Betriebshaftpflichtversicherung: Teure Maschinenanmietung
Ihr Auftrag:
Sie wurden von einem Museum beauftragt, in der Eingangshalle den Stuck an den vier Meter hohen Decken auszubessern und, wo notwendig, originalgetreu zu erneuern. Aufgrund Ihrer guten Auftragslage befinden sich derzeit Ihre zwei eigenen Arbeitsbühnen im Einsatz und Sie entschließen sich, eine nicht versicherungspflichtige Gelenkteleskop-Arbeitsbühne bei einem Arbeitsgeräteverleih zu mieten.
Der Schadensfall und seine Folgen:
Um einige der neu angefertigten Stuckelemente anzubringen, begibt sich einer Ihrer Mitarbeitenden in den Arbeitskorb. Nachdem Ihr Teammitglied die notwendige Höhe erreicht hat, steuert es die verwinkelte Arbeitsstelle an.mehr
Durch eine Unachtsamkeit unterläuft Ihrer Fachkraft ein Bedienungsfehler. Als Folge schwenkt der Korb aus und trifft einen Stahlträger. Glücklicherweise wird niemand verletzt, der Arbeitskorb wird jedoch stark beschädigt.
Gesamtschaden: rund 2.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie dank der bei uns enthaltenen Deckung für Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen – auch wenn diese von einem/einer gewerblichen Vermieter*in/Verleiher*in stammen – vor den finanziellen Folgen derartiger Missgeschicke. Wir wickeln für Sie den Schaden ab und übernehmen die entstandenen Kosten für die Reparatur des Arbeitskorbs der Arbeitsbühne.
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