Junger Mann im Auto

Grüne Versicherungskarte: Hilfe bei Unfall im Ausland

Der Urlaub steht an, das Gepäck ist im Kofferraum verstaut: Kann nichts mehr schiefgehen, oder?

Leider doch: Wer mit dem Auto fährt, kann leider auch Ärger haben – zum Beispiel durch einen Autounfall.

Die grüne Versicherungskarte, auch internationale Versicherungskarte genannt, hilft beim Unfall im europäischen Ausland. Und mit dem Europäischen Unfallbericht gehen Sie sicher, dass auch bei Sprachbarrieren beide Parteien dasselbe dokumentieren.

Informieren Sie sich jetzt, was bei einem Unfall im Ausland zu tun ist.

Autounfall im Ausland: Autoversicherungen regulieren grenzüberschreitend

Ob unverschuldet oder nicht: Über die schönste Zeit des Jahres ziehen schnell finstere Wolken, wenn man im Ausland in einen Autounfall verwickelt wird. Dabei greift das Versicherungssystem auch über die Grenzen hinweg inzwischen meist gut – vor allem innerhalb der Europäischen Union hat sich hier in den vergangenen Jahren viel getan. Viele Punkte wurden vereinheitlicht, die Regulierung eines Schadens funktioniert nun viel schneller und unkomplizierter als vorher. Die Versicherungen führen zum Beispiel in jedem europäischen Land eigene Kontaktstellen, die sich direkt vor Ort um die Regulierung über die Autoversicherung bemühen.

Und doch kann so ein Unfall ganz schön anstrengend sein, denn Sprachbarrieren, Unsicherheiten beim Thema Versicherungsschutz und das Anstoßen der Schadensregulierung sorgen für Stress pur.

So sorgen Sie für einen Unfall im Ausland vor

  • Grüne Versicherungskarte dabeihaben – und vor der Abreise checken, ob Ziel- und Transitländer miteingeschlossen sind
  • Drucken Sie sich den Europäischen Unfallbericht fürs Handschuhfach aus (Download weiter unten)
  • Über den Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300) stoßen Sie die Schadenregulierung auch aus dem Ausland an. Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihren Versicherer wenden. Kunden der Gothaer erreichen unser Schaden-Service-Center täglich und rund um die Uhr unter: (+49 30 5508-81508)

Kennzeichen-Abkommen und Grüne Karte: Wo gilt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer deutschen KFZ-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das sogenannte Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können auch nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der KFZ-Versicherung in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Spielzeugauto auf einer Weltkugel.

Grüne Versicherungskarte regelt Haftung

Als die Grüne Karte – mit der Sie im Ausland beweisen können, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist – 1965 eingeführt wurde, gehörten Hippie-Busse noch zum normalen Straßenbild. Seitdem hat sich viel getan – und auch die Grüne Karte hat im Sommer 2020 ein Update erhalten: Sie ist jetzt weiß! Der Name bleibt trotzdem – genauso, wie die Karte weiter sinnvoll bleibt, auch wenn sie in der EU nicht mehr verpflichtend mitgeführt werden muss.

Denn mit ihr weist der KFZ-Fahrer nach, dass er mindestens die im jeweiligen Land vorgeschriebenen Deckungssummen mit seiner Autoversicherung auch bedienen kann. Bei einem Unfall im Ausland sorgt sie für eine schnellere Abwicklung. Im gesamten Geltungsgebiet der grünen Karte hat der Haftpflichtversicherer in jedem Land einen Vertreter. Dieser kümmert sich dann bei einem Schaden im Namen des heimischen Versicherers um die Regulierung.

Hilfe bei Autounfall im Ausland: Zentralruf der Autoversicherer unterstützt bei Schadenregulierung

Eine einheitliche Rufnummer für Notfälle: Die 112 gilt inzwischen europaweit, sie ist aus jedem Handynetz kostenlos erreichbar. In den Notrufzentralen sitzt europaweit eigentlich immer jemand, der mindestens noch eine zweite Sprache beherrscht.

Und wenn es um die Schadenregulierung geht? Auch aus dem Ausland erreichen Sie den Zentralruf der deutschen Autoversicherer, und zwar unter der Rufnummer +49 40 300 330 300. Dort erhalten Sie Auskunft über das Versicherungsverhältnis des Unfallgegners und erfahren, wer für diese Versicherung in Deutschland als Schadenregulierungsbeauftragter benannt ist.

Folgendes müssen Sie bei Ihrem Anruf immer angeben:

  • das Herkunftsland des Unfallgegners
  • das Kennzeichen des Fahrzeugs Ihres Unfallgegners
  • das Schadensdatum

Unfall im Ausland: Klarheit mit dem Europäischen Unfallbericht

Wer mit dem Auto ins Ausland verreist, sollte den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach dabei haben. Kommt es zu einem Unfall, lässt sich die Angelegenheit mit dem Unfallbericht schnell und unkompliziert regeln. Im Europäischen Unfallbericht kann standardisiert der Unfallhergang geschildert werden. Damit wird vor Ort die Verständigung über den Schaden deutlich einfacher.

Den Europäischen Unfallbericht finden gibt’s hier zum Download: Europäischer Unfallbericht(PDF)

Fazit

Innerhalb der Europäischen Union ist die grüne Versicherungskarte eigentlich seit Einführung der einheitlichen EU-Kennzeichen überflüssig geworden. Dennoch sorgt sie gemeinsam mit dem standardisierten Europäischen Unfallbericht für klare Verhältnisse und eine zügige Abwicklung des Schadens.

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