Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Radfahrer. Ihr Pferd scheut und verletzt ungewollt einen Passanten. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie einfach und zuverlässig vor den Folgen solcher Situationen.
Versicherungsschutz auch bei Urlaub im Ausland
Führen ohne Leine mitversichert (beim Hund)
Wir zahlen auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der fremde Tierhalter nicht zahlen kann
Ihre Leistungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht
Leistungen
Deckungssumme
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der 50 Mio. Euro-Deckung maximal 20 Millionen Euro je Person. Per Gesetz haften Sie als Tierhalter für Schäden in unbegrenzter Höhe. Unsere Tierhalterhaftpflicht bietet Ihnen finanzielle Sicherheit durch die Wahl zwischen drei hohen Deckungssummen.
10, 20 oder 50 Mio. €
Forderungsausfalldeckung
Forderungsausfalldeckung
Für den Fall, dass Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der fremde Tierhalter den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Schäden durch einen Deckakt
Schäden durch einen Deckakt
Mitversichert sind Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Kautionsleistung im Ausland
Kautionsleistung im Ausland
Ist bei Schäden im europäischen Ausland eine Kaution zu hinterlegen, strecken wir diese vor.
Speziell für den Hund
Schäden durch Welpen
Schäden durch Welpen
Mitversichert sind Schäden durch Welpen des Hundes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Führen ohne Leine
Schutz beim Führen ohne Leine
Versicherungsschutz besteht auch beim Führen ohne Leine oder Maulkorb bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Immobilien: z. B. Wohnräume
Bei gemieteten Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen ist auch das Inventar bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert: z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr.
Speziell für das Pferd
Schäden durch Fohlen
Schäden durch Fohlen
Mitversichert sind Schäden durch Fohlen des Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Reiter und Reitbeteiligung
Reiter und Reitbeteiligung
Mitversichert ist der berechtigte Reiter und der Reitbeteiligte (Reitbeteiligung) bis zur vereinbarten Deckungssumme. Eingeschlossen sind gesetzliche Ansprüche dieser Personen gegen Sie als Eigentümer
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mitversichert ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden an Immobilien
Schäden an gemieteten Immobilien
Mitversichert sind Schäden an gemieteten Immobilien, z. B. Stallungen, Boxen oder Weiden und Zäunen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
Schäden an gemieteten Pferdeanhängern
Mitversichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern.
Mietsachschäden an Reitutensilien
Schäden an gemieteten Reitutensilien
Mitversichert sind Schäden an gemieteten und geliehenen Reitutensilien, wie z. B. Sattel, Helm oder Trense.
Gelegentliche entgeltliche oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer
Gelegentliche entgeltliche oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer
Gilt für das durch den Vertrag erfasste Tier.
Was Sie noch wissen sollten
Bei der Tierhalterhaftpflicht sind versichert:
Sie als Hunde- oder Pferdehalter
Familienangehörige
Der Hüter der Hunde oder Pferde (nicht gewerbsmäßig)
Bei Pferden zusätzlich fremde Reiter und Reitbeteiligte
Hilfe, wenn es darauf ankommt
Ihr Hund oder Ihr Pferd hat einen Schaden verursacht? Wir helfen Ihnen gerne schnell und unkompliziert weiter. Unser gebührenfreies Gothaer Service-Telefon erreichen Sie rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Als Kunde der Gothaer profitieren Sie von diesem exklusiven Service.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht