Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung. Beispielsweise unterstützt er durch steuerliche Vorteile, Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben und eine besondere Förderung für Geringverdiener*innen. Von diesen Fördermaßnahmen der bAV profitieren Mitarbeiter*innen und Unternehmen.
Für eine betriebliche Vorsorge in Form der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelten die folgenden Vorteile
- Steuerliche Förderung: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), max. 584 Euro monatlich, der gesetzlichen Rentenversicherung können monatlich in eine betriebliche Altersversorgung steuerfrei eingezahlt werden.
- Einsparung bei Sozialabgaben: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), max. 292 Euro monatlich, sind sogar sozialversicherungsfrei.
Und bei einer betrieblichen Absicherung in Form einer Unterstützungskasse ist der Anteil der Entgeltumwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze wie bei der Direktversicherung bei 4 Prozent.
Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Mitarbeiter*innen, von Auszubildender/n bis zur Führungskraft, genauso wie für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Teilzeitkräfte.
Welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.