Frau und Tochter freuen sich über die abgeschlossene Patientenverfügung

Gothaer Ratgeber > Gesundheit & Pflege > Gesundheit

Patientenverfügung erstellen: So geht es

Die meisten Menschen verdrängen die Gedanken an eine schwere Krankheit oder Demenz im Alter. Das ist verständlich, aber nicht ratsam, wenn Sie bestimmte Vorstellungen davon haben, welche Behandlungen Sie sich nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder ähnlichen Schicksals­schlägen für sich selbst wünschen. Mit einer korrekt und eindeutig formulierten Patienten­verfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Hier erfahren Sie, worauf es dabei besonders ankommt.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Viele Arztserien im Fernsehen vermitteln den Eindruck, dass die Ange­hörigen auto­matisch über die Behand­lung entscheiden, wenn ein*e Patient*in seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Doch das ist falsch. Selbst nahe Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder und Ehepart­ner*innen dürfen keine Entschei­dungen treffen. Statt­dessen versuchen die Medizi­ner*innen, den mutmaß­lichen Patienten­willen zu ermitteln. Dazu befragen sie die Anverwandten nach eventuell geäußerten Wünschen und Ansichten des/der zu Behandelnden. Das kann allerdings zu großen Problemen führen. Denn es ist nicht klar, inwieweit die Antworten von den Wünschen und Vorstellungen der befragten Personen abhängen. Ist der (vermeintliche) Wunsch nach maximaler Versorgung von den Verlust­ängsten der Angehörigen getrieben oder entspricht er tatsächlich dem Patienten­willen? Äußern sich verschiedene Bezugs­personen unterschiedlich, bleiben die Wünsche des/der Betroffenen unklar. In diesem Fall tun die Ärzte und Ärztinnen alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle.

Möchten Sie eine solche Situation vermeiden und auch Ihren Liebsten eine große Verant­wortung und Last nehmen, sorgen Sie mit einer Patienten­verfügung vor. Diese sollte sorgsam verfasst werden, um Ihre Wünsche eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Dann haben die behandelnden Ärzte und Ärztinnen einen klaren Handlungs­leitfaden und Ihr*e Partner*in sowie Angehörigen erhalten ebenfalls Sicherheit in einer schweren Situation.

Am 1. Januar 2023 ist eine Gesetzes­änderung in Kraft getreten, die Ehe­gatt*innen ein Notvertre­tungsrecht einräumt, wenn keine Patienten­verfügung vorliegt. Allerdings ist dieses Recht auf drei Monate begrenzt, danach muss ein Gericht eine*n Betreuer*in bestellen. Diese Neuerung ersetzt also keine Patienten­verfügung.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung machen die Patientenverfügung komplett

Können Erwachsene aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung (z. B. Unfallfolgen, Schlaganfall, Demenz) oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln, ist eine Betreuung erforderlich. Haben Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt, die eine gerichtlich angeordnete Betreuung unnötig macht, darf die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson für Sie eintreten. Diese kümmert sich z. B. darum, dass im Krankenhaus gemäß der in Ihrer Patientenverfügung geäußerten Wünsche gehandelt wird.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie Ihrer Vertrauensperson keine Blankovollmacht. Sie grenzen die Situationen, in denen die Befugnis gilt, genau ein. Ebenso erklären Sie exakt, in welchen Bereichen Sie Vertretung wünschen. Außerdem können Sie das Dokument als Generalvollmacht verfassen, damit es sich auf alle Lebensbereiche bezieht.

Haben Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht die Betreuung nicht geregelt oder möchten Sie nur für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung vorsorgen, ist die Betreuungsverfügung (Pflegevollmacht) das Mittel der Wahl. Hier legen Sie fest, wen das Gericht mit der Aufgabe betrauen soll. Ebenso können Sie verfügen, wer die Betreuung auf gar keinen Fall übernehmen soll.

Wie macht man eine Patientenverfügung?

  • Ähnlich wie bei einem Testament sind Sie beim Aufsetzen Ihrer Patientenverfügung sehr frei, sofern Sie einige grundsätzliche Anforderungen beachten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Das Mindestalter zum Verfassen einer gültigen Patientenvollmacht liegt bei 18 Jahren.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung einwilligungsfähig sein. Das heißt, Sie sind in der Lage, "Art, Bedeutung und Risiken (Tragweite) einer medizinischen Maßnahme zu erfassen".
  • Die Erklärung muss aus freiem Willen erfolgen.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Handschriftliche sowie mit Schreibmaschine oder PC verfasste Dokumente sind ebenso gültig wie Formularvorlagen zum Ankreuzen.
  • Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.

