Historische Akten aus dem Archiv der Gothaer Versicherung

Meilensteine: 1820 bis 1922/23

1825/1830


Wenn die Beiträge nicht reichen – die Nachschuss­pflicht

Falls in einem Jahr so viele Brandschäden anfallen, dass die Beiträge für die Schadenzahlungen nicht ausreichen, besteht in den Gegenseitigkeitsvereinen Ernst Wilhelm Arnoldis eine Nachschussverpflichtung. Diese beträgt in der Feuerversicherung ab dem ersten Geschäftsjahr 1821 zunächst das Achtfache des im Voraus bezahlten Jahresbeitrags. Zu der Nachzahlung verpflichten sich die Versicherten, indem sie einen Wechsel unterzeichnen. Da viele Kaufleute eine Versicherung abschließen, wächst der Bestand und damit die Sicherheit – der Nachschuss kann 1825 auf das Vierfache gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Beschränkung auf den Handelsstand aufgehoben: In Zeitungsannoncen wirbt die Gothaer um "alle ordnungsliebende[n] Einwohner von unbescholtenem Rufe, mit Ausnahme der niederen Volksklasse". Mindestens 1000 Taler müssen versichert werden. Dem erweiterten Mitgliederkreis trägt ab 1830 der neue Name Rechnung: "Feuerversicherungsbank für Deutschland".

1820: "Plan der Feuer-Versicherungs-Bank für den deutschen Handelsstand": Die Gründung der Gothaer am 2. Juli 1820

1821: "Rührige und geschickte Propaganda": Der Aufbau des Agentennetzwerkes und das erste Geschäftsjahr

1822: "Eine zu reife Frucht, als dass sie nicht benagt werden sollte": Auseinandersetzungen in der Bank und Rücktritt

1827: "Mit Vergnügen": Gründung der "Lebensversicherungsbank für Deutschland"