. Glücklicherweise wird niemand verletzt, der Arbeitskorb wird jedoch stark beschädigt.
Gesamtschaden: rund 2.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie dank der bei uns enthaltenen Deckung für Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen – auch wenn diese von einem/einer gewerblichen Vermieter*in/Verleiher*in stammen – vor den finanziellen Folgen derartiger Missgeschicke. Wir wickeln für Sie den Schaden ab und übernehmen die entstandenen Kosten für die Reparatur des Arbeitskorbs der Arbeitsbühne.
"Das Problem mit alten Leitungen!"
Ihre Situation:
Ihre Kundschaft hat Sie damit beauftragt, die Innenräume ihrer gerade erworbenen Stadtvilla mit dekorativen Stuckelementen auszustatten. In Ihrer Werkstatt fertigen Sie für die Auftraggebenden die Stuckelemente an.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Nach dem Wochenende betreten Sie am Montagmorgen Ihre Werkstatt und gehen in das Lager, um nach den angefertigten Stuckelementen zu schauen. Im Lager stellen Sie fest, dass auf den Regalen Abwasser steht und die darauf gelagerten Stuckelemente sowie mehrere Säcke Gips komplett durchnässt sind. Eine unter der Decke verlaufende Abwasserleitung ist gebrochen. Die betroffenen Stuckelemente und Gipssäcke können Sie nur noch entsorgen und die Regale müssen gereinigt werden.
Gesamtschaden: rund 3.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Inhaltsversicherung ersetzt Ihnen dank der Absicherung der Gefahr Leitungswasser den entstandenen Schaden. Wir erstatten Ihnen die Aufwendungen für das Aufräumen des Lagerraums, die Reinigung der Regale sowie für die Entsorgung der zerstörten Stuckelemente und Gipssäcke. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Wiederherstellung der Stuckelemente. Die Gothaer Gebäudeversicherung würde Ihnen zudem den Schaden am eigenen Gebäude ersetzen.
"Eine Übernachtung mit Folgen!"
Ihre Situation:
Sie sind damit beauftragt, mehrere Wohnungen in einem Wohnhaus wiederherzurichten, die durch einen erheblichen Wasserschaden stark beschädigt wurden. Da die tägliche An- und Abreise zur Baustelle zu zeitintensiv ist, übernachten Sie in einem Gasthof. Nach Feierabend parken Sie Ihren Transporter in der Nähe des Gasthofs und schließen ihn ordnungsgemäß ab.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Als Sie am nächsten Morgen zur Baustelle fahren wollen, stellen Sie fest, dass Ihr Transporter nicht mehr da ist. Dieser wurde in der Nacht mitsamt Inhalt gestohlen. Im Fahrzeug befanden sich hochwertige Werkzeuge und Maschinen, unter anderem eine Hochleistungsfräse und eine neue Spezialfilzmaschine.
Gesamtschaden: rund 5.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Werkverkehrsversicherung erstattet Ihnen die Kosten – abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von 20% (mindestens 250 Euro) bei Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr – für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Ladung. Dank unserer besonderen Neuwertentschädigung für Werkzeuge, die bis zu zwei Jahre alt sind, erhalten Sie von uns für Ihre neue Spezialfilzmaschine sogar den Neupreis erstattet. Mit der Gothaer KFZ-Versicherung (Kasko) würden wir Ihnen zudem den Fahrzeugdiebstahl ersetzen.
Sparen Sie bares Geld
Wenn Sie über drei bis fünfzehn Fahrzeuge verfügen, dann ist die Gothaer KFZ-Kleinflottenversicherung für Sie genau das Richtige. Die Fahrzeuge müssen nur auf Ihren Handwerksbetrieb zugelassen sein und schon können Sie bares Geld sparen.
In der Gruppe stärker, besser, günstiger
Im Falle eines Unfalls sorgen Sie mit der Gothaer Gruppen-Unfallversicherungdafür, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden bestens versorgt werden und schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
Mit diesem zusätzlichen Schutz als Sozialleistung zeigen Sie Verantwortung und steigern Ihre Attraktivität als Handwerksbetrieb für Ihr Team und Bewerbenden. Denn wer stolz auf seinen Arbeitgeber bzw. seine Arbeitgeberin ist, arbeitet nicht nur motivierter, sondern bleibt auch langfristig treu.
* Für alle aufgeführten Schadenbeispiele gilt: Bei den Schadenbeispielen handelt es sich um einen vereinfacht dargestellten Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen einer möglichen Schadensleistung sowie der jeweils vollständige Leistungsumfang ergeben sich aus den entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.