Unsere Versicherungen für Maler- & Lackier­betriebe

Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemein­schaft: Wir sind eng mit dem Mittel­stand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchen­konzepts spezielle Versicherungs­lösungen für Ihr Hand­werk. Durch unsere lang­jährigen Beziehungen zum Maler- und Lackierer­handwerk wissen wir genau, welche Absiche­rungen für Sie absolut not­wendig sind.

Zum Branchenkonzept für das Bauhandwerk

Ein Maler streicht eine Wand

Die Gothaer – der starke Partner für Maler- & Lackier­betriebe

Ganz gleich, ob Sie bei Maler­arbeiten die Ein­richtung Ihrer Kund*innen beschädigen oder Farben und Materialien aus Ihrem Auto gestohlen werden – wir bieten Ihnen die richtige Auswahl an passge­nauen Versicherungen.

Betriebshaftpflicht + Inhaltsversicherung + Werkverkehrsversicherung

Fünf gute Gründe, warum Sie mit Ihrem Maler-/Lackier­betrieb in der Gothaer Gemein­schaft genau richtig sind:

  • Unsere auf Handwerksbetriebe spezia­lisierten Gothaer Vertriebspartner*innen beraten und betreuen Sie umfassend
  • Sie können auf einen leistungs­starken Ver­sicherungs­schutz bauen, der auf den Ab­sicherungs­bedarf Ihres Hand­werks­betriebs zu­ge­schnitten ist
  • Genießen Sie mit unserem Absiche­rungs-Trio aus der Gothaer GewerbeProtect künftige kosten­freie Leistungs­ver­besserungen automatisch
  • Mit unserem Absicherungs-Trio aus der Gothaer GewerbeProtect sparen Sie wert­volle Zeit und können sich so um Ihr Kern­geschäft kümmern – ein Vertrag, ein Versicherungs­schein und eine Rechnung
  • Im Schadensfall profitieren Sie von einer profes­sionellen Schaden­bearbeitung

Broschüre "Gothaer Branchen­konzept für Maler- & Lackier­betriebe"

Schadenbeispiele: Maler- & Lackierbetriebe*

Betriebshaftpflichtversicherung: Unfall auf dem Golfplatz

Ihr Auftrag:
Der örtliche Golfclub hat Sie beauf­tragt, die Flure und das Treppen­haus des Club­hauses zu streichen.

Der Schadensfall und seine Folgen:
Nach Abschluss der Maler­ar­bei­ten wäscht eine Arbeits­kraft die Farb­wal­zen und Pin­sel in einem Be­hälter aus. Als Ihre Fach­kraft den Be­hälter in den auf dem Hof ge­park­ten Trans­porter ein­laden möchte, um diesen später fach­gerecht zu entsorgen, rutscht ihr der Be­hälter ver­sehent­lich aus den Händen und das mit Farbe ver­un­rei­nigte Rei­ni­gungs­wasser läuft zum Groß­teil in einen Boden­ein­lauf. Dieser mündet im nahe­gelegene Bewässerungsteich der Golfanlage, welcher nun samt Teich­boden verun­reinigt ist.mehr

Der Teich muss daraufhin abge­lassen, der Teich­boden ausge­baggert und anschließend fachmännisch entsorgt werden. Darüber hinaus ist der verun­reinigte Teich­bewuchs zu renaturieren und eine provisorische Wasser­versorgung zur Bewässerung des Golfrasens zu errichten.

Gesamtschaden: rund 125.000 Euro

Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Betriebs­haft­pflicht­versicherung schützt Sie im Rah­men der Um­welt­ri­si­ko­ver­sicherung vor den finan­ziellen Folgen derartiger Um­welt­schäden. Wir wickeln für Sie den Scha­den ab und übe­rnehmen die ent­stand­enen Kosten für die Sanier­ungs- und Re­na­turierungsmaß­nah­men sowie für die Er­richtung der pro­vi­sorischen Wasser­ver­sor­gung.

