Sohn sitzt am Steuer des Zweitwagens.

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Zweitwagen versichern: So funktioniert es

In vielen Familien reicht ein Auto nicht aus. Beide Partner oder die erwachsenen Kinder benötigen einen eigenen fahrbaren Untersatz – und das wird schnell teuer. Denn wer dem Versicherer noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, beginnt den Vertrag in der teuren Schadenfreiheitsklasse 0 (SF-Klasse 0). Wenn Sie das Fahrzeug hingegen einfach als Zweitwagen versichern, "schenkt" Ihnen die Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt und der Beitrag sinkt. Die Zweitwagenregelung ist daher besonders für Fahranfänger interessant. So gehen Sie dabei vor.

Wer braucht eine Zweitwagenversicherung?

Einen Zweitwagen zu versichern, ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie ein weiteres Fahrzeug versichern möchten und für den neuen Vertrag keinen Versicherungsverlauf mit schadenfreien Jahren nachweisen können.

  • Fahranfänger
  • Fahrer, die zusätzlich zum Hauptfahrzeug ein Saisonfahrzeug unterhalten
  • Erfahrene Fahrer, die mehrere Jahre kein Fahrzeug auf sich zugelassen hatten
  • Autofans, die mehrere zugelassene Fahrzeuge besitzen

Wie funktioniert die Zweitwagenversicherung?

Grundlage für die Zweitwagenregelung bilden die sogenannten Schadenfreiheitsklassen. Diese greifen in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Ohne Zweitwagenversicherung erfolgt die Einstufung so:

  • Fahranfänger, die noch nicht mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, landen in der SF-Klasse 0 und zahlen je nach Anbieter 200 bis 260 % des normalen Beitragssatzes.
  • Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert, aber bereits mindestens drei Jahre den Führerschein besitzt, erhält die SF-Klasse 1/2, damit liegt die Prämie bei bis zu 140 %.
  • Nach einem unfallfreien Jahr erhalten Sie die Klasse 1 und zahlen mit etwa 100 % den „normalen Beitragssatz“.
  • In SF 2 nach zwei schadenfreien Jahren sinkt der Beitrag bereits auf rund 85 %.

Den genauen Verlauf und die prozentualen Abstufungen legt jeder Versicherer selbst fest.

In der klassischen Form der Zweitwagenregelung muss ein Erstwagen auf Sie als Fahrzeughalter zugelassen sein, damit Sie einen Zweitwagen versichern können. Viele Anbieter fassen die Konditionen weiter und Sie können auch dann von der Zweitwagenregelung profitieren, wenn das Erstfahrzeug auf Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder auf einen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner zugelassen ist. Außerdem muss für das Erstfahrzeug eine Mindest-Schadenfreiheitsklasse erreicht worden sein (meist SF-Klasse 1 oder 2).

Häufig gelten zusätzlich weitere Bedingungen wie:

  • Eine Beschränkung der maximalen jährlichen Fahrleistung
  • Ein Mindestalter (z. B. 21 oder 25 Jahre) für den Nutzerkreis
  • Ein eingeschränkter Nutzerkreis

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gelten keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die einzelnen Versicherer gestalten ihre Konditionen selbst. Daher lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen. So stufen die meisten das Auto in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 1 ein. Einige bieten Ihnen aber auch die SF-Klasse 2 oder 3, wenn Sie einen Zweitwagen versichern. Nicht immer ist es erforderlich, die Zweitwagenregelung bei dem Anbieter abzuschließen, der den Erstwagen versichert. Manche Gesellschaften räumen Ihnen für die Zweitwagenregelung großzügige Bedingungen ein, wenn Sie das Erstfahrzeug zum Jahreswechsel "nachholen" und auch dort versichern. Ebenso beeinflussen weitere Versicherungsverträge wie z. B. Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung beim gleichen Anbieter die Einstufung oft positiv.

Zweitwagen versichern und die Höhe der Prämie aktiv gestalten

Sobald Sie einen Zweitwagen versichern, lohnt es sich, die Gestaltung des Vertrags für den Erstwagen zu überprüfen. Es ist durchaus möglich, die Prämien für die Tarife durch geschickte Anpassungen besonders günstig zu gestalten. Folgende Tipps und Tricks unterstützen Sie dabei, bei der Kfz-Versicherung für Zweitwagen zusätzlich zu sparen:

  • Wenn Sie die Zweitwagenversicherung für Ihren Nachwuchs nutzen, durfte dieser bisher möglicherweise oft den Erstwagen fahren. Erhält er nun ein eigenes Fahrzeug, streichen Sie die „jungen Fahrer“ aus dem Nutzerkreis, das senkt das Risiko und damit die Prämie für den Erstwagen.
  • Manchmal befindet sich der Zweitwagen in einer höheren Typklasse als der Erstwagen mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse. Dann ist es sinnvoll, das Erstfahrzeug als Zweitwagen zu versichern und den neuen Wagen zum Erstwagen zu erklären.
  • Das gilt auch, wenn der Zweitwagen eine deutlich höhere Jahreslaufleistung haben sollte oder – anders als der Erstwagen – vollkaskoversichert werden soll.

Zweitwagen versichern und später profitieren

Die Zweitwagenregelung bietet Ihnen nicht nur eine temporäre Lösung, um das Auto eines Fahranfängers aus dem engen Familienkreis günstig zu versichern. Denn die in der Zweitwagenversicherung "erfahrenen" schadenfreien Jahre kann Ihr Nachwuchs oder Partner später übernehmen. Damit ist es möglich, später ein eigenes erstes Auto zuzulassen und von günstigen Prämien zu profitieren. Bei der Gothaer Autoversicherung erhalten Sie attraktive Konditionen und mindestens die SF-Klasse 1, wenn Sie einen Zweitwagen versichern.

Fazit

Mit der Zweitwagenregelung versichern Sie ein weiteres Fahrzeug zu besonders attraktiven Prämien. Das ist insbesondere für Fahranfänger interessant. Vergleichen Sie die Angebote, da jeder Versicherer selbst die Rahmenbedingungen festlegt.

Fragen & Antworten

Ist die Zweitwagenregelung für mehr als ein Fahrzeug möglich?

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Wie wird die Prämie für die Kfz-Versicherung berechnet?

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