Gothaer Directors&Officers Versicherung
- Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Privates Vermögen vor nicht einzuschätzenden Schäden schützen
Schützen Sie als Geschäftsführer*in oder Führungskraft Ihr privates Vermögen mit einer Directors&Officers Versicherung vor nicht einzuschätzenden Schäden, zum Beispiel bei einer falschen Entscheidung. Denn ein falscher Schritt kann für Entscheider*innen teuer werden, wenn sie dafür haften müssen. Informieren Sie sich hier über unsere Directors&Officers Versicherung.
Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer*innen, Vorstände und Vorständinnen von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Aufsichtsrätinnen, Verwaltungsbeiräte, Verwaltungsbeirätinnen, Vorstände/Vorständinnen und Geschäftsführer*innen von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer Directors&Officers Versicherung absichern.
Nicht versichert bei der Directors&Officers Versicherung bleiben u. a. die Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.
Die Directors&Officers Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern weltweit. Für US-Risiken und das angelsächsische Rechtssystem bestehen Sonderregelungen.
Die Versicherungssummen bei der Directors&Officers Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.
Wir gewähren Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Die Gothaer Directors&Officers Versicherung zeichnet sich dabei durch ihr verbessertes D&O-Bedingungswerk aus – mit einer ganzen Reihe von Deckungserweiterungen wie zum Beispiel einer grundsätzlich weltweiten Deckung, einer zeitlich unbegrenzten Rückwärtsversicherung und einer unverfallbaren Nachmeldefrist.
Bei der Directors&Officers Versicherung werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden versichert. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer Directors&Officers Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.
Im Falle eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte und Anwältinnen bei Rechtsstreitigkeiten. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden übernommen – auch dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Unsererseits erfolgt anschließend keine Rückforderung ersetzter Kosten. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, reguliert die Gothaer Directors&Officers Versicherung selbstverständlich den entstandenen Schaden.