Expert*innen raten dazu, die Patientenverfügung regelmäßig (z. B. einmal jährlich) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn mit steigendem Lebensalter verändern sich oft die Wünsche und Vorstellungen. Zwar bleibt eine einmal erstellte Erklärung bis zum Widerruf oder zur Änderung gültig, aber die Behandelnden und die Angehörigen erhalten zusätzliche Sicherheit, wenn deutlich ist, dass die Angaben Ihren aktuellen Vorstellungen entsprechen.

Wichtig bei der Formulierung einer Patientenverfügung ist, dass sie eindeutig festlegt, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben. "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist keine Angabe, die ausreichend konkret ist. Beschreiben Sie möglichst genau Situationen wie z. B. ein Koma nach einem Unfall oder eine Altersdemenz und die gewünschten Maßnahmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben sich nicht widersprechen und denken Sie an so wichtige Themen wie Organspende. Wenn Sie z. B. Organe spenden und gleichzeitig lebensverlängernde Maßnahmen wie eine invasive Beatmung ablehnen, können Ärzte und Ärztinnen Ihren Wünschen nicht nachkommen. Diese Behandlungen sind unerlässlich für eine Organspende. In diesem Fall müssten Sie eine Ausnahme zulassen.

Überlegen Sie auch, wie sich dauerhafte Einschränkungen auf Ihre Lebensqualität auswirken und welche Maßnahmen zu deren Steigerung beitragen. Häufig können eine umfassende Versorgung und eine entsprechende Ausstattung (z. B. nicht von den Krankenkassen erstattete Therapien, behindertengerechter Umbau der Wohnung) das Dasein lebenswert machen. Treffen Sie Entscheidungen zur gewünschten Versorgung nicht unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern sorgen Sie vor. Die Dread Disease Versicherung der Gothaer sorgt z. B. bei 50 schweren und oft auch weit verbreiteten Krankheiten für das nötige Kapital, bewahrt Ihre Freiheit und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei.

Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2016 eine wegweisende Entscheidung zur Patientenverfügung getroffen: Nur wenn diese hinreichend konkret formuliert worden ist, sind Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, diese auch anzuwenden. Das stellt medizinische Laien vor große Herausforderungen, denn ihnen sind viele medizinische Sachverhalte unbekannt oder die Formulierung ist aus fachlicher Sicht unklar. Insbesondere zahlreiche Formularvorlagen zum Ankreuzen werden den strengen Anforderungen der Bundesrichter*innen nicht gerecht. Daher ist es sehr empfehlenswert, Unterstützung zu suchen, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Ein Rechtsanwalt oder Notar ist nicht erforderlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet umfangreiche Informationsbroschüren und Vorlagen. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Diakonie halten ein großes Beratungsangebot bereit. Auch wenn Formularvorlagen wenig geeignet sind, da im Ergebnis keine rechtssichere Patientenverfügung entsteht, können Textbausteine sehr hilfreich sein, um die eigenen Wünsche unmissverständlich zu formulieren.

Fazit

Mit einer Patientenverfügung setzen Sie Ihren persön­lichen Willen bei medizi­nischen Behand­lungen auch dann durch, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, sich zu äußern. Unerlässlich ist, dass Ihre Erklärungen Ihren persön­lichen Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Versuchen Sie nicht, Ihren Ange­hörigen nicht zur Last zu fallen oder Geld für die eventuell nötige Pflege zu sparen. Für die finan­ziellen Fragen gibt es Lösungen.

Fragen & Antworten zur Patientenverfügung

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

Warum sind Vorlagen oft nicht rechtssicher?

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Berater*in in der Nähe

Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe

Sie möchten sich mit der Gothaer Kranken­voll­ver­sicherung umfangreich absichern? Haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen?

Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch!

Das könnte Sie auch interessieren

Gothaer Dread Disease Versicherung: Mann mit Fahrrad

Dread Disease

Treffen Sie Vorsorge für Ihre Familie. Wir helfen mit Gothaer Perikon umfas­send und schnell bei schwerer Krank­heit (Dread Disease) und sichern Sie und Ihre Hinter­bliebenen sinnvoll ab.

Gothaer Unfallversicherung: Mountainbiker fahren einen steilen Hang hinunter

Private Unfallversicherung

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Unfall. Aber was ist, wenn doch mal etwas passiert? Unsere private Unfall­versiche­rung schützt Sie weltweit rund um die Uhr.

Pflegetagegeldversicherung: Älterer Herr trinkt eine Tasse Kaffee auf einer Terrasse.

Pflegetagegeld

Mit unserer Pflegetagegeldver­sicherung ergänzen Sie den gesetz­lichen Schutz ganz nach Ihrem Bedarf mit einem Pflege­tagegeld bis zu einer Höhe von 75 Euro pro Tag.