Betriebshaftpflicht­versicherung

  • Flexibel für jedes Unternehmen
    Passgenauer Schutz für alle Branchen und Unternehmensgrößen
  • Mitversicherung aller Nebenrisiken
    Keine Begrenzung auf "betriebs- oder branchenübliche Risiken"
  • Innovationen inklusive
    Künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch
Ein Hausmeister genießt den Versicherungsschutz der Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung.

Was ist eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung?

Wenn Sie ein Unternehmen führen, können trotz aller Sorgfalt Fehler passieren. Zum Beispiel können Mit­arbeitende etwas be­schädigen oder jemand verletzt sich durch Ihre Arbeit. In solchen Fällen müssen Sie für den Schaden auf­kommen. Das kann existenz­bedrohend sein.

Die Betriebshaft­pflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie bezahlt den Schaden oder wehrt un­be­rechtigte Forderungen ab.

Weitere Informationen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Betriebs­haftpflicht­versicherung: Was ist versichert?

  • Personenschäden: Wenn jemand Drittes ver­letzt wird
  • Sachschäden: Wenn etwas kaputt geht
  • Vermögensschäden: Wenn jemand durch Ihre Arbeit Geld ver­liert
  • Deckungssumme fünf oder zehn Millionen Euro pauschal für Personen­schäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden
  • Integration der Umwelt­risiko­versicherung inkl. Umwelt­schäden auf eigenen Grund­stücken und am Grund­wasser mit Sublimit eine Million Euro
  • Schlüsselverlust­schäden
  • Mietsachschäden inklusive Schäden an beweg­lichen Sachen (ohne KFZ)
  • Mangelbeseitigungs­neben­kosten
  • Internet-Risiken
  • Nachbesserungs­begleit­schäden
  • Mitversicherung aller Nebenrisiken
  • mehr
  • Mitversicherung von Tätigkeits­schäden, auch an Sachen, die sich beim Versicherungs­nehmer bzw. bei der Versicherungs­nehmerin zur Reparatur, Wartung und Ähnlichem befinden oder befunden haben
  • Vermögensschäden aus neben­beruflicher Gutachter­tätigkeit von gerichtlich bestellten Sachverständigen
  • Konventionelles Produktrisiko: Personen- oder Sach­schäden aufgrund von Sach­mängeln, auch in­folge Fehlens von vereinbarten Eigen­schaften
  • Aufrechnung mit Forderungen aller Art (zum Beispiel: mit Werklohn-, Kauf­preis- und Mietpreis­forderungen)
  • Ansprüche aus Benachteiligung (AGG-Deckung)
  • Mietsachschäden an Staplern und selbst­fahrenden Arbeits­maschinen (Sublimit 500.000 Euro)

Betriebs­haftpflicht­versicherung: Kosten

Die Kosten einer Betriebs­haft­pflicht­versicherung richten sich nach der Branche und dem Um­satz. Außer­dem werden die Kosten durch die Wahl der Deckungs­summe und Selbst­beteiligung beeinflusst. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.

Angebot anfordern


Betriebs­haftpflicht­versicherung kombi­nieren und er­weitern

GewerbeProtect

Sie führen ein kleines, mittel­ständisches Unternehmen? Dann ist der Gothaer GewerbeProtect genau das Richtige für Sie. Unsere Ver­sicherungs­lösung ist genau auf die Be­dürfnisse von kleinen und mittel­ständischen Unter­nehmen zu­geschnitten.

Für einen individuellen Ver­sicherungs­schutz können Sie die Betriebshaft­pflicht­versicherung mit zahl­reichen weiteren Ver­sicherungs­bausteinen kombi­nieren.

GewerbeProtect

Gewerbe Protect: Übersicht aller Gewerbeversicherungen

1.

Deckungserweiterungen

Sie können Ihren Ver­sicherungs­schutz mit unseren Deckungs­erweiterungen er­gänzen. Beachten Sie, dass die Deckungs­er­weiterungen von der gewählten Betriebs­art ab­hängig sind. So können Sie ganz einfach Ihren individuellen Ver­sicherungs­schutz erhalten. Passend zu Ihrem Unternehmen.

2.

Private Haftpflichtversicherung

Private Risiken können im Rahmen der Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung gleich mit­versichert werden. Die Deckungs­summe beträgt 20 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden je ver­sichertem Geschäfts­führer beziehungsweise je versicherter Geschäfts­führerin.

3.

Tierhalterhaftpflicht­versicherung

Zusätzlich kann das Tierhalter-Risiko für Hunde und Pferde gegen Zuschlag bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung eingeschlossen werden.


Betriebs­haftpflicht­versicherung Schaden­beispiele

Wasserschaden durch Hausmeister-Service:

Der Hausmeister wurde auf­grund einer un­dichten Wasser­leitung gerufen. Bei der Reparatur ist ihm leider ein Fehler passiert. Der Haus­meister ver­ur­sacht einen größeren Wasser­schaden. Das Wasser durch­dringt die Wände und be­schädigt Möbel und andere Einrichtungs­gegen­stände in mehreren Wohnungen. Die Mieter und Mieterinnen fordern Schadens­ersatz.

Lebensmittel­vergiftung im Restaurant

Ein Gast erkrankt un­mittel­bar nach einem Restaurant­besuch an einer Lebens­mittel­vergiftung. Er muss ins Kranken­haus und verlangt Schadens­ersatz für die Behandlungs­kosten und Schmerzens­geld.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Haben Sie noch Fragen zur Betriebs­haft­pflicht­versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Betriebs­haftpflicht­versicherung zuver­lässig und günstig absichern? Haben aber noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch.

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht oder nicht?

In Deutschland gibt es in der Regel keine Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung. Dennoch ist eine entsprechende Absicherung für die meisten Unternehmen empfehlenswert, da so existenzielle Haftungsrisiken vermieden werden können.

Betriebshaftpflichtversicherung – Was ist versichert?

Die Betriebs­haft­pflicht­versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Ver­mö­gens­schäden Dritter, die durch den Betrieb verursacht wurden, ab.

Kann man eine Betriebs­haft­pflichtversicherung online abschließen?

Die Betriebs­haft­pflicht­versicherung kann nicht online abgeschlossen werden. Sie können jedoch online ein Angebot anfordern.

Kann die Betriebs­haft­pflicht­versicherung mit anderen gewerblichen Versicherungen kombiniert werden?

Ja, im Rahmen der GewerbeProtect können Sie die Betriebs­haft­pflicht­versicherung und andere Bausteinen in einem in­di­vi­du­ellen Gesamtpaket kombinieren.

Zahlt die Betriebs­haft­pflicht­versicherung auch bei Schäden, die durch Mitarbeiter:innen verursacht wurden?

Ja, auch Schäden, die durch fahrlässiges, jedoch nicht vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter verursacht wurden, sind versichert.

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