Vermögensplanung für den Ruhestand

Risiko & Vorsorge im Fokus
Vermögensplanung für den Ruhestand
Die Studie "Vermögensplanung für den Ruhestand" wurde im Jahr 2015 gemeinsam von der Gothaer und dem F.A.Z. Institut durchgeführt. Sie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Themen Lebensrisiken absichern, Finanzen planen und Nachlass regeln. Gestellt wurden folgende Kernfragen an Menschen, die sich in der zweiten Lebenshälfte befinden:
- Welche Erwartungen haben Sie an Ihren Ruhestand?
- Haben Sie Ihr Erbe schon geregelt?
- Sind Sie auf den eigenen Pflegefall finanziell vorbereitet?
Zusammenfassung
Ab in den Ruhestand
Der Lebensabschnitt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben bereitet den meisten Personen ab 45 Jahre mit einem mittleren bis hohen Haushaltsnettoeinkommen wenig Sorge. Vielmehr freuen sich die meisten von ihnen auf den Zugewinn an Freizeit. Einzig das Pflegerisiko beunruhigt einen Teil der Befragten. Bei der Regelung der eigenen Erbfolge beschränken sich die Menschen oft auf einzelne Maßnahmen, anstatt systematisch alle Zuständigkeiten und Fälle zu klären und vorzubereiten. Steuersparende Maßnahmen wie rechtzeitige Geldschenkungen werden oft gar nicht oder zu spät ergriffen.
Zufriedene Rentner sehen sich gut gerüstet

Die meisten Menschen ab 45 Jahre sehen dem Ruhestand optimistisch und unbeschwert entgegen
Die große Mehrheit der befragten Personen ab 45 Jahre und mit einem mittleren bzw. hohen Haushaltsnettoeinkommen verbindet den Gedanken an das Alter mit einem positiven Grundgefühl. Der Optimismus und die Vorfreude sind bei Männern noch etwas größer als bei Frauen. Dass dieser Lebensabschnitt tatsächlich sehr lebenswert ist, belegt die hohe Zufriedenheit mit dem eigenen Alltag, der aus den Antworten der befragten heutigen Rentner spricht.
Lediglich 5 Prozent der Befragten äußern sich zum Thema Ruhestand negativ. Vor allem die Gruppe der verwitweten Personen und die der Hausfrauen sind tendenziell pessimistischer als der Durchschnitt (8 Prozent). Doch insgesamt äußert sich keine einzelne Personengruppe mit einem größeren Anteil negativ über den künftigen Ruhestand. Damit bestätigt die vorliegende Studie unsere früheren Untersuchungen wie beispielsweise die Studie zu den „Biometrischen Risiken 2014“.

Perspektive auf mehr Freizeit, aber weniger Geld
Besondere Freude bereitet den Menschen die Aussicht auf mehr frei verfügbare Zeit im Alter, die sie bevorzugt mit der Familie und mit Freunden verbringen können. Auch für Hobbys sowie für Reisen ist nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben mehr Raum vorhanden. Gerade Urlaubsfahrten sind den aktuellen Rentnern besonders wichtig. Sie haben auch die finanziellen Mittel, um sich solche Wünsche erfüllen zu können.
Bei den verschiedenen Altersgruppen ist gerade unter den Rentnern der Anteil derer, die sich über knappe Geldmittel beklagen, mit 30 Prozent im Gesamtvergleich eher gering, zumal diese Gruppe, abgesehen vom eigenen Pflegefallrisiko, wenig Sorge über die eigene Zukunft äußert. Größer ist die Furcht vor knappen Einkommen im Alter in der Gruppe der 45- bis 59-Jährigen (51 Prozent). Vermutlich beeinflusst dabei die Aussicht auf langfristig rückläufige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Antworten. Mit unseren Angeboten zur privaten Rentenversicherung vertreiben Sie Ihre Sorgen, um eine sinkende gesetzliche Rentenzahlung im Alter.

