Für Rechtsanwälte ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Grundsätzlich schützt eine Berufshaftpflicht vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung. Da man als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin der eigenen Tätigkeit ohne entsprechende Versicherung nicht nachgehen darf, ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht essentiell. Dies gilt sowohl für selbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter als auch für angestellte Rechtsanwälte während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit. Ohne einen lückenlosen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.