Industrielle Extended Coverage-Versicherung
- Sicherheit weit über Feuerschäden hinaus
- Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum
- Erweiterte Absicherung von Gebäuden und beweglichen Sachen
Bei der Extended Coverage-Versicherung ist Folgendes versichert:
Versicherungsschutz besteht bei der Extended Coverage-Versicherung nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Erweiterte Regelungen sind möglich, zum Beispiel Außenversicherung.
Extended Coverage Betriebsunterbrechungsversicherung
Ihr passender Zusatzbaustein
Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Extended Coverage Sachschadens (zum Beispiel böswillige Beschädigung, Sprinkler-Leckage oder Sturm) stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Mit unserer Extended Coverage Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich vor den negativen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Extended Coverage-Schadens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgangenen Gewinne und übernehmen die fortlaufenden Betriebskosten.
Die Extended Coverage-Versicherung versichert Sachschäden Ihres Betriebes, die durch folgende Ursachen eintreten:
Ebenso gehören zum Versicherungsschutz der Extended Coverage Versicherung weitere risikogerechte besondere Vereinbarungen und Bestimmungen, die individuell zugrunde gelegt werden können.
Nicht versichert bei der Extended Coverage-Versicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beziehungsweise der Versicherungsnehmerin. Ferner sind unter anderem Sachschäden an folgenden Gegenständen nicht versichert:
Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert für:
Den Zeitwert für:
Den gemeinen Wert (Verkaufspreis, Schrottpreis) für:
Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.
Wie mit Ihnen vereinbart, versichert die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsunterbrechungsschäden, die durch Folgendes eintreten:
Im Schadensfall erstattet Ihnen die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten. Zusätzlich übernehmen wir die sogenannten Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Errichtung eines Notbetriebes.
Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Die EC-Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines Notbetriebes.
Grobes Ermittlungsschema der Versicherungssumme bei einer Haftzeit von zwölf Monaten:
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