Die Grundbedürfnisse des Lebens im Alter sind finanziell abgesichert
Die überwiegende Mehrheit der befragten Personen ist fest davon überzeugt, die eigenen persönlichen Grundbedürfnisse im Alter finanziell stemmen zu können. So gehen über 90 Prozent von ihnen davon aus, dass sie im Ruhestand alle Kosten für die Lebenshaltung auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben mit ihrem Vermögen und ihren laufenden Einnahmen decken können. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben für die Verpflegung, für das Wohnen und die Bekleidung.
Ein zentraler Aspekt für Senioren ist die Mobilität – gerade dann, wenn sich altersbedingte körperliche Schwierigkeiten einstellen. Deshalb ist es dem Gros der Befragten ein zentrales Anliegen, ihre Grundmobilität im Alter zu erhalten, denn sie ist eine Voraussetzung dafür, viele Freizeitaktivitäten ausüben zu können. Auch für die Gesundheitskosten im Alter reicht nach Ansicht der Befragten das Vermögen aus. Das ist angesichts steigender Kosten für medizinische Therapien und für die Medizintechnik sicher eine gewagte Aussage. Allerdings bestätigen die heutigen Rentner diese optimistische Haltung.
Finanzielles Pflegefallrisiko kann nur vage beziffert werden

Jeder Dritte ab 60 Jahre rechnet mit eigenem Pflegefall
Eine Mehrheit der befragten Personen rechnet nicht damit, selbst einmal pflegebedürftig zu werden, während das übrige Drittel der Befragten ab 60 Jahre für sich persönlich ein hohes Risiko sieht, im Alter ein Pflegefall zu werden. Ähnlich denken die befragten Senioren über das Pflegefallrisiko ihrer Lebenspartner.
Bei den Schätzungen der privaten Kosten für die stationäre Pflege gehen die Antworten weit auseinander. Einen Mittelwert von gut 30.000 Euro könnten rund zwei Drittel der Befragten nach eigenen Angaben auf jeden Fall aus dem persönlichen Vermögen aufbringen. Hingegen sieht sich etwa ein Drittel der Befragten damit finanziell überfordert. Damit Sie im Pflegefall gegen die hohen Kosten abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen unsere Pflegeversicherung.
Mehrheit der Menschen sichert den Lebensunterhalt ab

Die meisten Befragten folgen der Maxime, die Sicherstellung der Grundbedürfnisse und die Absicherung der Lebensrisiken hätten Priorität. Insbesondere Frauen zeigen sich sehr sicherheitsbewusst. Mit zunehmendem Alter wird den Menschen die Absicherung des Lebensunterhalts und der Lebensrisiken immer wichtiger. Jeder fünfte Befragte bekennt sich zur Grundhaltung, vor allem das Leben genießen und das Vermögen für sich selbst ausgeben zu wollen. Dieser Standpunkt ist in der Altersgruppe von 45
bis 59 Jahren etwas häufiger anzutreffen
als bei den Älteren ab 60 Jahre.

Die meisten Senioren regeln ihre Patientenverfügung vorab
Rund drei Viertel aller befragten Personen haben sich bislang zumindest um einzelne Teile ihrer rechtlichen Vorsorge gekümmert und beispielsweise eine Patientenverfügung ausstellen lassen. Unter den Älteren ab 60 Jahre ist dieser Anteil noch etwas größer. Gerade die Patientenverfügung wird für Senioren mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Daneben hat etwa jeder zweite Befragte die Erbfolge für das eigene Erbe geregelt. Unter den Personen ab 60 Jahre und den Rentnern steigt dieser Anteil auf eine knappe Mehrheit.

