Oldtimersammlungs­versicherung

  • Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Gefahren
  • Einfache Ergänzung weiterer Oldtimer
  • Individuell anpassbar durch verschiedene Bausteine
Oldtimer-Versicherung: Pärchen wäscht seinen Oldtimer

Was ist eine Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung?

Private Sammler*innen von wert­vollen his­to­rischen Fahr­zeugen verdie­nen die beste Ab­siche­rung für ihre Old­timer­samm­lung.

Der umfangreiche Ver­siche­rungs­schutz fährt immer mit:

  • In der eigenen Garage
  • Bei Messe- und Ausstellungs­teil­nah­men
  • Bei Aufenthalten in Fach­werk­stätten oder bei Res­tau­ra­toren
  • Bei Transporten der ver­sicher­ten Fahr­zeuge per Fach­spedi­tionen
  • Sogar bei Ausfahrten auf eige­ner Achse

Weitere Informationen zur Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung

Für wen ist die Oldtimer­samm­lungs­ver­sicherung?

Die Oldtimersammlungs­ver­siche­rung ist für alle priva­ten Sammler*innen von histo­rischen Fahr­zeugen. Es müssen mindestens drei Fahr­zeuge sein und diese müssen mindes­tens 30 Jahre alt sein.

Was ist versichert?

Bei der Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung sind die im Vertrag ge­nann­ten Fahr­zeuge sowie Ersatz­teile und Zube­hör versichert. Sie müssen jedoch einzeln in der Liste der versicherten Gegenstände aufgenommen werden. Der Schutz gilt:

  • Während Stationärrisiken
  • Während Transportrisiken
  • Während Aufenthalten in be­stimm­ten fremden Risiko­orten
  • Sogar bei Fahrten auf eigener Achse

Welche Schäden sind abge­deckt? (Allge­fahren­deckung)

Die Gothaer Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung trägt alle Gefah­ren, denen die Fahrzeuge aus­ge­setzt sind. Der Ver­siche­rungs­schutz kann durch indivi­duelle Verein­ba­rungen erwei­tert oder einge­schränkt werden.

Was erhalten Sie im Schadens­fall?

Die Gothaer Oldtimersamm­lungs­ver­siche­rung erstattet im ver­sicher­ten Schadens­fall die Wieder­beschaf­fungs­kosten oder die Wieder­herstel­lungs­kosten der versicher­ten Güter.

Des Weiteren werden nach­stehende Kosten über­nommen, sofern erforderlich:

  • Belohnungen und Inserat­kosten bis zu 25.000 Euro
  • Beförderungs-, Bewachungs- und Lager­kosten bis zu 25.000 Euro
  • Kosten für Maßnahmen zur Vor­beu­gung oder Begren­zung von Schäden bis zu 25.000 Euro
  • Bergungskosten bis zu 25.000 Euro zur Minderung oder Abwendung eines Schadensfalls

Häufige Fragen zur Oldtimer­samm­lungs­versicherung

Wo gilt die Oldtimer­samm­lungs­versicherung?

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf:

  • Deutsch­land
  • Belgien
  • Nieder­lande
  • Luxem­burg
  • Öster­reich
  • Schweiz
  • Liechten­stein

Der Geltungsbereich kann bei Bedarf erwei­tert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe bei der Oldtimer­samm­lungs­versicherung ermittelt?

Am Anfang des Vertrages wird die Liste der Fahrzeuge mit den jeweiligen Werten mitgeteilt. Diese wird laufend aktualisiert. Diese Werte sind zur festen Taxe als Ver­siche­rungs­summe verein­bart.

Auf den Einwand der Unter­ver­siche­rung wird ver­zichtet.

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Old­timer­samm­lungs­ver­siche­rung nicht versichert?

Nicht versichert bei der Oldtimer­samm­lungs­ver­siche­rung sind:

  • Schäden, die durch Krieg und Bürger­krieg
  • Schäden, die durch Beschlag­nahme, Pfän­dung, Arrest und Sicher­heits­verwah­rung
  • Normaler Ver­schleiß, innerer Ver­derb
  • Bearbei­tungs­schäden, Erweite­rung bereits vorhan­dener Alt­schäden
  • Alters­beding­ter Wert­verlust oder versteckte Mängeln
  • Schäden, die durch allmäh­liche Ein­wirkung von klimatischen Bedingungen oder Licht ent­standen sind
  • Teilnahmen an Rallyes oder Renn­veran­staltungen inklusive dazu­ge­hörigen Übungs­fahrten (Erzie­lung einer Höchst­geschwin­dig­keit)
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Haben Sie Fragen zur Old­timer­samm­lungs­ver­sicherung?

Sie möchten sich mit unserer Old­timer­samm­lungs­ver­siche­rung absichern aber haben noch of­fene Fra­gen oder brau­chen wei­tere In­for­ma­tio­nen? Wir be­ra­ten Sie gerne per­sön­lich oder te­le­fo­nisch.

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