Private Haftpflicht­versicherung

  • Deckungssumme bis zu 50 Mio. Euro
    Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Günstige Tarife für individuelle Bedürfnisse
    Für Singles, Paare und Familien
  • Umfassender Versicherungsschutz
    Nutzung von Drohnen, Internet sowie Gefällig­keits­schäden ab­gesichert
Private Haftpflichtversicherung: Eine junge Frau sitzt mit Ihrem Hund vor einem Laptop.

Trusted Shops Bewertungen für unsere Private Haftpflichtversicherung

Welche Schäden werden von der privaten Haftpflicht übernommen?

Infografik: Welche Schäden werden von der privaten Haftpflicht der Gothaer Versicherung übernommen?

Drei gute Gründe für die Private Haftpflichtversicherung

1.

Schutz vor
finanziellen Risiken

Bei Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden

2.

Sicherheit für deliktunfähige Kinder

Wir fragen nicht nach einer Aufsichtspflichtverletzung

3.

3 Jahre Preis-
garantie

Ihr Vertrag bleibt für Sie drei Jahre lang garantiert so günstig

Private Haft­pflicht­versicherung Leistungen

Die private Haftpflichtversicherung der Gothaer ersetzt Schäden schnell und unkompliziert:

Produkttabelle
Basis Plus Premium

Kosten: Private Haftpflicht­versicherung

Die Beiträge der Privat­haft­pflicht­versicher­ung hängen von mehreren Fak­toren ab. Sind Sie Single, in einer Partner­schaft oder haben eine Familie? Oder möchten Sie z. B. den Ver­lust von Schlüsseln mit­versichern? Ein weiterer Faktor können Kinder unter sieben Jahren sein. Wenn diese einen Scha­den verur­sachen, über­nehmen wir die Entschä­digung. Denn bis zu diesem Alter sind Kinder delikt­unfähig. Daher können sie nicht verant­wortlich gemacht werden.

Ihren individuellen Beitrag zur Gothaer Privat­haft­pflicht­versiche­rung können Sie ganz ein­fach online be­rechnen:

Beitrag berechnen

Häufige Fragen zur Privat­haftpflicht­versicherung

Steigt die private Haft­pflicht­versicherung bei einem Schaden?

Ihr Beitrag zur Privathaft­pflicht­ver­siche­rung steigt durch einen Scha­den nicht an.

Was zahlt die private Haft­pflicht­versicherung?

Die Privathaftpflicht zahlt für drei Scha­dens­arten: Personen­schäden, Sach­schäden und Ver­mögens­schäden, die aus Personen- oder Sach­schäden hervor­gehen. Es variieren die Deckungs­summen bzw. die Höchst­summen, die die Versicherung im Schadens­fall über­nimmt. Beim Basis-Tarif liegen sie bei bis zu 10 Mio. Euro, beim Plus-Tarif bis 20 Mio. Euro und beim Premium-Tarif bei bis zu 50 Mio. Euro.

Private Haftpflicht­versicherung - Wer ist mit­versichert?

Versichert sind Sie als Versiche­rungs­nehmer*in. Folgende Per­sonen sind außer­dem bei der privaten Haft­pflicht­ver­siche­rung mitver­sichert:

  • Ihr Ehegatte/Ihre Ehe­gattin/ein­getra­gene Lebens­partner*in oder Partner*in in häuslicher Gemein­schaft
  • Ihre Kinder, wenn sie unver­hei­ratet und minder­jährig oder voll­jährig und noch in erster Aus­bil­dung sind
  • Eltern, die gemein­sam mit Ihnen im Haus­halt leben
  • Personen, die vorüber­gehend in den Familienverbund einge­glie­dert werden (Aus­tausch­schü­ler*innen, Enkel*innen in Obhut)
  • Im Haushalt beschäftigte Per­sonen während der Aus­übung ihrer Tätig­keit
  • Im Haushalt wohnende pflege­bedürf­tige Personen und Kinder nach Ab­schluss der Berufs­aus­bil­dung
  • Bei der Gothaer Privat­haft­pflicht Premium sind alle Per­sonen ver­sichert, die im Haus­halt leben und amt­lich ge­meldet sind

Private Haftpflicht­versicherung - Wie lange sind Kinder mit­versichert?

In einer Familienver­sicherung sind Kinder mit­versichert. Dies gilt so­wohl für leib­liche Kinder als auch für Stief-, Adoptiv- und Pflege­kin­der. Die Voraus­setzung: die Kinder sind minder­jährig oder befin­den sich in der ersten Aus­bildung. Wenn die Kinder voll­jährig sind, müssen sie ledig und nicht älter als 25 Jahre sein.

Wann zahlt die Privat­haftpflicht nicht?

Eine Privathaftpflicht zahlt nicht bei folgen­den Schäden:

  • Schäden, die Sie vorsätz­lich, also absicht­lich, herbei­ge­führt haben
  • Schäden, die Ihnen zu­stoßen. Hier muss die Privat­haftpflicht der Person bezahlen, die Ihnen geschadet hat. Der* die Schaden­verursacher*in hat keine Privat­haft­pflicht­versicherung? Dann tritt die Forderungs­ausfall­deckung Ihrer Privat­haft­pflicht unter gewissen Voraus­setzungen für den Schaden ein.
  • Schäden, die Angehörigen zu­stoßen, die mit Ihnen in häus­licher Gemein­schaft leben oder die im Vertrag mit­ver­sichert sind. Wenn beispiels­weise das Smart­phone Ihrer Tochter zerstört wird, haftet Ihre Privat­haft­pflicht nicht. Beschä­digt Ihre Tochter jedoch unbeab­sichtigt das Smart­phone der Nachbarin, leistet Ihre Privat­haftpflicht.
  • Schäden an gemieteten, ge­pach­teten oder geliehenen Gegen­ständen

Was beinhaltet eine private Haft­pflicht­versicherung?

Gesetzlich haftet jede Person für die Schäden, die sie jemand anderem schuld­haft zugefügt hat – in unbegrenzter Höhe. Solche Schäden und sogar grobe Fahr­lässig­keit sind in unserer Privat­haft­pflicht mit­versichert. Aus­ge­schlos­sen sind ledig­lich Schäden, die ab­sicht­lich herbei­geführt werden.

Gilt die private Haft­pflicht­versicherung im Aus­land?

Die private Haftpflichtver­siche­rung leistet für Sach-, Vermögens- und Personen­schäden, auch wenn sich diese im Aus­land ereignen.

Kann ich die private Haft­pflicht­versicherung von der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung können in der Steuer­erklä­rung als Sonder­aus­gaben geltend gemacht werden. Voraus­gesetzt, die persön­lichen Höchst­grenzen werden nicht überschritten. Der Abschluss einer Privat­haft­pflicht wird also steuer­lich begünstigt.

Versicherungs­bedingungen

Detaillierte Tarif­informa­tionen zur privaten Haftpflicht­versicherung der Gothaer zum Herunter­laden finden Sie hier:

Private Haftpflichtversicherung (AVB)

Sparen Sie Kosten und schließen Sie online ab

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