Weitere Regelungen zum Erb- und Pflegefall werden vernachlässigt
Das zeigt einerseits, dass vielen Menschen dieses Thema sehr bewusst ist. Andererseits ist der Anteil derer, die diese wichtigen Angelegenheiten noch nicht geregelt haben, groß. Dahinter steht die Vermutung, dass viele Menschen ab 45 Jahre primär auf das eigene Leben und dessen Absicherung schauen und noch nicht wissen, welchen Anteil des Vermögens sie für sich selbst benötigen und welchen sie weitergeben können.
Immerhin 42 Prozent aller Befragten haben eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Auch dieser Anteil erhöht sich bei den Befragten ab 60 Jahre deutlich, während sich nur gut jeder Dritte aus der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen schon darum gekümmert hat. Auch die Rentner haben das geregelt. Eher wenige Personen haben sich bislang eine Betreuungsverfügung ausstellen lassen. Geradezu vernachlässigt haben die Befragten den Aspekt der Geldschenkung.
Schenkung an eigene Kinder und Lebenspartner geplant

Vor allem die eigenen Kinder und die Lebenspartner sollten frühzeitig mit Geldschenkungen bedacht werden
Nach den Personen befragt, die die Menschen ab 45 Jahre in Zukunft zuerst mit einem größeren Betrag aus dem eigenen Vermögen beschenken möchten, nennen knapp neun von zehn Befragten die eigenen Kinder und den Lebenspartner. Gerade die Kinder erfahren laut der Einzelanalyse der Befragungsergebnisse eine konstant hohe Berücksichtigung. Die befragten Männer nennen den Lebenspartner deutlich häufiger als die Frauen. Insgesamt stimmen die Antworten der heutigen Rentner mit den Positionen aller Befragten grundsätzlich überein.
Die übrigen in der Frage genannten Personengruppen spielen bei Schenkungen und Erbregelungen nur Nebenrollen. Zu ihnen zählen an erster Stelle die Enkelkinder, dahinter folgen andere Verwandte und gemeinnützige Organisationen. Dass sich manche Menschen im Alter aber weniger auf die eigene Familie stützen können, zeigen die jeweils 6 Prozent für die persönliche Pflegekraft sowie für die Person, die sich um die Pflege des eigenen Haustiers kümmert. Mit unserer Sterbegeldversicherung entlasten Sie Ihre Familie zusätzlich und nehmen ihr die finanziellen Sorgen um Bestattung und Trauerfeier ab.

Zwei Drittel der Befragten wollen steuerbegünstigt vererben
Der Großteil der Befragten will seine Erbregelung zum einen möglichst steuerbegünstigt für die späteren Erben gestalten. Zum anderen regeln nur wenige von ihnen vorzeitig die Erbfolge und entscheiden über Geldschenkungen. Dabei steht für das Gros der befragten Personen längst fest, welche Personen sie mit größeren Beträgen beschenken möchten.
Immerhin ist es der überwiegenden Mehrheit der Befragten wichtig, das eigene Erbe rechtzeitig selbst zu regeln. Zugleich veranlassen 41 Prozent der Befragten nahe Angehörige, frühzeitig ihre Erbfolge zu bestimmen. Immerhin 60 Prozent der Befragten können selbst mindestens 20.000 Euro an andere Personen vererben – so ihre derzeitige Perspektive. Vor allem die Älteren ab 60 Jahre gehen davon aus, einen so hohen Geldbetrag zu übertragen.
Alle Details zu dieser Studie
Design und Methodik der Studie

