Gothaer Haftpflichtversicherungen
- Zuverlässiger Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Erstklassige Leistungen schon zum günstigen Beitrag
- Deckungssummen nach Ihrem Bedarf
Unsere Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden schnell und unkompliziert oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Dabei sind nicht nur Sie bestens geschützt, sondern auf Wunsch auch Ihre ganze Familie.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug bei Dritten verursacht haben. Sie zahlt aber nicht bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
Als Hundehalter*in unterliegen Sie der Tierhalterhaftung. Die Gothaer Hundehaftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflicht) hilft Ihnen dabei, Schadensansprüche u. a bei Personen- oder Sachschäden zu begleichen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Wir haften bei allen Schäden, die Ihr Pferd verursacht, und übernehmen die Kosten für Sie. Neben Ihnen als Pferdehalter*in sind auch die Reiter*innen des Pferdes und Reitbeteiligte mitversichert.
Die Haftpflichtversicherung erstattet Schadenersatz. Als Haftpflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen selbst verursachten Schaden an dem Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für ihn zu haften. Diese Verpflichtung ist nicht nur moralisch begründet, sondern gesetzlich verankert.
Eine Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie jemand anderem schuldhaft einen Schaden zugefügt haben.
Sie stellt aber gleichzeitig auch eine passiveRechtsschutzversicherung dar, die vor unberechtigten Ansprüche schützt und diese abwehrt. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die unter Vorsatz entstanden sind.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jede*r haben. Gesetzlich ist jede*r, der/die einen Schaden verursacht, zum Schadenersatz verpflichtet und zwar auch in unbegrenzter Höhe.
Die Beiträge der Haftpflichtversicherung richten sich zum einen danach, wie viele Personen versichert werden sollen, also ob Single, Paar oder Familie. Weiterhin sind bestimmte Einschlüsse möglich, wie ein Schlüsselrisiko oder Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern. Berechnen Sie hier Ihren individuellen Beitrag
Bei den meisten Haftpflichtversicherungen werden maximal drei Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden versichert. Die Deckungssumme kann beim Vertragsabschluss von jedem Versicherungsnehmer bzw. jeder Versicherungsnehmerin selber bestimmt werden und kann je nach Police variieren.
Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss das Kind unverheiratet sein. Mit der Eheschließung braucht das junge Paar eine eigene Haftpflichtversicherung. Solange die Schulausbildung oder Berufsausbildung andauert, sind unverheiratete Kinder mitversichert – unabhängig von ihrem Alter.