Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Innere Unruhen sowie Kernenergie zahlt die Glasversicherung nicht. Nicht versichert sind zudem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).