Stichprobengröße, Untersuchungszeitraum:
Die Marktforschungsgesellschaft forsa hat vom 15. bis 27. Januar 2015 insgesamt 1.005 Personen im Alter ab 45 Jahre mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 2.500 Euro befragt. Die Befragten sind deutschsprachig und wohnen in Privathaushalten.
Auswahlverfahren:
Die Befragten wurden über eine systematische Zufallsauswahl im Rahmen einer mehrstufigen, geschichteten Stichprobe ermittelt.
Erhebungsmethode:
Die Befragung wurde in Form computergestützter Telefoninterviews anhand eines strukturierten Fragebogens nach der Methode des Computer Aided Telephone Interviewing (CATI) durchgeführt. Dazu erfolgte eine Einschaltung in forsa.omniTel.
Gewichtung:
Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgte nach den soziodemographischen Kriterien Geschlecht, Alter, Haushaltsnettoeinkommen und Berufstätigkeit.
Statistische Fehlertoleranz:
In der Gesamtstichprobe beträgt die Fehlertoleranz +/– 3 Prozentpunkte.
Zusammensetzung der Stichprobe:
Die 1.005 befragten Erwachsenen gliedern sich nach Geschlecht in 44,1 Prozent Frauen und 55,9 Prozent Männer. Die Stichprobe setzt sich zu 59,3 Prozent aus 45- bis 59-Jährigen und zu 40,7 Prozent aus Personen ab 60 Jahre zusammen. 53,8 Prozent der Befragten verfügen über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2.500 bis unter 4.000 Euro und 46,2 Prozent über ein Haushaltsnettoeinkommen ab 4.000 Euro.
60,9 Prozent der Befragten sind erwerbstätig, 29,7 Prozent sind Rentner, und 9,4 Prozent sind Hausfrauen.
Marktüberblick: Schenkung statt Erbe
Deutschland wird zunehmend zu einem Land der Erben. Allerdings vermeiden es immer mehr Menschen, ihr Vermögen im Rahmen einer Erbschaft an die bedachten Personen weiterzugeben, sondern regeln die Weitergabe von Geldbeträgen, Immobilien oder gar Unternehmensbeteiligungen im Rahmen von Schenkungen. So ist das geschenkte Vermögen in Deutschland seit 2009 auf mehr als das Dreifache gestiegen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik hat in den vergangenen Jahren erstmals Transparenz geschaffen.
Glossar: Vererben und Schenken
Betreuungsverfügung: Auftrag an das Gericht, eine von der verfügenden Person gewünschte andere Person zum rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das der Fall, wenn eine Person infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen hat.
Erbfall: Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über (§ 1922 BGB).
Erbschaft: Die Gesamtheit aller Vermögenswerte und Schulden.
Freibeträge: In der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden dem Erwerber verschiedene Freibeträge gewährt: persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG) bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker; Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) nur bei Erwerben von Todes wegen; besonderer Freibetrag für Ehegatten und Kinder; besonderer Freibetrag für den Erwerb von Hausrat (§ 13 ErbStG); Freibetrag beim Erwerb von Betriebsvermögen (§ 13 a ErbStG).
Gesetzliche Erbfolge: Eine Erbfolge bezeichnet die Bestimmung der Person oder der Personen, die das Vermögen eines Verstorbenen erhalten. Bei einer gesetzlichen Erbfolge wird der Erbe nicht durch eine Anordnung des Verstorbenen bestimmt, sondern ausschließlich durch das Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein wirksames Testament und kein gültiger Erbvertrag vorliegen, in denen der Erblasser seine Erben bestimmt hat.
Patientenverfügung: Schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des BGB).
Schenkung: Die Schenkung ist gemäß BGB ein Vertrag, bei dem eine Person zum Beispiel Geld vom Schenkenden erhält, ohne eine Gegenleistung vom Beschenkten zu erwarten und insbesondere zu erhalten. Als formelle Wirksamkeitsvoraussetzung hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung gewählt. Demgemäß sind alle schriftlichen oder mündlichen Schenkungsversprechen unwirksam, sollten sie nicht beurkundet sein.
Schonvermögensfreibeträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit: Jedem Pflegebedürftigen steht ein Schonvermögen in Höhe von 2.600 Euro zur Verfügung, das nicht zur Deckung der Pflegekosten aufgewendet werden muss.
Vorerwerb: Dem Erbfall vorangegangene Schenkung vom Erblasser an den Erwerber.
Vorsorgevollmacht: Beauftragung einer Person des Vertrauens durch eine Person, stellvertretend für sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn die Person, die die Vollmacht erteilt hat, die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann.