Gothaer Umweltschadenversicherung
- Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen
Unter Umweltschäden versteht man
Letzteres bezeichnet man auch als Biodiversität oder biologische Vielfalt.
Der Versicherungsschutz der Umweltschadenversicherung umfasst
Unsere Umweltschadenversicherung versichert die Kosten für die Sanierung von Schäden an:
Einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Angebot zur Umweltschadenversicherung
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Ein Blitzeinschlag setzt die Lagerhalle des Versicherungsnehmers in Brand. Mit dem Löschwasser gelangen die dort gelagerten Chemikalien und Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation und von dort in einen Fluss. Die in diesem Fluss in der Vergangenheit mit großem finanziellen Aufwand angesiedelten Lachse werden vernichtet. Die Behörde verlangt vom Versicherungsnehmer eine Wiederansiedlung der Lachspopulation.
Infolge von Lötarbeiten gerät der Dachstuhl eines alten Gebäudes in Brand. Dadurch wird eine dort lebende, geschützte Fledermausart vertrieben. Die Behörde verlangt vom Versicherungsnehmer die Wiederansiedlung der Fledermausart.
Verantwortlich ist jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht.
Dies ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit, die der/die Verantwortliche ausübt. Einzelheiten regelt Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz.
Demzufolge haftet der- oder diejenige verschuldensunabhängig, der/die beispielsweise durch den Betrieb bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen Umweltschäden verursacht, wie zum Beispiel:
Alle anderen, die keine berufliche Tätigkeit nach Anlage 1 zum Umweltschadensgesetz ausüben, haften nur bei Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit).
Die Risikosituation ist individuell von Betrieb zu Betrieb verschieden. Sie wird von zahlreichen Risikofaktoren bestimmt. Wesentliche Risikofaktoren sind Betriebscharakter, Anlagenbestand, unmittelbare örtliche Gegebenheiten, zum Beispiel Bodenbeschaffenheit, erhöhte Brand- und Explosionsgefahr sowie Umgebungsverhältnisse (die Nähe zu Schutzgebieten, dort vorhandene Tier- und Pflanzenarten).