Photovoltaik-Versicherung

  • Schutz für alle Photovoltaik­anlagen auf dem Dach oder am Gebäude
  • Persönliche Betreuung und Unter­stüt­zung vor Ort
  • Professionelles Schaden­manage­ment
Versicherung Solarenergie: Photovoltaik-Anlage sorgt dank Sonnenenergie für Strom.

Was ist eine Photovoltaik-Ver­sicherung?

Viele Unternehmen erzeugen heut­zu­tage mit kleinen oder großen Photo­voltaik­an­lagen umwelt­freund­lich und wirt­schaft­lich Strom. Schon kleinere Schäden – beispiels­weise durch Sturm oder Vanda­lis­mus – können hohe Kosten verur­sachen.

Eine Photovoltaikversiche­rung sichert Ihre Investi­tionen in moderne Energie­erzeu­gung rund­um ab: von den Solar­modu­len über die Trag­kon­struk­tion bis hin zur Ver­kabe­lung und zum mög­lichen Ertrags­ausfall. Die Photo­voltaik­ver­siche­rung erstat­tet die Kosten für Repara­tur und Wieder­beschaf­fung sowie den ent­stan­de­nen Ertrags­ausfall.

Informationen zur Photo­voltaik­ver­sicherung

Unsere Versicherungen für Solar­energie

Ob als Errichter*in oder Her­steller*in von Solar­anla­gen, als Planer*in, Projek­tierer*in, Inves­tor*in, Betrei­ber­gesell­schaft, Betriebs­füh­rungs­gesell­schaft oder als Montage-, Service-, Wartungs- oder Repara­tur­betrieb – wir sichern Ihre Solar­anlage mit unse­ren Ver­siche­rungen für Solar­energie rund­um ab.

  • Montage- und Bauleistungs­ver­siche­rung mit Ab­siche­rung einer verspä­teten Inbe­trieb­nahme
  • Transportversicherung
  • Sachwerteversicherung
  • Ertragsausfallversiche­rung
  • Gebäudeversicherung
  • Bauherren- und Betriebs­haft­pflicht­ver­sicherung
  • Umwelthaftpflichtversiche­rung
  • Umweltschadenversiche­rung

Weitere Versicherungen und Kombi­na­tionen auf Anfrage.

Baukastenlösung

Viele Gewerbebetriebe nutzen Photo­voltaik­an­lagen zur umwelt­freund­lichen und wirt­schaft­lichen Strom­erzeu­gung. Tritt ein Schaden an der Anlage ein, so kann dies mit erheb­lichen Kosten für Repara­tur oder Wieder­beschaf­fung verbun­den sein.

Die Photovoltaikversiche­rung ist speziell auf die Bedürf­nisse der Betrei­ber*innen von kleine­ren Photo­voltaik­anla­gen zuge­schnitten (bis 250.000 Euro Ver­siche­rungs­summe). Sie kann im Rahmen von Gothaer GewerbeProtect als Bau­stein ver­sichert werden. Sie bietet einen Allge­fahren­schutz.

Gothaer GewerbeProtect

Photovoltaikversiche­rung Schaden­beispiele

Hagel:

Aufgrund eines Gewitters mit Hagel­schlag wurde mehr als ein Drittel einer Photo­voltaik­anlage zer­stört. Der Schaden beläuft sich auf 25.000 Euro.

Einbruch:

Einbrecher stehlen zehn Photo­voltaik­module vom Dach der Produk­tions­halle, weitere zehn Solar­module werden bei dem Ein­bruch beschä­digt.

Photovoltaik-Versiche­rung Kosten

Eine allgemeine Aus­sage da­rüber, was Sie eine Photo­voltaik-Ver­siche­rung kosten wird, kann ohne indi­vidu­elle Anga­ben nicht ge­trof­fen wer­den. Verein­baren Sie daher einen Bera­tungs­termin. Lassen Sie sich unver­bind­lich beraten.

Angebot anfordern


Details zur Photovoltaik­ver­siche­rung im Rah­men der GewerbeProtect

Versicherungsumfang

Die Photovoltaikversiche­rung ver­sichert folgende Gefahren:

  • Versichert sind unvorher­ge­sehen ein­treten­de Be­schädi­gungen und Zer­stö­rungen an Photo­voltaik­anla­gen sowie das Abhan­den­kom­men durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub oder Plünde­rung
  • Mitversichert sind auch Sach­schäden, die durch grobe Fahr­lässig­keit ver­ur­sacht wurden
  • Innere Betriebsschäden an Wechsel­richtern sind bis 1.000 Euro mit­ver­sichert
  • Restwertanrechnung im Schadens­fall ent­fällt
  • "GAP-Deckung" (Differenz zwischen Zeit­wert und dem aus dem Kredit-/Leasing­vertrag errech­neten Rest­betrag) für kredit­finan­zierte oder geleaste An­lagen

Zusätzlich versicherte Kosten

Darüber hinaus sind bei der Photo­voltaik­ver­siche­rung zum Beispiel folgen­de Kosten bis 1.000 Euro je kWp (Kilo­watt-Peak ist das Maß für die Leistung einer Photo­voltaik­anlage) mitver­sichert. Mindes­tens jedoch mit 20.000 Euro und maxi­mal bis 50.000 Euro:

