Industrielle Feuer-Versicherung
- Unverzichtbare Existenzsicherung
- Umfassende Sicherheit bei Brand, Blitzschlag und Explosion
- Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum
Bei der Feuer-Industrie-Versicherung ist Folgendes versichert:
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Erweiterte Regelungen sind natürlich möglich. Vereinbaren Sie dazu gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
Ihr passender Zusatzbaustein
Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Feuerschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Mit unserer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich vor den negativen Folgen einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Feuerschadens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgangenen Gewinne und übernehmen die fortlaufenden Betriebskosten.
Folgende Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung unter anderem abgedeckt:
Ebenso gehören zum Versicherungsschutz der Feuer-Industrie-Versicherung weitere risikogerechte besondere Vereinbarungen und Bestimmungen, die individuell zugrunde gelegt werden können.
Nicht versichert in der Feuer-Industrie-Versicherung sind Schäden durch:
Ferner sind u. a. nicht versichert:
Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen oder Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen oder Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- beziehungsweise Schrottpreis.
Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungsnehmer beziehungsweise für die Versicherungsnehmerin erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen.
Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Bei der Feuer-Industrie-Versicherung erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, das heißt den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.
Bei Gebäuden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.
Alle gewerblichen Unternehmen und Industrieunternehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes entstehen, schützen. Wenn in Ihrem Betrieb ein feuerbedingter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir Ihnen den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.
Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Wir erstatten Ihnen auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines Notbetriebes.
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