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Inhaltsversicherung: Stürmische Zeiten

Ihre Situation:
Nachdem Sie und Ihre Mit­arbei­ten­den am Frei­tag­abend die Maler­arbeiten bei einem Auf­trag­gebenden er­folg­reich ab­ge­schlossen haben, kehren Sie zu­rück zu Ihrem Be­triebs­sitz und ent­laden Ihre beiden Kasten­wagen. An­schließend gehen Sie und Ihr Team in das verdiente Wochen­ende.

Der Schadensfall und seine Folgen:
Am Montag­morgen betritt eine Ihrer Fach­kräfte das Be­triebs­ge­bäude und stellt fest, dass durch den star­ken Sturm am Wochen­en­de eines der Ober­lichter des Flach­dachs be­schädigt wurde und Re­gen in Ihre Räum­lich­keiten ein­gedrungen ist.mehr

Das Regen­wasser hat mehrere Tapeten- und Schutz­flies­rollen sowie sons­tige Arbeits­materialien durch­nässt. Zudem wurde die kürz­lich an ge­schaffte Farb­misch­maschine durch einen Kurz­schluss beschädigt.

Gesamtschaden: rund 4.000 Euro

Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Inhaltsversicherung erstattet Ihnen dank der Ab­siche­rung der Gefahr Sturm die Wieder­beschaffungs­kosten für Ihre zer­stör­ten Arbeits­mater­ialien sowie die Kosten für die Prü­fung und Re­para­tur der Farb­misch­maschine. Die Gothaer Gebäude­versiche­rung würde Ihnen zudem den Schaden am eigenen Gebäude ersetzen.

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Werkverkehrsversicherung: Einmal die Vorfahrt genommen

Ihre Situation:
Sie haben den Auf­trag er­halten, die Innen­räume eines Ein­familien­hauses pro­fessio­nell weiß zu streichen. Bevor Sie sich auf den Weg zu Ihrer Kund­schaft machen, be­laden Sie Ihren Kasten­wagen ordnungs­gemäß mit aus­reichend Farbe. Kurz vor dem Er­reichen des Ziels, nehmen Sie aus Un­acht­samkeit an einer Kreuzung einem anderen Fahr­zeug die Vorfahrt.

Der Schadensfall und seine Folgen:
Durch ein Brems­manöver des an­deren Fahr­ers wird glück­licher­weise schlimmeres ver­hindert und es entsteht lediglich ein Blech­schaden. Allerdings werden durch den Aufprall die Farbeimer durch Ihren Kasten­wagen geschleudert.mehr

Die weiße Farbe tritt aus und überzieht den gesamten Innen­raum samt Ladung. Im Gut­achten wird aufgeführt, dass Ihr neues Hand­rührwerk und das Baustellen­radio sowie diverse Kleinmateri­alien wie Pinsel, Spachtel und Schutz­vlies nicht mehr zu reinigen sind.

Gesamtschaden: rund 3.000 Euro

Wie wir Ihnen helfen:
Die Gothaer Werk­ver­kehrs­ver­sicherung erstattet Ihnen die Kosten für die Wie­der­be­schaffung der durch Ein­bruch­dieb­stahl gestohlenen Gegen­stände. Dank unserer be­son­deren Neu­wert­ent­schä­di­gung für Werk­zeuge, die bis zu zwei Jahre alt sind, erhalten Sie von uns für Ihre gestohlene Mauer­nutfräse sogar den Neupreis erstattet. Mit der Gothaer KFZ-Versicherung (Kasko) würden wir Ihnen zudem den Schaden an Ihrem Firmen­fahrzeug ersetzen.

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* Für alle aufgeführten Schadenbeispiele gilt: Bei den Schadenbeispielen handelt es sich um einen vereinfacht dargestellten Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen einer möglichen Schadensleistung sowie der jeweils vollständige Leistungsumfang ergeben sich aus den entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.