  • Aufräumungs-, Dekonta­mina­tions- und Ent­sorgungs­kosten
  • Bewegungs- und Schutz­kosten
  • Luftfrachtkosten
  • Schadensuchkosten
  • Kosten für Erdarbeiten, Pflaster­arbeiten, Maurer­arbeiten und Stemm­arbeiten sowie Gerüst­ge­stellung

Ertragsausfallversicherung - als passender Zusatzbaustein

Der Versicherungsschutz kann durch eine Ertrags­ausfall­ver­siche­rung zur Ab­siche­rung der entgange­nen Ein­nah­men aus dem Strom­verkauf und der gegebe­nen­falls entstan­denen Mehr­kosten für Fremd­strom­bezug bei Eigen­ver­brauch sinn­voll er­gänzt werden. Dabei ist keine Ermitt­lung der Ver­siche­rungs­summe not­wendig. Die Ver­siche­rungs­summe beträgt pauschal 20 Prozent der Summe der Ver­siche­rungs­werte der ver­sicher­ten Photo­voltaik­anlage im Neu­zustand. Ein Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart. mehr

Die Haftzeit beträgt:

  • Drei Monate für Anlagen bis 20 kWp (Kilo­watt Peak)
  • Sechs Monate für Anlagen ab 21 kWp
  • Zwölf Monate bei Sachschäden durch Brand, Blitz­schlag, Explo­sion sowie durch Schäden am Gebäude
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zu unseren Ver­siche­rungen zur Solarenergie?

Sie möchten sich mit unserer Ver­siche­rung für Solar­energie zuver­lässig und günstig ab­sichern? Haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Photo­voltaik­versicherung

Welche Versicherung deckt Photo­voltaik?

Bei der Gothaer können Sie Ihre Photo­voltaik-An­lage im Rah­men der Gothaer Gewerbe­Protect ver­sichern. Zudem können Schä­den an Ihrer Photo­voltaik-Anlage auch im Rah­men von zahl­reichen anderen Ver­siche­rungen abge­sichert werden.

Wer braucht eine Photovoltaik­versicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Photo­voltaik­ver­siche­rung zwar nicht. Jedoch kann Sie Betrei­ber*innen von kleine­ren Photo­voltaik­anlagen umfas­sen­den Schutz (bis 250.000 Euro Ver­siche­rungs­summe) bieten und im Rah­men von Gothaer Gewerbe­Protect als Bau­stein ver­sichert werden.

Warum sollte ich meine Photo­voltaik-Anlage versichern?

Es gibt zahlreiche Gründe, Ihre Photo­voltaik-Anlage gegen Schä­den abzu­sichern: Vanda­lis­mus, Dieb­stahl und Un­wetter sind nur einige davon. Eine ent­sprechen­de Ver­siche­rung für Solar­anlagen gibt Ihnen die Sicher­heit auf der Sonnen­seite zu stehen, wenn ein Schaden eintritt, da Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Dabei wird die Gothaer Photo­voltaik­ver­sicherung auf Ihre Bedürf­nisse angestimmt und bietet Ihnen genau den Versicherungs­umfang, den Sie brauchen.

Was versichert eine Photovoltaik­versicherung?

Der Versicherungsschutz der Gothaer Photo­voltaik­ver­siche­rung umfasst je nach Ausge­stal­tung unter anderem:

  • Beschädigungen und Zer­stö­rungen an Photo­voltaik­anla­gen, die unvor­her­ge­sehen ein­treten, zum Beispiel durch Brand, Blitz­schlag, Sturm, Bedie­nungs- oder Kon­struk­tions­fehler sowie Erd­beben, innere Un­ruhen und Terror, Unge­schick­lich­keit, Sabo­tage oder Vor­satz Dritter, Material- oder Ausfüh­rungs­fehler, Wasser oder Feuchtig­keit, Kurz­schluss oder Über­span­nung, Frost, Hoch­wasser oder Über­schwem­mung, Hagel oder Schnee­druck
  • Verlust versicherter Sachen, zum Bei­spiel durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub oder Plünde­rung
  • Für Sachschäden durch Brand, Blitz­schlag, Explo­sion, Sturm oder Hagel sowie Ab­handen­kom­men ver­bauter Teile durch Dieb­stahl besteht Ver­siche­rungs­schutz bereits wäh­rend der Bau­phase
  • Sachschäden, die durch grobe Fahr­lässig­keit verur­sacht wurden
  • Zusätzliche Kosten bis 1.000 Euro je instal­lierter kWp (Kilo­watt Peak), mindes­tens 20.000 Euro, maxi­mal 50.000 Euro, zum Beispiel für Aufräu­mungs-, Dekonta­mina­tions-, Ent­sor­gungs­arbei­ten, Bewe­gungs- und Schutz­kosten, Luft­fracht­kosten, Schaden­such­kosten sowie Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemm­arbeiten
  • Innere Betriebsschäden an Wechsel­richtern bis 1.000 Euro
  • Keine Restwertanrech­nung im Schadens­fall
  • Erweiterter Versicherungs­schutz im Rahmen der „GAP-Deckung“ (Differenz zwischen Zeit­wert und dem aus dem Kredit-/Leasing­vertrag errech­neten Rest­betrag) für kredit­finan­zierte oder ge­leaste Anlagen

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