Tierkrankenversicherung

Ist Ihr Hund schon gechippt?

Ist Ihr Hund einmal weggelaufen, kann ein Tierarzt anhand der Daten auf dem Chip den Besitzer sofort identifizieren. Bei Reisen in EU-Länder und auch in einigen Bundesländern ist es sogar Pflicht, dass Hunde einen implantierten Chip besitzen.

Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung sind Sie also nicht nur bei Operationen und Heilbehandlungen auf der sicheren Seite. Wir ersetzen Ihnen außerdem die Kosten für das Chippen – auch wenn dies bereits im Vorfeld erfolgt ist.

  • Erstattung von Chipkosten bis zu 25 Euro
  • Erstattung von OP-Kosten - ohne Selbstbeteiligung
  • Europaweite Kostenerstattung für Behandlungen auf Reisen
  • Erstattung der Kosten für Heilbehandlungen je nach Wunsch

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Ihre Leistungen der Gothaer Tierkrankenversicherung


BASIS

PLUS

PREMIUM
Versicherungssumme Bis 2.500 €Bis 5.000 €unbegrenzt
Erstattung nach GOT-Satz 2-fach3-fach4-fach
Operationen
Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik
Wartezeit bei Krankheit 3 Monate30 Tage30 Tage
Auslandsschutz Europa 12 Monate12 Monate12 Monate
Röntgen und Diagnostik im Rahmen der OP
Stationäre Unterbringung nach OP und Nachsorge Bis 15 TageBis 15 TageBis 15 Tage, inkl. Physiotherapie
Kennzeichnung des Tieres durch einen Identifizierungs-Chip 25 €25 €25 €
Zuschuss zur Kastration/Sterilisation 50 €100 €150 €
Jährl. Vorsorgezuschuss - Heilbehandlung vereinbart 25 €50 €100 €
Todesfall-Leistung bei Unfall - Heilbehandlung vereinbart250 €250 €250 €
Kostenübernahme für die Unterbringung von Hunden im Notfall
Dokumenten- und Datendepot
Telefonische Rechtsberatung - JurLine

Schon gewusst?

Ein Besuch beim Tierarzt kann je nach Behandlung mit erheblichen Kosten verbunden sein. Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung können Sie sich vor diesem finanziellen Risiko schützen.

Die Kosten für einen Tierarztbesuch sind sehr hoch

Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierkrankenversicherung